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Frage zu Aufenthaltsgenehmigung nach §39 (Gelesen: 1.013 mal)
Papst_Bay
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Libanon
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage zu Aufenthaltsgenehmigung nach §39
09.04.2007 um 22:22:11
 
Hallo,
ich habe folgende Frage und hoffe, daß mir jemadn weiterhelfen kann  Smiley
Ich bin einer der Glücklichen, denen es gelungen ist, nach dem Studium eine Beschäftigung und die entsprechende Aufenthaltserlaubnis dafür für 2 Jahre zu bekommen. Die Erlaubnis ist beschränkt auf den Betrieb, in welchem ich beschäftigt bin. Sollte ich die Arbeit verlieren, verliere ich dann auch die AE? Was für einen Status habe ich dann? Wie sieht es aus, wenn ich direkt einen anderen Arbeitgeber finden sollte? Ich bin noch kein volles Jahr beschäftigt.
Ich bin für jede Info sehr dankbar.
Viele Grüße
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Fufu
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Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 09.04.2007 um 23:04:44
 
Hallo Papst_Bay,

Ich hatte damals auch die AE die auf meine damalige Firma beschränkt,  theoritisch ist es möglich einen anderen Job zu suchen, wenn du findest, dann mußt du die AE über ABH neu beantragen. Nach 3 Jahren wenn du immer arbeitest, dann kannst du eine AE unabhänig von Arbetsgeber beantragen um freien Zugang zu Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Falls du jetzt dein Job verlierst, dir wird von AA ein paar Monate Zeit gegeben  um neue Job zu finden, normaleweise soll es 6 Monate sein ode rkann es auch sein bis Ablauf deiner jetzigen AE.

Hoffentlcih kann dir helfen.
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