Hallo,
ich habe eine Frage zur meinem neuen Arbeitsvertrag, in dem eine Zusatzvereinbarung zur Einsatzort steht und die macht mir jetzt einbißchen Sorge um Aufenhaltstitel.
Ich habe jetzt eine Aufenhaltserlaubnis unabhängig von Arbeitgeber, bis Juni 08 kann ich Niederlassungserlaubnis beantragen. Jetzt ich möchte zu einem neuen Arbeitgeber wechseln und zwar ich werde entsandt zum meinem Heimatland für ca. 2 Jahre, und danach möchte ich wieder nach Deutschland kommen und in die Firma wieder integrieren, über die habe ich mit der Firma schon abgesprochen und werde ich auch vor Entsendung bei
ABH die Frist zur gewöhnlichen Augfenhalt für die 2 Jahren verlängern lassen.
Vor Kurz habe ich den neuen Vertrag erhalten, der eigentlich ein ganz normaler deutscher Vertrag ist, nur mit einem Zusatzvereinbarung und die lautet:
"Der Einsatzort ist zur Einarbeitung xxx GmbH in xxx Deutschland. Nach Einarbeitung findet eine Entsedung in xxx statt. Es wird ein extra Ensedungsvertrag geschlossen. "
Ich bin wegen dieser Vereinbarung sehr verunsichert, weil hier ist nur der Einsatzort während der Einarbeitung in Deutschland festgeschrieben und nicht über gesamtes Arbeitsverhältnis. Der Vertrag ohne dieser Vereinbarung hat eigentlich kein Problem wenn ich zum
ABH gehen um Niederlassungserlaubnis oder Verlängerung zu beantragen, weil der Einsatzort ist die Firma in Deutschland.
Meine Frage:habe ich Probelm wegen dieser Zusatzvereinbarung bei der
ABHum entweder die Niederlassungserlaubnis oder Verlängerung der Frist zu beantragen? Wenn Ja, was soll in dem Vertrag geändert werden?
Vielen Dank.