Liebe Experten,
dies dürfte eine wirklich harte Nuss sein, an der ich schon seit Tagen ergebnislos knabbere.
Vielleicht fällt Euch ja dazu etwas ein, obwohl es auf den ersten Blick erts mal nicht so toll aussehen mag.
Ich hoffe daher auf lösungsorientierte Antworten.
Folgender Sachverhalt:
Non-EU-Student (BWL an Dt. Uni) mit besten Leistungen erwirbt einen wesentlichen Teil seiner Qualifikation im Rahmen einer stundentischen Nebentätigkeit. (AE gem. § 16 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz.)
Er darf ja nur 90 ganze oder 180 halbe Tage pro Kalenderjahr neben dem Studium arbeiten.
Mit der Weil ist er für das internationale Logistikunternehmen angesichts der Kombination seiner Fähigkeiten (Unternehmensprofil, mehrere [exotische] Fremdsprachen, spezielle Software, sowie erforderlicher Fachkenntnisse in Recht und BWL) inzwischen unverzichtbar.
Der Non-EU-Student soll numehr dringend Vollzeit bei dem Unternehmen tätig werden und hat die Möglichkeit, sein Studium auch im Rahmen eines Fernstudiums abzuschließen.
Der Arbeitgeber hat sich sehr dafür engagiert, dass die ARGE eine ausführliche Vorrangprüfung durchführen konnte. Das Ergebnis war, dass sich innerhalb von drei Monaten nur drei nur absolut unqualifizierte Bewerber bei dem Unternehmen gemeldet hatten: Ehemalige LKW-Fahrer, Leute die mal bei einer Spedition gearbeitet hatten, aber weder Fremdsprachen, noch den sonstigen Anforderungen des Stellenprofils in Grundlagen entsprechen konnten.
Auch hat der potenzielle Kandidat sowohl seitens der ARGE als auch seitens der
ABH den Eindruck, dass man dort sowohl den Interessen des Unternehmens als auch den seinen positiv gegenübersteht.
Offenbar hat jedoch keine beider Behörden bisher Erfahrungen mit einem solchen Fall -> Umwandlung der
AE von § 16 nach § 18
AufenthG vor Abschluss des Studiums, aber mit der
realen Möglichkeit, dass der relevante Mitarbeiter das Studium neben der Berufstätigkeit an einer Fernuni zum erfolgreichen Abschluss bringen wird.
Im konkreten Fall ist es ein Faktum, dass alle Seiten davon profitieren würden:
a) das Unternehmen sucht händeringend und vergeblich nach einem Mitarbeiter, der seine Aufgaben wirklich und umfassend erfüllen kann,
b) der potenzielle Mitarbeiter hat "on the Job" optimal die Möglichkeit, seinen Wissenserwerb in Theorie und Praxis gegenseitig zu ergänzen,
c) die Allgemeinheit profitiert von einem einheimischen Unternehmen, dass für die reibungslose und korrekte Abwicklung von Exportgeschäften der vorrangig ebenfalls einheimischen produzierenden Industrie sorgt, wobei die dortigen Arbeitsplätze (mit-)erhalten werden.
d) der Betroffene erzeihlt ein ausreichendes Einkommen um die Kosten seiner Ausbildung selbst zu tragen und benötigt keine öffentliche Unterstützung mehr.
Der Haken an der Sache ist aber eben, dass sich bislang alle Beteiligten völlig unschlüssig sind, ob der Wechsel vom Direktstudium zum Fernstudium bei gleichzeitiger Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung irgendwie ermöglicht werden kann.
Die ARGE ist offenbar auch bereit, der
ABH die Ergebnisse der erfolglosen Vermittlungversuche mitzuteilen, und den Kandidaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten damit zu unterstützen.
Der Unternehmer möchte sich nunmehr zur Klärung dieser Frage direkt an die
ABH wenden, dort aber entsprechend vorbereitet auftreten.
Er ist selbst Ausländer mit
NE in D, möchte aber gerade deshalb vermeiden, dass der Eindruck entsteht, es ginge bei der Sache um ein "Kumpanengeschäft".
(Mir liegen Kopien der Originaldokumente vor, mit denen sich die Firma an die Arge gewendet hatte, um die Stelle besetzen zu können - und als ehemaliger Peronalchef kann ich dazu nur sagen "Hut ab".
Ferner haben sich sowohl der Unternehmer als auch der Bewerber dank der Möglichkeit von PN / E-mail via
i4a bei mir gemeldet.
Danach habe ich mit beiden Parteien ausführlich telefoniert. Mein abschließender Eindruck davon war, dass es sich hier um eine absolut integere Sache handelt.)
Bin nun gespannt, was Euch dazu einfällt und noch mehr ist dies ermutlich der Betroffene, auf dessen Bitte hin ich all dies gepostet habe.
Grüße und
sorry für die lange Ausführung,
Zeppelin