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Jobangebot (Gelesen: 894 mal)
kotikota
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: marokkanisch
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09.04.2007 um 04:23:12
 
Hallo,
ich bin aus Marokko, bin seit 8 Jahren in Deutschland, habe am Anfang Elektrotechnik in Darmstadt studiert, habe mein Studium erfolgreich in August- 2005 ( also mehr als ein Jahr)abgeschlossen: zum Diplom-Ingenieur.
ich absolviere gerade mal ein Aufbaustudium der Energietechnik, ich bin mittlerweile fast fertig: habe auch meine Masterarbeit erfolgreich beendet,
was mit fehlt ist ein Seminar (Juli) mit anderen Worten ich werde mein Studium vorraussichtlich im August oder September abschliessen.
nun habe ich einen Jobangebot von Siemens ( schriftlich versteht sich) die brauchen mich zum ersten Juni.
meine Frage lautet: reicht der erste Abschluss und der Angebot aus, um  Arbeitserlaubnis und anschliessend  Aufenthaltserlaubniss als Arbeiter zu beantragen? oder muss ich bis September warten und meine Masterzeugnisse vorlegen ( der Job kann aber net warten) ? ich hoffe die Auslaenderbehoerde gibt sich mit dem ersten Abschluss zufrieden !!!

gehen wir mal vom Worst case aus: angenommen jemand waere an meiner Stelle und wuerde aus iegend einem Grund das Masterstudium abbrechen.
kann er mit den Angebot ein Aufenthaltserlaubnis beatragen obwohl der erste Studium seit mehr als ein jahr abgeschlossen wurde?

Bin fuer Informationen und Ratschlaege dankbar
Gruss

ich habe noch einige Bemerkungen zu diesem Joangebot:
- Diese Stelle ist seit mehr als drei Jahren offen weil man jemanden braucht der Arabisch und Franzoesich noch dazu kann.
- es werden noch weitere Leute fuer so eine Tatigkeit gesucht: bedarf liegt bei 5 Ingenieure zur Zeit.
- Die Aufgabenstellung ist anspruchsvoll und angemessen fuer eine Ingenieurtaetigkeit
- das Gehalt ist auch angemessen.
- Siemens wird fuer mich ArbeitsE beatragen 

meine Situation ist komplex, habe daher etwas vergessen:
noch eine Frage: der Angebot gilt fuer den ersten Juni, so wie ich das sehe kann der Termin nicht verschoben werden, oder kann ich das auch mit dem Unternehmen klaeren, und eventuell verschieben auf den ersten August oder September ? macht man sowas bei angebote in deutschland ? weil andererseits die brachen Leute. 
oder heisst das : 1-06 heisst 1-06 und kein Monat spaeter ?

Änderung:
fons: ich habe alle 3 mal in ein Post zusmamengefasst
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« Zuletzt geändert: 09.04.2007 um 09:25:29 von N/V »  
 
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 10.04.2007 um 13:22:51
 
Dein Problem ist im Augenblick, dass du vermutlich eine AE nach § 16 Absatz 1 AufenthG hast (zum Studium) - weil dazu zählen auch postgraduale Studien. Diese AE wird grundsätzlich erst mit Beendigung des Studiums in eine AE nach § 16 Absatz 4 (zur "Arbeitssuche") oder nach § 18 (Beschäftigung) AufenthG umgewandelt. Ich würde vorgehen wie folgt:

- von der Uni Bescheinigung holen über erfolgreich abgeschlossene Masterarbeit mit Vermerk über das noch zu absolvierende Seminar (= x = Zeitpunkt des endgültigen Studiumabschlus)

-   Zitat:
... mit dem Unternehmen klaeren, und eventuell verschieben auf den ersten August oder September?

So lange du noch Student bist, gilt noch die 90 - Tage - Regelung. Diese Zeit könntest du nützen, um dich bereits in deinen zukünftigen Aufgaben einzuarbeiten, wäre also keine verlorene Zeit für das Unternehmen

- last not least mit der Bescheinigung und das Stellenangebot bzw. Arbeitsvertragsentwurf zur ABH gehen und den Antrag auf Ausstellung der Arbeitserlaubnis zum Zeitpunkt x (die so genannte "Vorrangsprüfung" dauert so wie so eine Weile, auch wenn die Stelle seit 3 Jahren nicht besetzt werden konnte).

Gruß  Smiley S
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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