Zitat:1) Beantragen muss sie das Visum bei der Deutschen Botschaft in Taiwan? Richtig?
Richtig. Die einschlägigen Visabestimmungen findest du unter diesem
Link (
anklicken)
Zitat:2) Welche Vorlaufzeit wird benötigt? Es wird mehrfach von mindestens 3 Monaten berichtet. (wir planen auf ca. 04/08)
Die Vertretung sagt: "Geben Sie den Antrag mit allen Unterlagen spätestens 8 Wochen vor der beabsichtigten Einreise nach Deutschland ab"
Zitat:3) Kann ich von hier aus etwas tun? Ich habe ein ausreichendes festes Einkommen, unbefristetes Arbeitsverhältnis, in einem Monat eine eigene Wohnung (groß genug), bin in der Lage für Versicherung usw. aufzukommen. Kann/Muss ich etwas tun?
Je nach dem, wie die finanzielle Lage deiner Freundin aussieht, kannst bzw. musst du sogar eine
Verpflichtungserklärung abgeben. Und selbstverständlich kannst du im Vorfeld alle anderen Fragen bezüglich des Aufenthaltes klären und organisieren - z.B. die Frage der Krankenversicherung. Die ausländerrechtlichen Vorschriften verlangen zwingend eine ausreichende Krankenversicherung. Allerdings können sich Studierende an den Studienkollegs sowie die Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen nicht in der studentischen Krankenversicherung versichern. Eine Alternative findest du
hier (
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Zitat:4) Sprachkurs: Nun gibt es soetwas wie ein Verzeichnis von Anbietern wo man das durchführen kann? Müssen diese irgendwie staatlich anerkannt sein?
Das beste Verzeichnis findest du
hier (Fachverband für Deutsch als Fremdsprache). Preiswerte Kurse bieten außerdem fast alle Volkshochschulen an. Alle potenzielle Lern- und / oder Studieneinrichtungen für ausländische Studierenden müssen "irgendwie staatlich anerkannt sein".
Zitat:5) Sprachkurs: Muss/ist es von Vorteil den Sprachkurs bereits bei Beantragung des Visa vorlegen zu können.
Ja.
Zitat:6) Visum: Ein vorab absolvierter Deutschkurs in Taiwan wäre allemal sinnvoll oder?
Nicht unbedingt. Es kommt darauf an, welche Abschlußstufe angestrebt wird und mit welcher Begründung in Deutschland gelernt werden soll (wenn es in Taiwan, z.B. beim Goethe Institut, auch möglich wäre).
Zitat:7) Wie wird über die Dauer des Visum entschieden? Es heißt maximal 1 Jahr. Ich gehe davon aus das es abhängig von der Dauer des Sprachkurses ist?
Es ist abhängig von der Dauer des Sprachkurses - maximal 1 Jahr.
Zitat:8) Das Visum ist nicht verlängerbar. Das bedeutet Ausreisen und Touristenvisum beantragen? Eine andere Möglichkeit gibt es wohl nicht oder? Nur Heiraten?
Heiraten (mit einem Deutschen) ist so zu sagen die sicherste Möglichkeit, weil die eheliche Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Staatsbürger den Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis begründet. Es bleibt ihr / euch aber unbenommen, einen Versuch zu starten für die Erlangung einer
AE nach
§ 18 (Beschäftigung) oder ggf.
21 (selbständige Tätigkeit). Hängt von den Umständen des Einzelfalles ab - z.B. Qualifikation, spezielle Eigenschaften, Arbeitgeber mit genau den Bedarf, etc.pp.
Gruß
S