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Taiwan - Aufenthaltsmöglichkeit für Sprachkurs? (Gelesen: 1.704 mal)
schlawiener
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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03.04.2007 um 10:51:54
 
Hallo
zuersteinmal muß ich ganz klar sagen das ich nicht erwartet hätte so ein Forum zu finden. Bin wirklich sehr überrascht. Aber es zeigt doch das es an dieser Stelle wirklich Bedarf gibt.
So auch bei mir. Ich war vor 2 Jahren für ein 2monatiges Praktikum in Tokyo. Dort lernte ich in meinem Wohnheim meine jetzige Freundin kennen. Sie ist Taiwanesin und war für einen Japanischkurs in Japan. Nach einem schweren Abschied folgten endlose Stunden mit eMail schreiben und Gesprächen über Webcam und Messanger. Aufgrund der großen Entfernung konnten wir uns bisher nicht oft sehen. Ist alles auch eine Frage des Geldes (und in asiatischen Ländern eben eine Frage des Urlaubs...). Jedenfalls sind wir zu dem Entschluss gekommen das wir die Entfernung verringern wollen. Wir möchten in Deutschland zusammenleben.
An dieser Stelle muß ich sagen das ich diesen Schritt sehr bewundere da sie sowohl Familie, Freunde als auch Beruf aufgibt.
Nun kommt allerdings der schwierige Teil. Sie spricht bisher nur Chinesisch, Japanisch und sehr gut Englisch (2Jahre College in Australien!).
Ich habe mich nun sowohl durch i4a gelesen als auch diverse andere Webseiten besucht. Meine Lösung wäre nun das sie über das sog. SprachkursVisa nach Deutschland einreisen kann. Schließlich muß sie für ein Leben in Deutschland auch die Sprache beherrschen...logisch!

Nun habe ich folgende Fragen:
1) Beantragen muss sie das Visum bei der Deutschen Botschaft in Taiwan? Richtig?
2) Welche Vorlaufzeit wird benötigt? Es wird mehrfach von mindestens 3 Monaten berichtet. (wir planen auf ca. 04/08)
3) Kann ich von hier aus etwas tun? Ich habe ein ausreichendes festes Einkommen, unbefristetes Arbeitsverhältnis, in einem Monat eine eigene Wohnung (groß genug), bin in der Lage für Versicherung usw. aufzukommen. Kann/Muss ich etwas tun?
4) Sprachkurs: Nun gibt es soetwas wie ein Verzeichnis von Anbietern wo man das durchführen kann? Müssen diese irgendwie staatlich anerkannt sein?
5) Sprachkurs: Muss/ist es von Vorteil den Sprachkurs bereits bei Beantragung des Visa vorlegen zu können.
6) Visum: Ein vorab absolvierter Deutschkurs in Taiwan wäre allemal sinnvoll oder?
7) Wie wird über die Dauer des Visum entschieden? Es heißt maximal 1 Jahr. Ich gehe davon aus das es abhängig von der Dauer des Sprachkurses ist?
8) Das Visum ist nicht verlängerbar. Das bedeutet Ausreisen und Touristenvisum beantragen? Eine andere Möglichkeit gibt es wohl nicht oder? Nur Heiraten?

Gerade Punkt 8 Stimmt mich sehr ärgerlich das es meines wissens bisher keine Möglichkeit gibt einzureisen obwohl ich für alle Kosten aufkommen kann...

Nun ersteinmal Danke vorab. Fürs Lesen und vieleicht auch Antworten. Möglicherweise sind einige der Fragen mehr oder weniger in der FAQ beantwortet aber es ist immer ein ein wenig besseres Gefühl das nochmals direkt bestätigt zu bekommen.

Grüße
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

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Sydney
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.04.2007 um 11:04:04
 
Schon mal hier geschaut: http://www.info4alien.de/studium/studium.htm

Da stehen das meisten Antworten auf deine Fragen drinnen.

