Zitat:gibt es auch eine Wartefrist von drei Monaten zwischen einem Touristen - und Studentenvisa ?
Nein. Das zweite ist ein nationales Visum mit dem die Einreise zum Zwecke eines längeren Aufenthaltes ermöglicht wird und unterliegt nicht den Bestimmungen nach Schengen. Kann allerdings eine Weile dauern, bis die Botschaft das Visum erteilt - schaust du
hier nach diesem
Merkblatt.
Ansonsten gibt es verschiedene Zusammenstellungsmöglichkeiten für die Aufnahme eines Studiums, weil der Aufenthaltszweck Studium umfasst sämtliche mit dem Studium verbundenen Ausbildungsphasen. Dazu gehören
Zitat:- Sprachkurse, insbesondere zur Studienvorbereitung,
- Studienkollegs oder andere Formen staatlich geförderter studienvorbereitender Maßnahmen,
- für das Studium erforderliche oder von der Hochschule empfohlene vorbereitende Praktika,
- ein grundständiges Studium bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss an einer deutschen Hochschule (Grund- und Hauptstudium einschließlich studienbegleitender Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen), auch nach einem vorherigen Studium im Ausland,
- nach einem Studium ein Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudium (Postgraduiertenstudium) oder eine Promotion sowie
- anschließende praktische Tätigkeiten, sofern sie zum vorgeschriebenen Ausbildungsgang gehören oder zur umfassenden Erreichung des Ausbildungszieles dienen.
Er kann als
Studienbewerber kommen
Zitat:Als Studienbewerber gelten Ausländer, die ein Studium anstreben, aber noch nicht an einer Hochschule / Fachhochschule / etc. zugelassen sind. Das Visum wird mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten erteilt. Für die Ausländerbehörde muss ersichtlich sein, dass es sich nicht um ein Visum für einen Kurzaufenthalt im Bundesgebiet handelt. Es kann von der Ausländerbehörde als Aufenthaltserlaubnis um sechs Monate verlängert werden mit der Auflage, dass der Studienbewerber innerhalb dieser Frist die Zulassung zum Studium oder die Aufnahme in einen studienvorbereitenden Deutschkurs oder in ein Studienkolleg nachzuweisen hat.
Die Aufenthaltszeit vor Aufnahme einer studienvorbereitenden Maßnahme wird nicht auf die Aufenthaltszeit der studienvorbereitenden Maßnahmen wie Sprachkurse, Studienkollegs oder vorbereitende Praktika angerechnet.
Ein weiterer Sprachkurs an der Uni (auch wenn er bereits eine Sprachprüfung absolviert hat) ist unschädlich, in so fern das als studienvorbereitende Maßnahme zu bewerten ist (erlernen der Sprache im fachspezifischen Kontext). Mit der Aufnahme des Kurses würde er bereits als
Studierender gelten
Zitat:Ausländer gelten als Studierende, wenn sie für ein Studium ... zugelassen sind. Der Nachweis der Zulassung wird durch die Vorlage des Zulassungsbescheides (im Original) der Bildungseinrichtung geführt. Er kann ersetzt werden durch
- eine Studienplatzvormerkung einer Hochschule oder einer staatlichen, staatlich geförderten oder staatlich anerkannten Einrichtung zum Erlernen der deutschen Sprache,
- eine Bescheinigung einer Hochschule oder eines Studienkollegs, aus der sich ergibt, dass für die Entscheidung über den Zulassungsantrag die persönliche Anwesenheit des Ausländers am Hochschulort erforderlich ist; die Bescheinigung muss eine Aussage darüber enthalten, dass der Zulassungsantrag des Ausländers geprüft worden ist und eine begründete
Aussicht auf seine Zulassung besteht oder
- eine Bestätigung über das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bewerbung zur Zulassung zum Studium (Bewerber-Bestätigung).
Prozedere: Uni bestätigt ihm "das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bewerbung zur Zulassung zum Studium" oder gibt ihm "die Bescheinigung, dass der Zulassungsantrag des Ausländers geprüft worden ist und eine begründete Aussicht auf seine Zulassung besteht", oder auch nur die "Studienplatzvormerkung". Mit dieser Bescheinigung beantragt er das Visum zu Studienzwecke in der Heimat.
Wichtig: der Nachweis über die Absicherung des Lebensunterhaltes (einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes).
Merke: seit kurzem gehören dazu auch die Studiengebühren.
Gruß
Sondra