diver_40
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Hallo an alle interessierten Leser!
Leider kann ich auf die privaten Anfragen nicht direkt antworten, da ich noch nicht genug Beiträge habe. Also hier einige weitere Infos und Erfahrungen. Konnte auch eine Weile hier nicht reinschauen, da im Ausland unterwegs.
Das Scheidungsurteil mit dem Rechtskraftvermerk (im Original) wollen die dänsichen Behörden bei der Beantragung der Eheschließung sehen und auch prüfen können. Bei uns hat das alles so 4 Wochen gedauert, da in Sonderborg die Termine für Eheschließungen recht langfristig ausgebucht sind. (Sonderborg hat keine Pflichtaufenthaltstage). Ansonsten war alles sehr einfach, Meldebescheinigungen, Passkopien, Antrag und das alles nur von meiner Verlobten beglaubigt übersetzt und mit Apostille, deutsche Dokumente müssen nicht übersetzt oder zusätzlich beglaubigt werden. (bekommt man nach der Eeheschließung alles wieder)
Also wir sind nun verheiratet, war eine tolle Sache. Die Dänen sind sehr herzlich und es war eine sehr angenehme Atmosphere.... Übernachtung in Deutschland an einem schönen Ostseestrand... wir haben es nicht bereut, auch im Nachgang nicht, obwohl sich meine Befürchtungen bezüglich der Probleme hier in Deutschland bestätigt haben.... ich wohne in einer Kleinstadt und so arbeiten auch die Behörden.
Nach der Eheschließung in Dänemerk, in Deutschland zur Meldebhörde mit der internationalen Eheurkunde - Änderung der Lohnsteuerkarte - Fehlanzeige..... die Mitarbeiterin dort.... ich weiß nicht so recht, ob die Ehe überhaupt gilt... also zur Standesbeamtin, die wußte auch nicht so recht weiter, wollte ihre Chefin im Landratsamt anrufen, nicht erreicht.... Antrag auf Namensänderung, kann sie auch nicht entgegennehmen, da sie erst die Chefin fragen muss. Da ich im Anschluss an diese Behördengänge für 4 Wochen dienstlich nach Warschau musste, war ich schon recht sauer. Ich konnte an diesem Tag nichts klären. Die Standesbeamtin hat dann noch in verschiedenen Gemeinden angrufen, wegen der Anerkennung der Heiratsurkunde, die meisten waren meiner Meinung, sollte wohl anerkennt werden, aber sie wollte nichts verkehrt machen. Ich habe dann selbst mit der SB'in vom Personenstandswesen des LRA gesprochen und sie Bestand auf einer Legalisation (meinte aber Apostille). Also habe ich mir noch vom dänischen Außenministerium die Apostille geholt. Auch um die Nemensführung nach der Ehe habe ich mich dann selbst gekümmert, per Mail ans Standesamt in Berlin (die zuständig sind) auch promt Antwort erhalten, mit dem Tip das einfach in Litauen zu machen, da schneller und unkompliziert. Meine Frau beantragt neuen Pass und schon ist alles erledigt und gilt auch für deutsche Behörden. Inzwischen ist unser Sohn geboren und ich war gespannt, wie das mit der Geburtsurkunde wird. Und siehe da, Nachbargemeinde keinerlei Probleme..... die Standesbeamtin dort hat sogar zu mir gesagt, wieso ich eine Apostille auf der Heiratsurkunde habe, dass wäre doch nicht nötig gewesen, da doch die dänische Heiratsurkunde auch so anerkannt wird. Also 55 Euro mal so ausgegeben, obwohl in der einen Gemeinde nicht notwendig.....
Jetzt muss man wissen, beide Gemeinden im Zuständigkeitsbereich eines LRA.... das ist ein echtes Problem in Deutschland... jeder macht was er will, jeder interpretiert Gesetze und Verwaltungsvorschriften wie er lustig ist.... das frustriert den Bürger und sollte so nicht sein. Ich arbeite selbst in einer Behörde und habe kein Verständnis dafür.....
Trotz aller kleineren Problemchen..... ist ist eine echte Alternative in Dänmark zu heiraten, aber auch hier sind bestimmte Formalitäten einzuhalten und das ist auch gut so.
Gruß Ingo
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