Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Rechtsschutzversicherung bei Erstberatung in Ausländerrechtsfragen (Gelesen: 5.098 mal)
VlaMA
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rechtsschutzversicherung bei Erstberatung in Ausländerrechtsfragen
10.04.2007 um 21:37:45
 
Im Fernsehn wird immer mächtig Werbung für Rechtsschutzversicherungen, die einem in allen Lebenslagen zur Seite stehen, gemacht.
Wie sieht es aber in Realität aus?
Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten zur Erstberatung oder sogar Folgeberatungen bei einem Anwalt, der auf Ausländerrechtsfragen spezialisiert ist?
Und wenn ja, zu welchem Berich zählt das Ausländerrecht beim Abschluss einer solchen Versicherung?
Gibt es empfehlenswerte Versicherungen?

Grüsse

VlaMA
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rechtsschutzversicherung bei Erstberatung in Ausländerrechtsfragen
Antwort #1 - 11.04.2007 um 08:20:35
 
Hallo VlaMA,

Deine Frage ist nicht klar zu beantworten - die Rechtsschutzversicherung gibt es nicht. Da hilft Dir letztlich nur das Einholen konkreter Informationen verschiedener Versicherungsanbieter - allerdings solltest Du vorher genau wissen, was denn genau abgesichert werden soll. IMHO sind da die Gestaltungsspielräume sehr vielfältig. So ist es nach meiner Kenntnis durchaus möglich, auch außergerichtliches Tätigsein eines Rechtsanwaltes über eine Rechtsschutzversicherung abzusichern. Ob das aber in und für jeden Fall ratsam ist steht auf einem anderen Blatt.

Auf allzu offensive Werbung würde ich mich erst einmal nicht einlassen - mein Rat wäre eher, sich eventuell an eine Verbraucherzentrale zu wenden und sich dort beraten zu lassen. Das ist zwar auch mit ein paar Kosten verbunden, aber die verfügen über gute Möglichkeiten hinsichtlich Versicherungsvergleichen etc.

Auf jeden Fall gibt es Rechtsschutzversicherungen die ausländerrechtliche Angelegenheiten in verschiedener Weise absichern.

Noch ein Hinweis:

Sollten der oder die Betreffende über kein eigenes Einkommen verfügen - etwa ALG II - Empfänger sein, ist zumindest eine außergerichtliche Tätigkeite eines Anwaltes (Erstkonsultation, Beratung) über Beratungshilfe realisierbar. Entsprechende Antragsformulare erhält man bei den Amtsgerichten unter Vorlage des aktuellen Leistungsbeschiedes und Angabe der sache um die es geht (also etwa : ausländerrechtliche Angelegenheit)

Das Ausländerrecht ist übrigens erst einmal Teil des öffentlichen Rechts. Seine Grundlagen finden sich im allgemeinen Völkerrecht, im europäischen Gemeinschaftsrecht sowie im deutschen Verfassungs- und Gesetzesrecht. Besonders enge Verknüpfungen gibt es mit dem Verwaltungsrecht.

Aber wie gesagt, was von wem konkret wie abgesichert wird, müsste vorab einzelfallbezogen geklärt und dann überlegt werden, ob sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wirklich lohnt.

Mehr kann ich Dir zu deiner Frage hier nicht sagen - vielleicht gibt es ja noch Leute mit anderen Erfahrungen und Tipps ...

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rechtsschutzversicherung bei Erstberatung in Ausländerrechtsfragen
Antwort #2 - 11.04.2007 um 12:54:34
 
Zitat:
Sollten der oder die Betreffende über kein eigenes Einkommen verfügen - etwa ALG II - Empfänger sein, ist zumindest eine außergerichtliche Tätigkeite eines Anwaltes (Erstkonsultation, Beratung) über Beratungshilfe realisierbar.


Einen Versuch wäre es wert. Ein Rechtsanspruch mittels Beratungsschein eine Erstberatung wahrzunehmen gibt es allerdings nicht.

trixie

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rechtsschutzversicherung bei Erstberatung in Ausländerrechtsfragen
Antwort #3 - 11.04.2007 um 13:18:16
 
Ich hätte da noch einen Hinweis zur Ergänzung für Dich, VlaMA.

Da Du von Erst- und Folgeberatung geschrieben hast ... - für eine Erstberatung würde ich zunächst einmal empfehlen, eine Migrationsberatungsstelle aufzusuchen: davon gibt es durchaus mit kompetenten Leuten besetzte, die für viele Probleme zumindest Lösungsansätze anbieten können. Wird es dann zu speziell, ginge es tatsächlich in den Bereich der Rechtsberatung etc., verweisen diese Beratungsstellen zumeist selbst auf ihre Grenzen und bieten Unterstützung bei der Suche nach weiterführender Hilfe oder auch einem kompetenten Anwalt an, wenn das denn geraten erscheint.

Will sagen - man muss nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Ansonsten bleibe ich bei den Hinweisen, die ich oben sachon gepostet hatte.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
VlaMA
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rechtsschutzversicherung bei Erstberatung in Ausländerrechtsfragen
Antwort #4 - 11.04.2007 um 15:44:01
 
Vielen Dank für die Hinweise....
Werde mich dann wohl erst an die Migrationsberatungsstellen wenden!

Vielen Dank

VlaMa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rechtsschutzversicherung bei Erstberatung in Ausländerrechtsfragen
Antwort #5 - 04.04.2009 um 17:35:43
 
Walter2 schrieb am 04.04.2009 um 16:49:17:
den Rechtsschutz für Ausländer gibt es hier: www.XXXXXX.de


das ist keine Rechtsschutzversicherung, sondern eine die Homepage eines lokal tätigen(???) Vereins - noch dazu mit einem unzureichenden Impressum. Dürfte also mindestens 95% aller hiesigen Nutzer nichts bringen.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.464

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rechtsschutzversicherung bei Erstberatung in Ausländerrechtsfragen
Antwort #6 - 04.04.2009 um 18:48:38
 
Bevor der Fred noch länger mit Eigenwerbung reanimiert
wird, ist hier nun Ende Gelände.


geschlossen
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema