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Abschiebung / Wiedereinreise (Gelesen: 6.420 mal)
tceesay
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20.04.2007 um 11:34:40
 
Halli Hallo ,

Ich bin neu hier und mir brennt was auf der Seele.

Ich bin Deutsche und mein Freund ist Afrikaner ( Gambia ).
Er wurde vor ca. 10 Jahren abgeschoben,nachdem die Behörden rausgefunden haben das er nicht wie in seinem Asylantrag angegeben aus Sierra Leone sondern aus Gambia kommt.
Er hatte auch nichts mit BTM zu tun.
Er hat leider den Fehler begangen ein falsches Asyl gemacht zu haben.

Jetzt ist meine Frage ob er wieder die Chance hat einzureisen?
Und was jetzt auf mich zukommt?

Er war auch schon am überlegen nach Spanien zu reisen,weil er ein Visum kriegen könnte.
Könnte er auch von Spanien eine Befristung der Einreisesperre beantragen? Oder könnte ich ihn in Spanien heiraten und ein Visum für ihn hier beantragen?

Oje, ich bin echt in einer Zwickmühle und weis nicht so recht was ich machen soll.

Gibt es jemanden von euch dir mir helfen kann????? unentschlossen


LG

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maki
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Antwort #1 - 20.04.2007 um 11:47:30
 
Sollte die Einreisespere eigentich nicht für den ganzen Schengenraum mitgelten (SIS)?
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inge
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Antwort #2 - 20.04.2007 um 12:03:38
 
Zitat:
Jetzt ist meine Frage ob er wieder die Chance hat einzureisen?
Und was jetzt auf mich zukommt?

Zahlung der Abschiebekosten, Antrag auf Befristung der Einreisesperre, Antrag Visum zur Eheschließung (Heirat in D) oder Familiennachzug (Heirat woanders).

Zitat:
Er hat leider den Fehler begangen ein falsches Asyl gemacht zu haben.

Plus, dass er nicht freiwillig ausgereist ist, sondern ausgewiesen und abgeschoben werden musste, was dann eine Einreisesperre und Kosten nach sich zieht.
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tceesay
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Antwort #3 - 20.04.2007 um 12:10:44
 
Hallo Inge,

das heißt ich kann ihn in Spanien heiraten? Durchgedreht

LG
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inge
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Antwort #4 - 20.04.2007 um 12:35:15
 
Zitat:
das heißt ich kann ihn in Spanien heiraten?

- die Einreisesperre gilt üblicherweise schengenweit. Die span. Behörden müssten erst die dt. Behörden konsultieren, ob man das mit einer Einreise einverstanden ist
- Begründung für's Visum? Wenn Heirat in Spanien und dann dauerhafter Aufenthalt in D geplant, müsste man schon Falschangaben machen, damit die Spanier überhaupt zuständig sind.
- Falls ihr tatsächlich in Spanien heiratet, könntet ihr von dort aus eh kein Visum beantragen (afaik), da die dt. Botschaft in an die Heimat verweisen würde, da er keinen ständigen (bzw > 6 Monate) Aufenthalt in Spanien hat.
- FALLS Heirat in Esp. und dann Einreise nach D (weil das Visum dann ja sowieso auch für D gültig wäre, wenn Typ C) bitte Änderung des AufenthG voraussichtlich 15.7.07 beachten -> Beantragung AE von D aus für Negativstaatler die mit Besuchsvisum hier sind und geheiratet haben, wird dann nicht mehr möglich sein (auch nicht Ermessen, wenn ich mich recht erinnere)!

Also:
- als allererstes die ABH kontaktieren, die ihn abgeschoben hat und herausfinden welche Kosten zu zahlen sind.
- Heirat entweder in seiner Heimat oder in D mit Eheschließungsvisum (das Visum erfordert allerdings eine VE zu seinen Gunsten).
- Bei Heirat DORT bentragt man die Befristung der Einreisesperre NACH der Heirat, bei Heirat HIER logischerweise vorher.
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tceesay
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Antwort #5 - 20.04.2007 um 15:56:57
 
Hi Inge,

vielen vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Oh je , da hab ich ja noch was vor mir....

Gibt es eigendlich auch Fälle in denen die Einreisesperre nicht befristet wurde?

Also der Betroffene nie wieder in D einreisen durfte?

LG
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ronny
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Antwort #6 - 20.04.2007 um 16:02:41
 
tceesay schrieb am 20.04.2007 um 15:56:57:
Also der Betroffene nie wieder in D einreisen durfte? 


Also ich schätze mal dass die von Metin Kaplan nicht so schnell befristet werden wird Zwinkernd

In Deinem Fall wird es nicht dauerhaft sein , soweit keine Straftaten etc. noch unbekannt sind Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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tceesay
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Antwort #7 - 20.04.2007 um 19:25:44
 
Das hoffe ich auch, Ronny...... Smiley

Er hat mir soviel erzählt, auch unangenehme Dinge.
Von daher denke ich schon das da nicht nochmehr im
Hinterhalt lauert.

LG

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Antwort #8 - 20.04.2007 um 20:42:50
 
Jetzt hab ich von einer Freundin gehört,daß man die Kosten für die Abschiebung auch auf Raten abbezahlen kann.
Stimmt das???

Und dürfte er trotzdem einreisen??
Weil es ja normalerweise seine Kosten sind und er sie abbezahlen
müsste.

LG
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Antwort #9 - 20.04.2007 um 20:46:27
 
Bei größeren Beträgen wird oft eine Ratenzahlung ermöglicht.
Allerdings muss meist ein "Grundbetrag" gezahlt werden und
der Rest dann eben in Raten.

Ist jeweils mit der ABH abzustimmen. Pauschale Regelungen
gibt es dazu nicht.
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tceesay
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Antwort #10 - 21.04.2007 um 09:05:51
 
Vielen Dank fons...... Zwinkernd
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Antwort #11 - 25.04.2007 um 19:52:40
 
Ich dachte,die ausgewiesene Ausländer,die falschen Angaben zu ihren Identität gemacht haben,müssen erst ALLE entstandene Kosten tragen,demnach muss er doch nicht nur Abschiebekosten bezahlen,wenn er wieder nach Deutshcland will,sondern auch den Betrag der ausgezahlten Sozialhilfe nach Asylleistungsgesetz oder irre ich mich?
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ronny
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Antwort #12 - 29.04.2007 um 08:15:15
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 30.04.2007 um 13:40:04
 
ronny schrieb am 29.04.2007 um 08:15:15:
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.


da wird relevanter Sachverhalt garnicht angesprochen.
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tceesay
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Antwort #14 - 01.05.2007 um 15:19:59
 
Stimmt das wirklich??? Muss er nicht nur die Abschiebekosten tragen?
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