Ansonsten kann ich dir nur empfehlen dich darauf einzustellen das ihr Heiraten müsst, falls ihr vorhabt hier zusammmenzuleben, da ein Sprachkursvisum höchstens nur auf ein Jahr läuft.

Gruß,

maki
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 03.04.2007 um 13:13:58
 
Zitat:
1) Beantragen muss sie das Visum bei der Deutschen Botschaft in Taiwan? Richtig?

Richtig. Die einschlägigen Visabestimmungen findest du unter diesem Link (anklicken)
Zitat:
2) Welche Vorlaufzeit wird benötigt? Es wird mehrfach von mindestens 3 Monaten berichtet. (wir planen auf ca. 04/08)

Die Vertretung sagt: "Geben Sie den Antrag mit allen Unterlagen spätestens 8 Wochen vor der beabsichtigten Einreise nach Deutschland ab"
Zitat:
3) Kann ich von hier aus etwas tun? Ich habe ein ausreichendes festes Einkommen, unbefristetes Arbeitsverhältnis, in einem Monat eine eigene Wohnung (groß genug), bin in der Lage für Versicherung usw. aufzukommen. Kann/Muss ich etwas tun?

Je nach dem, wie die finanzielle Lage deiner Freundin aussieht, kannst bzw. musst du sogar eine Verpflichtungserklärung abgeben. Und selbstverständlich kannst du im Vorfeld alle anderen Fragen bezüglich des Aufenthaltes klären und organisieren - z.B. die Frage der Krankenversicherung. Die ausländerrechtlichen Vorschriften verlangen zwingend eine ausreichende Krankenversicherung. Allerdings können sich Studierende an den Studienkollegs sowie die Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen nicht in der studentischen Krankenversicherung versichern. Eine Alternative findest du hier (anklicken).

Zitat:
4) Sprachkurs: Nun gibt es soetwas wie ein Verzeichnis von Anbietern wo man das durchführen kann? Müssen diese irgendwie staatlich anerkannt sein?

Das beste Verzeichnis findest du hier (Fachverband für Deutsch als Fremdsprache). Preiswerte Kurse bieten außerdem fast alle Volkshochschulen an. Alle potenzielle Lern- und / oder Studieneinrichtungen für ausländische Studierenden müssen "irgendwie staatlich anerkannt sein".  
Zitat:
5) Sprachkurs: Muss/ist es von Vorteil den Sprachkurs bereits bei Beantragung des Visa vorlegen zu können.

Ja.  
Zitat:
6) Visum: Ein vorab absolvierter Deutschkurs in Taiwan wäre allemal sinnvoll oder?

Nicht unbedingt. Es kommt darauf an, welche Abschlußstufe angestrebt wird und mit welcher Begründung in Deutschland gelernt werden soll (wenn es in Taiwan, z.B. beim Goethe Institut, auch möglich wäre).  
Zitat:
7) Wie wird über die Dauer des Visum entschieden? Es heißt maximal 1 Jahr. Ich gehe davon aus das es abhängig von der Dauer des Sprachkurses ist?

Es ist abhängig von der Dauer des Sprachkurses - maximal 1 Jahr.
Zitat:
8) Das Visum ist nicht verlängerbar. Das bedeutet Ausreisen und Touristenvisum beantragen? Eine andere Möglichkeit gibt es wohl nicht oder? Nur Heiraten?

Heiraten (mit einem Deutschen) ist so zu sagen die sicherste Möglichkeit, weil die eheliche Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Staatsbürger den Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis begründet. Es bleibt ihr / euch aber unbenommen, einen Versuch zu starten für die Erlangung einer AE nach § 18 (Beschäftigung) oder ggf. 21 (selbständige Tätigkeit). Hängt von den Umständen des Einzelfalles ab - z.B. Qualifikation, spezielle Eigenschaften, Arbeitgeber mit genau den Bedarf, etc.pp.

Gruß  Smiley S
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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