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abschiebung trotz deutschem kind, kein sorgerecht (Gelesen: 6.350 mal)
nady84
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18.04.2007 um 22:54:21
 
hallo zusammen, ich habe ein großes problem:

es geht um meinen freund, er kommt aus guinea und hat hier eine 5-jährige tochter. bis oktober 2005 teilte er sich mit der mutter das sorgerecht. da er zu der zeit polzeilich stark in erscheinung getreten ist (BTM) und sich wenig um seine tochter gekümmert hat, hat die mutter recht schnell das alleinige sorgerecht bekommen. zwischen vater und tochter bestand ca. 2 jahre wenig bzw. kein kontakt. im august 06 hat er dann beim amtgericht das umgangsrecht eingefordert. dieses findet jetzt alle 2 wochen beim jugendamt statt.

mein freund ist zwar schon seit 10 jahren in deutschland, spricht aber immer noch sehr schlecht deutsch, sodass sich die besuche als sehr schwierig erweisen, weil seine tochter auf stur stellt. sie verweigert immer noch jeden kontakt obwohl mittlerweile ca. 7 treffen stattgefunden haben.

mein freund hat sich in D ziemlich viel zu schulden kommen lassen (aliasidentität, drogendelikte und körperverletzung), allerdings liegen die letzten anzeigen ca. 2 jahre zurück. er ist auch immer noch nur geduldet.

jetzt haben wir erfahren,dass die KM einen brief an die ausländerbehörde geschrieben hat, in dem sie mitteilt, wie die jetzige sachlage ist. (lange keinen kontakt, jetzt funktioniert es auch nicht richtig).
ich muss noch dazu sagen,dass sich mein freund heimlich im sep. 04 bei seiner ex angemeldet hat (mittlerweile wieder abgemeldet) und er hat noch bis nov. 06 bei der ausländerbehörde erzählt, dass er mit der frau noch zusammen ist, sie heiraten will  und er nach wie vor das sorgerecht hat. soweit mir bekannt ist, wurde die KM nie danach befragt.

mein freund bedauert das alles sehr, aber er hatte/hat sehr angst abgeschoben zu werden!

meine frage nun: wie hoch ist die gefahr das mein freund abgeschoben wird und welch einen einfluss hat so ein schreiben auf die entscheidungen der ausländerbehörde?

vielen dank für die aufmerksamkeit

nady84
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.04.2007 um 23:09:03
 
nady84 schrieb am 18.04.2007 um 22:54:21:
mein freund bedauert das alles sehr, aber er hatte/hat sehr angst abgeschoben zu werden! 


Wahrscheinlich gerade deshalb !?

nady84 schrieb am 18.04.2007 um 22:54:21:

wie hoch ist die gefahr das mein freund abgeschoben wird und welch einen einfluss hat so ein schreiben auf die entscheidungen der ausländerbehörde? 


Liegt ein Pass vor oder ein Passersatz ? Dann schon sehr hoch.
Natürlich ist die Aussage der Mutter mit entscheidend.


DC
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nady84
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Antwort #2 - 18.04.2007 um 23:17:39
 
er hat bis zur geburt angegeben,dass er aus sierra leone kommt. nach der geburt hat er seinen pass bei der ausländerbehörde vorgelegt, die haben den auch gleich eingezogen.

Er weisst sich also nach wie vor mit einem passersatz (dulung) aus.

die mutter hat ihren aussagen nach alles erzählt, wie daneben (leider) er sich in der beziehung benommen hat, das er verabredungen nciht einhält, dass sie immer noch davon ausgeht, dass er drogengeschäfte betreibt (weil er seiner tochter öfters geschenke macht, kleidung, schmuck etc.). (ob er das noch tut oder nicht, kann ich im moment nicht beurteilen,da wir uns noch nciht wirklich lange kennen).´außerdem hat sie von der ablehnung der tochter erzählt und die schlechten deutschkenntnisse.
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Antwort #3 - 18.04.2007 um 23:27:58
 
Hallo nady84,

also aus dem, was Du postest, kann ich kaum etwas herauslesen, was für ihn spricht. Er hat eine Duldung und ist damit ausreisepflichtig.

