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Mietvertrag+Nachkommensnachweise bei FZF zu Deutschen (Gelesen: 3.319 mal)
Kil_Leri
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16.04.2007 um 10:10:08
 
Hallo Leute,
so der Antrag auf FZF wurde von meiner Frau gestellt und ich habe auch Post von der Ausländerbehörde erhalten.
Da steht drinne, "Zu Klärung einiger Fragen bitte ich Sie deshalb bis zum 27.04 bei mir vorzusprechen. bitte bringen Sie ihren Mietvertrag mit Nachweis der monatlich zu zahlenden Miete einschießlich der Nebenkosten (z.B. Strom, Gas, Wasser etc.) und ihre Einkommensnachweise der letzten drei Monate (brutto/netto) mit."

Jetzt bin ich etwas irritiert da ich dachte, dass bei FZF zu Deutschen so was nicht verlangt wird.
Soll ich die Sachen zum Gespräch mit nehmen und ihn darauf hinweisen und ruhig den Gang der Dinge abwarten oder unter Berufung des §28 auf den Anspruch der Aufenthaltserlaubnis pochen ohne Prüfung von etwaigen Voraussetzungen, die extra nicht vorgesehen sind.
Wäre dies eher schädlich/verzögernd, vorallem da sie ja erstmal das Einreisevisum braucht?
Also nicht das ich was zu verbergen hätte, verdiene so ca. 730€ netto und lebe mit meinen Eltern zusammen wo ich keine Miete zahlen brauch.
Es geht mir hier aber etwas ums Prinzip.
Was soll ich machen, wenn er mit min. qm ankommt usw.??

Bin sehr an euren Erfahrungen und Ratschlägen interessiert.

MfG

PS: Werde dann mal versuchen ihn telefonisch zu erreichen!!
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maki
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laie!


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Antwort #1 - 16.04.2007 um 10:12:27
 
Kil_Leri schrieb am 16.04.2007 um 10:10:08:
Was soll ich machen, wenn er mit min. qm ankommt usw.?? 

Das wird niemand machen, allerdings kann eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht unter der Brücke geführt werden, irgendwo muss sie ja wohnen.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.04.2007 um 10:41:32
 
Zitat:
Es geht mir hier aber etwas ums Prinzip.


Genau über diese Prinzipienfrage wird, durchaus etwas kontrovers, in einem nahezu parallel laufenden thread (mit einem etwas anderen Ausgangsthema) schon gaaanz, ganz lange diskutiert - Guckst Du hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1175793796/0

Obs Dich weiterbringt - ich weiß es nicht. Auf die in dem genannten Thread von Mick formulierte Kernaussage kannst Du Dich berufen, was Du sonst tust, steht in Deinem Ermessen.

=schweitzer=
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Ulf
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Antwort #3 - 16.04.2007 um 12:19:58
 
Kil_Leri schrieb am 16.04.2007 um 10:10:08:
Da steht drinne, "Zu Klärung einiger Fragen bitte ich Sie deshalb bis zum 27.04 bei mir vorzusprechen. bitte bringen Sie ihren Mietvertrag

Also nicht das ich was zu verbergen hätte, verdiene so ca. 730€ netto und lebe mit meinen Eltern zusammen wo ich keine Miete zahlen brauch.


Nimm einen Brief Deiner Eltern mit, wonach auch Deine Frau bei ihnen wohnen darf.

Gruß, ULF
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maki
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Antwort #4 - 16.04.2007 um 12:22:41
 
ulf schrieb am 16.04.2007 um 12:19:58:
Nimm einen Brief Deiner Eltern mit, wonach auch Deine Frau bei ihnen wohnen darf. 

Eigentlich wäre doch eine "Zuzugsgenehmigung" der Vermieters nötig, ausser natürlich den Eltern gehört die Wohnung/das Haus.
Der Vermieter muss einverstanden sein, soviel ich weiss, zB um eine Überbelegung zu vermeiden.
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Kil_Leri
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Antwort #5 - 28.04.2007 um 21:43:46
 
Hallo Leute,
wollte euch nur mal den Stand der Dinge durchgeben!!

Also ich war letzte Woche bei unserem Ausländeramt. Mein Sachbearbeiter war nicht da so das ich zu einem anderen gegangen bin. Auf meine Nachfrage wieso die Einkommensnachweise und der Mietvertrag meinte er, "wir überprüfen dies immer, sonst wäre das Visa-Verfahren ja unnötig/überflüssig und der Ehepartner würde sofort das Visum bekommen".
Hat dann noch kurz nachgefragt wie wir uns kennen gelernt haben und wie wir uns verständigen. Mehr war da nicht.
Naja, er hat dann mein Einkommen und die Wohnungrösse aufgeschrieben und der zuständige Sachbearbeiter(sobald er zurück ist) wird dann seine Empfehlung dementsprechen an die Botschaft mailen. Meine Frau würde dann Bescheid bekommen, ich hier nicht! Sei halt so, meinte er. Von Nachfragen soll ich absehen, da dies nur stören würde.

So, nun heist es warten!! Wie lange, konnte/wollte er mir natürlich auch nicht sagen.

Das ist der Stand der Dinge!!

MfG
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Kil_Leri
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Antwort #6 - 03.05.2007 um 20:15:49
 
Hallo Leute,
freudige Nachricht, meine Frau hat heute ihr Einreisevisum bekommen!!

Da muss ich doch mal direkt mein Ausländeramt loben, dass der Sachbearbeiter es so schnell erledigt, hätte ich net erwartet. Vor allem nicht nach dem letzten Besuch wo ich dachte die nächsten min. 3-4 Wochen rühren die keinen Finger.
Es sind gerade mal 8 Tage vergangen das ich da war und der Mai-Feiertag lag auch noch dazwischen...respek, einfach nur respekt Durchgedrehtt!!

Naja, wie ausschaut war das mit den Nachweisen nur ne formalität.
Ob rechlicht OK sei mal dahingestellt.

Den anderen Behördengängern wünsch ich auf jeden Fall viel Glück und Erfolg. Vor allem, immer Kühlen Kopf bewahren.

MfG

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kahli1969
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Antwort #7 - 05.05.2007 um 02:06:39
 
Meinen Glückwunsch, Kil_Leri!!!  Smiley

Hast du mal irgendwann erwähnt, aus welchem Land deine Frau kommt bzw. wann sie den Antrag auf FZF gestellt hat? Ist sicher für einige interessant, wie lange es insgesamt gedauert hat...
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Kil_Leri
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Antwort #8 - 06.05.2007 um 01:48:19
 
Hi,
also in einem anderen Thread hatte ich das ma erwähnt Zwinkernd

Aber mache ich gerne noch mal.
Also meine Frau kommmt aus dem Kosovo und wir haben im Nov. 06 geheiratet wegen Verzögerungen bei der Passaustellung hat Sie dann so um den 22/23. März den Antrag beim Verbindungsbüro in Prishtina gestellt.
So um den 14. April habe ich dann das Schreiben von meiner Ausländerbehörde erhalten. Bei denen war ich dann so am 25. glaub ich und wie schon oben geschrieben, waren die dann ganz Fix!! Also knapp 6 Wochen von Antragstellung bis zur Visumserteilung!!

So hoffe euch weitergeholfen zu haben.

MfG
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kahli1969
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Antwort #9 - 06.05.2007 um 02:01:35
 
Kil_Leri schrieb am 06.05.2007 um 01:48:19:
Also knapp 6 Wochen von Antragstellung bis zur Visumserteilung!!

Alle Achtung!!! Hätte wirklich nicht gedacht, dass das so schnell gehen kann...
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