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Studienvisum + Schwangerschaft (Gelesen: 7.302 mal)
Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 11.04.2007 um 16:36:30
 
deutscher_michl_66 schrieb am 11.04.2007 um 15:31:34:
ich bin gerne bereit für mein Kind aufzukommen, lehne es aber ab alle Kosten für die Mutter und deren Leben hier in Deutschland getrennt von mir zu bestreiten. Ich kenne die Verhältnisse der Familie (und auch die Familie  Zwinkernd) vor Ort sehr gut, das sind Ärzte etc., da wird es dem Kind nicht schlechter gehen zumal mit meiner Mithilfe.


Sie darf sich aussuchen, wo sie mit dem Kind lebt. Und für den Betreuungsunterhalt hat vorrangig der andere Elternteil oder die Großeltern aufzukommen?

Gruß, ULF
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 11.04.2007 um 16:37:40
 
deutscher_michl_66 schrieb am 11.04.2007 um 15:31:34:
ich bin gerne bereit für mein Kind aufzukommen, lehne es aber ab alle Kosten für die Mutter und deren Leben hier in Deutschland getrennt von mir zu bestreiten.


so, den schieb ich noch nach, bevor wieder alle auf mir herumhacken  Zwinkernd


DC
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maki
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Antwort #32 - 11.04.2007 um 16:39:25
 
Ein deutsches Kind hat Anspruch in Deutschland zu leben, der Sorgeberechtigte Nichtdeutsche Elternteil leitet daraus seinen Aufenthaltszweck ab, daher stellen sich bestimmte Fragen gar nicht, und wenn doch, sind sie rein hypothetischer Natur.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 11.04.2007 um 16:41:56
 
maki schrieb am 11.04.2007 um 16:39:25:
Ein deutsches Kind hat Anspruch in Deutschland zu leben, der Sorgeberechtigte Nichtdeutsche Elternteil leitet daraus seinen Aufenthaltszweck ab, daher stellen sich bestimmte Fragen gar nicht, und wenn doch, sind sie rein hypothetischer Natur. 


jepp, so isses

der Vater möchte aber nicht den LU auch noch für die Mutter sicherstellen, deshalb Ausreise vor Geburt und mögliche spätere Wiedereinreise. Ergo: Keine Entbindungskosten etc.


DC
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maki
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Antwort #34 - 11.04.2007 um 16:48:05
 
Es ist verständlich wie er sich jetzt fühlt, das kann wohl jeder nachvollziehen.

Auf der anderen Seite sollte man wirklich überlegen bevor man eine VE unterschreibt, da die Gesetze sich nicht so schnell wie Stimmungen und Gefühle ändern.

Die ABH ist auf jedenfall zu Informieren, hätte eigentlich schon viel früher passieren sollen.
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DonCamillo
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Antwort #35 - 11.04.2007 um 17:05:26
 
maki schrieb am 11.04.2007 um 16:48:05:
Auf der anderen Seite sollte man wirklich überlegen bevor man eine VE unterschreibt, da die Gesetze sich nicht so schnell wie Stimmungen und Gefühle ändern.  


Grundsätzlich richtig, aber...

der Ansatz zum Aufenthalt war der Sprachkurs, den sie abgebrochen hat
um sich schadlos zu halten ist seine Reaktion sehr verständlich

DC
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #36 - 11.04.2007 um 17:29:06
 
Zitat:
der Vater möchte aber nicht den LU auch noch für die Mutter sicherstellen, deshalb Ausreise vor Geburt und mögliche spätere Wiedereinreise. Ergo: Keine Entbindungskosten etc.


Das wäre noch zu klären. Entbindung im Ausland entbindet den deutsche Vater nicht notwendigerweise von den Kosten. Wenn er Glück hat, bekommt die Mutter im Ausland kostenfreie Entbindung. Auch der Schwangerschaftsunterhalt könnte bei Aufenthalt im Ausland geltend gemacht werden.

Gruß, ULF
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deutscher_michl_66
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Antwort #37 - 11.04.2007 um 20:29:16
 
maki schrieb am 11.04.2007 um 16:48:05:
Auf der anderen Seite sollte man wirklich überlegen bevor man eine VE unterschreibt, da die Gesetze sich nicht so schnell wie Stimmungen und Gefühle ändern..

Natürlich sollte man sich das überlegen, bevor man jemand einlädt! Aber meine (Ex-?)-Freundin war eben vorher absolut nicht religiös, daher hätte ich das am allerwenigsten vermutet. Ich kenne das Grüppchen, dem sie sich angeschlossen hat, an sich ganz nette, rechtschaffene Menschen, aber eben total auf ihre Religion fixiert!

maki schrieb am 11.04.2007 um 16:48:05:
Die ABH ist auf jedenfall zu Informieren, hätte eigentlich schon viel früher passieren sollen.

Ich hatte eine Zeitlang gehofft, dass rationale Argumente sie überzeugen könnten, wieder zu unserem vorherigen (durchaus glücklichen) Leben zurückzukehren. Aber da hatte ich mich eben geirrt. Ihre Familie, die ich gut kenne denkt ähnlich wie ich, die haben mir auch erzählt, dass sie ihnen vorher ganz positiv über unser Zusammenleben geschrieben hätte aber sich danach doch ziemlich geändert hätte.

Und zu den anderen: Wenn wir tatsächlich getrennt leben werden ziehe ich es selbstverständlich vor, dass die Mutter erstmal bei ihrer Familie ist, von der sie - wie von mir - tatkräftig vor Ort unterstützt würde. Wer weiss schliesslich auf welche dumme Ideen sie hier noch gebracht wird, wo es dann nur noch darum geht den Vater nach allen Regeln der Kunst auszunehmen.

Gruß
deutscher_michl_66
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Antwort #38 - 12.04.2007 um 12:57:16
 
Hallo deutscher_michl_66,

ich kann dich verstehen. Gerade das Thema mit der religiösen Gruppe wäre sicher ein guter Grund für die zeitweise Ausreise. Außerdem könnte man dadurch evtl. die Entbindungskosten niedrig halten. Und wie du ja selbst schreibst, hättest du kein Problem damit, wenn sie mit dem Kind später wieder nach D kommt.
Die Frage ist halt, ob deine Ex im Heimatland überhaupt von Manipulationsversuchen der religiösen Gruppe sicher wäre - vielleicht gibt's die dort ja auch?

Gruß,
Tom
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