Hinsichtlich der Gewährleistung des weiteren Umgangsrechtes mit seinem Kind hat die ABH ein Ermessen über eine AE nach § 25 (5) AufenthG zu entscheiden, wenn die Vaterschaft eindeutig feststeht. (Die AE müsste durch ihn beantragt werden- im Ergebnis wüsste er, woran er ist.) - Wie gesagt, es ist eine Ermessens - also "Kann"-Vorschrift, und auch für eine letztlich für den Antragsteller positive Ermessensentscheidung müssen Voraussetzungen erfüllt sein (Erfüllung der Passpflicht und weiterer Mitwirkungspflichten etc.)

- Letztlich also eine Einzelfallentscheidung, für die eine exakte Prognose hier nicht möglich ist.

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Antwort #4 - 18.04.2007 um 23:38:48
 
Also vaterschaft wurde anerkannt, sorgerecht hatte er, wurde ihm entzogen.
wie gesagt, er hat sich ca. 2 jahre garnicht gemeldet. Tochter will nicht zum vater. mutter hat das alles der Ausländerbehörde mitgeteilt.

Für mich als quasi unwissende was solche themen anbelangt, würde ich auch sagen, dass seine chancen wohl nicht gerade groß sind. ich wollte mir halt auch mal eine meinung von leuten die sich damit auskennen einholen.

was mich aber doch sehr überrascht ist, dass die Mutter anscheinend doch einen großen einfluss auf die ganze sache hat, also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe Zwinkernd
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Antwort #5 - 18.04.2007 um 23:41:19
 
Ach, die AE wurde schon abgelehnt, weil er kein sorgerecht mehr hat.
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Antwort #6 - 18.04.2007 um 23:41:57
 
nady84 schrieb am 18.04.2007 um 23:38:48:
was mich aber doch sehr überrascht ist, dass die Mutter anscheinend doch einen großen einfluss auf die ganze sache hat


das ist völlig normal


DC
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Antwort #7 - 18.04.2007 um 23:48:12
 
nady84 schrieb am 18.04.2007 um 23:41:19:
Ach, die AE wurde schon abgelehnt, weil er kein sorgerecht mehr hat.


Bei bestehendem Sorgerecht hätte er Anspruch auf eine AE nach § 28 AufenthG - da das nicht (mehr) besteht, kann er diese AE nicht bekommen. Logisch.

Bei bestehendem Umgangsrecht, und das hat er ja wohl, hat aber die Behörde ein Ermessen eine AE nach § 25 (5) AufenthG zu erteilen. Hat er diese AE schon beantragt? Wenn ja, und diese AE ist abgelehnt worden und die Rechtsmittelfrist ist verstrichen, dann wäre allerdings tatsächlich der letzte Zug abgefahren.

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Antwort #8 - 18.04.2007 um 23:51:58
 
Vor dem schreiben der mutter hies es von der Ausländerbehörde, dass das ergebnis des prozesses entscheident ist, wie es für ihn weiter geht (AE oder Abschiebung?), aber wie gesagt, die Mutter hat den brief geschrieben, jetzt wissen wir natürlich nicht, ob die ausländerbehörde jetzt nicht "kurzen prozess" macht und ihn abschiebt.
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Antwort #9 - 19.04.2007 um 00:03:19
 
Noch einmal, nady84, viel spricht wirklich nicht für ihn. Auf der anderen Seite ist natürlich das Kindeswohl zu berücksichtigen.

Insofern macht es einen Unterschied, ob die ABH hinsichtlich der AE nur geprüft hat ob ein Anspruch besteht oder nicht (und der besteht zweifelsfrei nicht mehr) oder ob sie auch bereits geprüft hat, dass im konkreten Fall letztlich eine Ermessensreduzierung auf Null besteht, da grundlegende Voraussetzungen und Pflichten durch Deinen Freund nicht erfüllt sind und die Tatbestände der Nichterfüllung von Verpflichtungen im Verhältnis zum Kindeswohl überwiegen.

Hat er denn einen schriftlichen, begründeten Ablehnungsbescheid auf seinen AE-Antrag erhalten aus dem das näher hervorgeht? Auf so einen Bescheid hat er Anspruch.

