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Frage wegen einem Klausel in meinem Arbeitsvertrag (Gelesen: 1.425 mal)
Fufu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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08.04.2007 um 17:56:20
 
Hallo,
ich habe eine Frage zur meinem neuen Arbeitsvertrag,  in dem eine Zusatzvereinbarung zur Einsatzort steht und die macht mir jetzt einbißchen Sorge um Aufenhaltstitel.

Ich habe jetzt eine Aufenhaltserlaubnis unabhängig von Arbeitgeber, bis Juni 08 kann ich Niederlassungserlaubnis beantragen. Jetzt ich möchte zu einem neuen Arbeitgeber wechseln und zwar ich werde entsandt zum meinem Heimatland für ca. 2 Jahre, und danach möchte ich wieder nach Deutschland kommen und in die Firma wieder integrieren, über die habe ich mit der Firma schon abgesprochen und werde ich auch vor Entsendung bei ABH die Frist zur gewöhnlichen Augfenhalt für die 2 Jahren verlängern lassen. 
Vor Kurz habe ich den neuen Vertrag erhalten, der eigentlich ein ganz normaler deutscher Vertrag ist, nur mit einem Zusatzvereinbarung und die lautet:
"Der Einsatzort ist zur Einarbeitung xxx GmbH  in xxx Deutschland. Nach Einarbeitung findet eine Entsedung in xxx statt. Es wird ein extra Ensedungsvertrag geschlossen. "
Ich bin wegen dieser Vereinbarung sehr verunsichert, weil hier ist nur der Einsatzort während der Einarbeitung in Deutschland festgeschrieben und nicht über gesamtes Arbeitsverhältnis. Der Vertrag ohne dieser Vereinbarung hat eigentlich kein Problem wenn ich zum ABH gehen um Niederlassungserlaubnis oder Verlängerung zu beantragen, weil der Einsatzort ist  die Firma in Deutschland.
Meine Frage:habe ich Probelm wegen dieser Zusatzvereinbarung bei der ABH
um entweder die Niederlassungserlaubnis oder Verlängerung der Frist zu beantragen? Wenn Ja, was soll in dem Vertrag geändert werden?

Vielen Dank.
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« Zuletzt geändert: 08.04.2007 um 18:09:38 von Fufu »  
 
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Sondra
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Antwort #1 - 10.04.2007 um 12:32:06
 
Hallo Fufu!
Die Formulierung
Zitat:
"Der Einsatzort ist zur Einarbeitung xxx GmbH  in xxx Deutschland. Nach Einarbeitung findet eine Entsedung in xxx statt. Es wird ein extra Ensedungsvertrag geschlossen."
ist sehr bedenklich - nicht nur ausländer- sondern auch arbeitsrechtlich. Aber die Antwort, die du hier bekommen hast ist ausführlich und sehr gut.

Gruß  Smiley S
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Fufu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.04.2007 um 17:47:24
 
vielen Dank Sondra,

wie meinst Du mit dem arbeitsrechtlichen Problemen? mit einem geänderten Vertag habe ich sonst Problem bei ABH?

Viele Grüße
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Sondra
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Antwort #3 - 11.04.2007 um 08:21:03
 
Zitat:
wie meinst Du mit dem arbeitsrechtlichen Problemen?

Genau so, wie dir im anderen Forum erklärt wurde. Die Formulierung in deinem Vertrag
Zitat:
"Der Einsatzort ist zur Einarbeitung xxx GmbH  in xxx Deutschland. Nach Einarbeitung findet eine Entsedung in xxx statt. Es wird ein extra Ensedungsvertrag geschlossen."

kann so verstanden werden, dass du nur während der Einarbeitung in Deutschland sein solltest (die Arbeit in D befristet) - danach wäre dein Einsatzort dort, wo dich der Arbeitgeber entsenden will. Für deine eigene Sicherheit muss vertraglich geregelt werden, dass die Entsendung nur vorübergehend ist (also befristet) und du nach Erledigung der Aufgaben im Ausland wieder zurück nach D kommen und hier arbeiten solltest. Es geht dabei nicht um die Probleme mit der ABH, sondern um deine konkrete Perspektive: was will dein Arbeitgeber tatsächlich von dir - dass du hauptsächlich in D arbeitest und gelegentlich in deiner ursprünglichen Heimat bestimmte Aufgaben erledigst, oder dass du hauptsächlich in deinem Herkunftsland für ihn arbeitest und gelegentlich nach D kommst? Das muss eindeutig in dem Arbeitsvertrag formuliert werden. Der Formulierungsvorschlag, aus dem anderen Forum ist präzise und korrekt - solltest du deinem Arbeitgeber anbieten.  

Gruß  Smiley S
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