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Vatersname ablegen, Familiennamensänderung (Gelesen: 11.909 mal)
artiv
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Antwort #15 - 15.05.2007 um 12:54:14
 
Hallo,
gerade wurde ich von der Leiterin des Standesamtes Hilden, Kreis Mettman angerufen, die behauptet hat, dass der Artikel 47 des PStRG, der Namensangleichung reglamentiert, zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten sei. Nach dem was aber ronny geschrieben hat
Zitat:
nein denn mit Veröffentlichung des Gesetzes zur (neuen)Änderung des BVFG das Ende März im BuRat abgesegnet wurde (siehe Anhang) tritt die Änderung vorzeitig in Kraft.

ist dieses Gesetz bereits gültig. Wie kann ich denn im Standesamt beweisen, dass dieses Gesetz bereits in Kraft getreten ist?

Gruß

artiv
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ronny
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Antwort #16 - 15.05.2007 um 19:46:50
 
artiv schrieb am 15.05.2007 um 12:54:14:
Nach dem was aber ronny geschrieben hat
Zitat:
Zitat:
nein denn mit Veröffentlichung des Gesetzes zur (neuen)Änderung des BVFG das Ende März im BuRat abgesegnet wurde (siehe Anhang) tritt die Änderung vorzeitig in Kraft.


ist dieses Gesetz bereits gültig. Wie kann ich denn im Standesamt beweisen, dass dieses Gesetz bereits in Kraft getreten ist?


Hallo,

ich schrieb, dass die Regelung mit der Veröffentlichung in Kraft treten wird.

Dabei setzte ich voraus, dass bekannt sei, wie Gesetze veröffentlicht werden. Nach Beschluß des Bundestages unterschrebt der Bundespräsident ein Gesetz, welches dann  im Bundesgesetzblatt = BGBl. zu veröffentlichen ist. Vorher läuft nix ...

Dort habe ich die Regelung aber bis jetzt noch nicht gefunden.

Ich werde die Fundstelle dann bekannt geben, sobald ich sie selbst weiß, etwas Geduld.

Zitat:
auf der Web-Seite des Bundestags


wurde bislang nur die Bundestagsdrucksache (=der Entwurf) veröffentlicht.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #17 - 15.05.2007 um 21:33:17
 
Danke.  Griesgrämig

Gibt es übrigens gesetzliche Fristen für die Verkündung eines Gesetzes nachdem es vom Bundestag beschlossen ist?  Augenrollen

Gruß

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Antwort #18 - 16.05.2007 um 08:48:53
 
Sollte eigentlich bereits bei der Einbürgerung über das Bekenntnis zur FDGO erfolgt sein, aber:

Hier

http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetzgebung/index.html

gibts Infos zum Gesetzgebungsverfahren Zwinkernd
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Antwort #19 - 16.05.2007 um 10:32:01
 
@ artiv:

Zitat:
Gutes beispiel dafür, dass die katastrophale, menschenrechtsverachtende Politik Lettlands gegenüber der russischsprachigen Bevölkerung in Deutschland kaum einem bekannt ist. Nach 1991 haben nämlich nur diejenigen Bewohner der neugegründeten lettischen Republik die Staatsangehörigkeit bekommen, die Vorfahren nachweisen konnten, welche Bürger Lettlands vor 1940 gewesen sind.


Da geb ich dir Recht und ich möchte diesen Thread nicht in eine politische Diskussion abgleiten lassen (ist also Off-Topic), aber mit Lettland ist es halt so wie mit vielen anderen Staaten der ex-UdSSR (aktuell z.B. Estland mit dem Umzug des Soldatendenkmals): Sie wurden nicht gefragt, wer sie am Kriegsende vor den bösen Deutschen retten soll, sie wurden von den Russen gerettet und bei der Gelegenheit auch gleich sowjetisch gemacht - rund 45 Jahre lang, und viele Staaten waren damit halt nicht einverstanden, Recht hin oder her. So gesehen wollten die Letten das mit der Passverweigerung vermutlich als "Revenge" verstanden haben.
P.S. Und Deutschland hat - traurig aber war - noch heute bei den meisten Einwohnern Russlands den Ruf eines totalitären Staates mit Marschmusik, was man in aktuellen Berichten und Liedern aus RUS hören und lesen kann. Sehr zum Leidwesen meinereiner, der Russland mag und mit dem ganzen Mist des zweiten Weltkrieges nichts zu tun hat - ich war noch nicht mal geboren ...

Nix für Ungut und Gruß,
Tom
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Antwort #20 - 22.05.2007 um 15:49:25
 
@ mich selbst Zwinkernd

Look_Forward schrieb am 16.05.2007 um 10:32:01:
P.S. Und Deutschland hat - traurig aber war - noch heute bei den meisten Einwohnern Russlands den Ruf eines totalitären Staates mit Marschmusik, was man in aktuellen Berichten und Liedern aus RUS hören und lesen kann.


Ich möchte den Part "...bei den meisten Einwohnern Russlands..." streichen und ersetzen durch "...bei manchen Einwohnern Russlands..."

Viele kennen unser D von heute halt leider nur aus Erzählungen der vorher gegangenen Generationen; entweder, weil sie nicht dorthin reisen können (Visum, finanzielle Gründe), nicht müssen oder nicht wollen. In diesem Fall ergibt sich dann oft ein verzerrtes (oder veraltetes) Bild unseres Heimatlandes, wobei einige Deutsche das natürlich auch von anderen Ländern haben Griesgrämig

Wie gesagt, soll kein Angriff oder Partei für irgendeine Seite sein, sondern nur der Versuch, beide Seiten zu beleuchten - zugegeben ausschweifend.

LG,
Tom
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Antwort #21 - 23.05.2007 um 12:21:47
 
Back toTopic:

@ artiv:

Das Änderungsgesetz zum BVFG wurde am 23.05.2007 im BGBl. I verkündet, damit ist (siehe Art. 4) die Anwendung des entsprechenden Teils des PStRG offiziell ab 24.05.2007 möglich Zwinkernd

Irgendjemand hatte auch noch nach der Übersetzung von Familiennamen gefragt ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #22 - 23.05.2007 um 22:25:13
 
@ rony

danke, danke Smiley


Gruß

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