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Antwort #10 - 19.04.2007 um 00:10:23
 
erstmal danke für eure mühen Laut lachend

ja,er hat einen schriftlichen ablehnungsbescheid. ich muss noch dazu sagen, dass er im jahre 2002 bereits einen abschiebungstermin hatte, was aber die KM durch einen brief an die ABH und die sorgeerklärung gerade noch abwehren konnte. darum wurde das zurück gezogen. naja, und genau genommen steht er ja jetzt wieder da, wo er vor 4 jahren war.

naja, es bringt nichts, weiter zu spekulieren, es heißt jetzt einfach abwarten.

hoffentlich wird alles gut!
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Antwort #11 - 19.04.2007 um 08:00:10
 
schweitzer schrieb am 18.04.2007 um 23:48:12:
Bei bestehendem und ausgeübtem Umgangsrecht, und das hat er ja wohl (kaum) , hat aber die Behörde ein Ermessen eine AE nach § 25 (5) AufenthG zu erteilen. Hat er diese AE schon beantragt? Wenn ja, und diese AE ist abgelehnt worden und die Rechtsmittelfrist ist verstrichen, dann wäre allerdings tatsächlich der letzte Zug abgefahren.  


Hi schweitzer ich habe Deine Aussage nur mal um die (IMHO) entscheidenden Passagen ergänzt. Ich sehe in dem Brief der Mutter den Hinweis versteckt, dass zwar formal ein Umgangsrecht per Gerichtsentscheid durchgesetzt wurde, aber offenbar mangels Interesse von Mutter und Kind und sprachlichen Defiziten kaum ausgeübt werden kann.

Da dürfte das Ermessenszünglein kaum in seine Richtung ausschlagen. Angesichts der Vor-Karriere in Deutschland werden IMHO die Ausweisungsgründe überwiegen, soweit sie noch berücksichtigungsfähig sind.

Klingt hart aber so ist meine Sicht der Dinge Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #12 - 19.04.2007 um 08:57:31
 
Hi ronny -

ich stimme da völlig mit Dir überein - hatte ja auch mehrfach gepostet, dass aus meiner Sicht kaum etwas für den jungen Mann spricht. Deine Ergänzungen heben das bezogen auf die Umgangsrechtsfrage richtigerweise nur noch einmal deutlicher hervor.

- Da man hier so einzelfallbezogene Sachen aber letztlich nie vollumfassend beurteilen kann, hatte ich nur auf die formal rechtlichen Möglichkeiten und Rechte aufmerksam machen wollen, da ich mir nicht sicher war ob die Themenstarterin da wirklich differenziert informiert war.

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Antwort #13 - 20.04.2007 um 16:33:21
 
ronny schrieb am 19.04.2007 um 08:00:10:
Hi schweitzer ich habe Deine Aussage nur mal um die (IMHO) entscheidenden Passagen ergänzt. Ich sehe in dem Brief der Mutter den Hinweis versteckt, dass zwar formal ein Umgangsrecht per Gerichtsentscheid durchgesetzt wurde, aber offenbar mangels Interesse von Mutter und Kind und sprachlichen Defiziten kaum ausgeübt werden kann.


Er hat es eingeklagt und übt es beim Jugendamt aus; er würde im Zweifel auch die Begegnungshäufigkeit steigern. Brauchbare Deutschkenntnisse wären natürlich nützlich, aber einen Integrationskurs wird es vermutlich auf die Schnelle nicht bekommen.

Gruß, ULF
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Antwort #14 - 20.04.2007 um 22:17:04
 
hallo, steigern kann er die besuchrechte nicht, dass hat er schon versucht, das Gericht und auch das Jugendamt sehen die besuche alle 2 wochen ca. 1 std. vorerst als ausreichend. im juli endet der besuch beim amt. wie gesagt, die tochter weigert sich nach wie vor, auch nur einen vernünftigen satz mit ihrem vater zu sprechen. die mutter hat auch angedroht, falls der umgang ausgebaut werden sollte (er bekommt die tochter ohne aufsicht), so würde sie,wenn nötig, alle gerichtlichen instanzen durch gehen.

naja, und die deutschkenntnisse: er ist ende der 90iger zu einer schule mit imigrationshintergrund gegangen(2 jahre lang), danach diverse kurse bei der VHS (gerichtliche auflage). naja, und auch wenn er mein freund ist, muss ich sagen,die sprachkenntnisse sind schrecklich. man könnte meinen, er ist erst seit 6 monaten und nicht seit 10 jahren in deutschland.
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