Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Arbeitsaufenthalt (Gelesen: 901 mal)
hilfehilfe
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 18
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: chinesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitsaufenthalt
27.03.2007 um 00:05:10
 
wunderschönden Abend

habe hier meine Frage freue mich sehr wenn es beantwortet werden kann.
habe momentan Studium-Aufenthalt,und ein deutsches Unternehmen wird mir Einstellengszusage ausstellen,natürlich erst nach Zustimmung von Arbeitsamt(es wird klar auch überprüft wegen "bevorrechtigte" Deutsche und Eu-Bürger als Arbeitsnehmer,das iss klar)aber wenn Arbeitsamt zustimmt,hat Ausländerbehörde wegen Aufenthaltwechseln nicht abzusagen oder?

thx
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsaufenthalt
Antwort #1 - 27.03.2007 um 00:25:56
 
Hallo hilfehilfe,

ich dachte wir hätten dir lang und breit erklärt das für dich ohne Anspruch kein Wechsel der AE hier in Frage kommt: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1174421024/0
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.940

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsaufenthalt
Antwort #2 - 27.03.2007 um 00:27:42
 
Hi,
Du musst bei der ABH eine Stellenbeschreibung, ausgefüllt
von Deinem Arbeitgeber, abgeben. Die ABH schickt das dann
an die Agentur, aber nur wenn es überhaupt eine Möglichkeit
zur AE-Erteilung gibt.
Handelt es sich um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die
dem Studienabschluss entspricht?

Änderung:
Danke maki Zwinkernd

geschlossen

@hilfehilfe: Bitte keinen neuen Thread zum gleichen Thema,
bitte keine Fragen ständig wiederholen, die bereits beantwortet
sind.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema