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Neue EU-Rechtlinie (Gelesen: 938 mal)
Franz
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i love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: China
Zeige den Link zu diesem Beitrag Neue EU-Rechtlinie
12.04.2007 um 22:18:10
 
Hallo zusammen,

gerade habe ich ueber eine neue EU-Rechtlinie gehoert. Durch die wird die Studiumzeit teilweise gerechnet, wenn mann NE antragen moechte. Vorauszetzung soll man eine fest Stelle haben.

Wenn so waere es, erleichtet es die Antragung fuer damalige Studenten.

Hat jemand auch sowas gehoert und gibt es genau Info?

Vielen Danke!
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 13.04.2007 um 07:43:59
 
RL 2003/109 - also doch schon etwas älter Zwinkernd
Ist auch nicht "NE", sondern "Daueraufenthaltsrecht für Drittstaatsangehörige"

Wird in Zukunft im neuen AufenthG mit drin sein -> §9a, b und c
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