Zwangsheirat (und auch Scheinehe) in der Türkei mit anschließendem
Ehegattennachzug beschäftigt den deutschen Gesetzgeber schon seit längerem.
Dieses eher innerhalb EU-Land für Deutschland betreffende Problem (hier Zwangsheirat Türkei)
will man mittels einfachen Sprachvermittlungen der deutschen Sprache im Ausland
im Griff bekommen.
Das dies natürlich so nicht funktioniert steht außer Frage.
Anstatt eine europaweite Lösung zu suchen - gegen Zwangsheirat und auch Scheinehe -
gibt es einen deutschen Alleingang mit dem Lösungsansatz der
"einfachen deutschen sprachlichen Mitteln".
Umso unverständlicher ist es auch noch, daß dies nicht im
speziellen erfolgt (also nur für die Türkei angewendet wird)
sondern pauschal auf alle wahrscheinlich angewendet wird.
Also, diese gilt für älle, selbst dort wo Zwangsehe auszuschließen ist.
Ich denke, daß sich nicht nur deutsche Verfassungsrichter damit
beschäftigen müssen, sondern auch Brüssel da es nicht nur
gegen das
GG verstößt sondern wenn es für älle in D. gilt (mit
best. Ausnahmen, USA anscheinend )
auch noch gegen 2003/109/EG verstößt.
Zum Thema Verstoß gegen EU-Recht möchte ich neben 2003/109/EG noch
auf 97/C 382/01 vom 04.12.1997 hinweisen.
Dies ist bis heute gültig und aktuell und selbst deutsche Auslandsbotschaften
berufen sich auf dieses EU- Gesetz, wenn es darum geht, Scheinehen zu unterstellen.
Generell darf Ehegattennachzug nur abgelehnt werden bei falscher/unklarer Identität
und/oder Scheinehe.
Auszug Scheinehe daraus:
"die Ehegatten sprechen nicht eine für beide verständliche Sprache";
i.e. wenn beide englisch sprechen fällt dieser Grund des Verdachts der Scheinehe weg.
Wenn deutscher Gesetzgeber nun verlangt, du mußt aber einfach Deutsch reden
können um nach D. zu kommen, verstößt dies klar gegen EU-Recht, da eine gemeinsame Sprache ausreichend ist.
Gründe der Integration zu nennen ist Lötzinn, und verstößt sowieso gegen
das oben genannte Gesetz.
Grüßle
Kwaku