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Promotionsstudent, Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 1.051 mal)
ausl
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Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Promotionsstudent, Aufenthaltserlaubnis
11.04.2007 um 13:19:12
 
Guten Tag,

ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Antworten.

Ich bin nicht aus einem EU Land.
Ich habe mein Studium seit Sep. 2006 in Deutschland abgeschlossen, dann habe ich eine Promotion angefangen darauf hin habe ich mein Aufenthaltserlaubnis gemäß §16.1 verlängert. Ich habe inszwischen ein Jobangebot bei einer deutschen Firma.
Darf ich trotz meine Aufenthaltstitel (§16.1) eine Arbeitserlaubnis gmäß §18 beantragen?
Ich danke Ihnen im Voraus.
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 12.04.2007 um 14:47:04
 
Ich denke ja, du darfst. Die Verlängerung einer AE nach § 16.1 zu Promotionszwecke ist zwar eine Ausnahme vom Regelversagungsgrund des § 16 Abs. 2 (die Aufenthaltserlaubnis wird abweichend von § 16.2 ohne vorherige Ausreise bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen (§ 5) erneut erteilt oder verlängert). Diese Ausnahme bedeutet aber nicht, dass dir die AE entsprechend § 16.4 nicht hätte erteilt werden können bzw. nicht erteilt werden kann - da du ja dein ursprüngliches Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Und über § 16.4 wärest du berechtigt, einen Arbeitsplatz zu suchen. Wichtig ist, dass die Arbeit deiner (bereits erworbenen) Qualifikation angemessenen ist und entsprechend vergütet wird. Außerdem ist es auch relevant, warum der Arbeitgeber dich und keinen "bevorrechtigten Arbeitnehmer" anstellen will / muss.

Ich würde die zuständige ABH kontaktieren und die Sache besprechen. Am besten mit flankierenden Unterstützung von deinem potenziellen Arbeitgeber.

Gruß  Smiley S
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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ausl
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Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 13.04.2007 um 21:19:29
 
Vielen Dank für die Antwort  Smiley
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