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Deutscher Opa; Staatsangehörigkeit möglich??? (Gelesen: 2.573 mal)
underrated
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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29.03.2007 um 18:33:03
 
Hallo Info@alien User,
Mein Großvater (geboren in Hamburg) wanderte 1927 nach Mexiko aus. Dort hat er 1958 mit meiner mexikanischen Oma meine Mutter erzeugt. Allerdings haben meine Großeltern nie geheiratet (obwohl die noch weitere 8 Kinder hatten...) und mein Opa hat sich nie darum gekümmert, dass meine Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt. Auf der mexikanischen Geburtsurkunde meiner Mutter steht, dass mein Opa der Vater ist.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ich (23, ausländischer Student in DE) die deutsche Staatsangehörigkeit per Abstammung bekomme?
Für eure Anworten danke ich im Voraus. Smiley
mfg
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.03.2007 um 18:37:13
 
Hallo underrated,

was ist denn die Staatsangehörigkeit deiner Mutter?

Wenn sie Deutsche ist, wärst du es auch, ansonsten sieht's schlecht aus.

Die Frage ist, wurden 1958 die nichtehelichen Kinder Deutscher auch Deutsche?
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underrated
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.03.2007 um 18:38:46
 
Meine Mutter und ich haben die mexikanische Staatsbürgerschaft.... Lippen versiegelt
Danke für die schnelle Antwort! Smiley
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 29.03.2007 um 18:41:37
 
Zitat:
Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ich (23, ausländischer Student in DE) die deutsche Staatsangehörigkeit per Abstammung bekomme?


Nein, das geht leider nicht weil in der Abstammungskette eine Lücke entstanden ist.
Durch nichteheliche Geburt konnte damals das  Kind (= Deine Mutter) nicht die Staatsangehörigkeit des Vaters erweben. Ein möglich gewesener erklärungserwerb deiner Mutter ist heute nicht mehr möglich und würde auch nicht  auf den Zeitpunkt Deiner Geburt zurückwirken.

Deine Mutter hat bereits nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, deswegen könntest Du nur noch von einem deutschen Vater etwas ableiten.

Eine Ermessenseinbürgerung scheitert am derzeitigen Aufenthaltstitel.

Sorry Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 29.03.2007 um 18:56:35
 
Hmm Schade unentschlossen
Na ja; Danke für ihre Antworten! Smiley
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