Joachim-HH
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Hallo!
Eine mit meiner Frau und mir sehr gut befreundete brasilianische Studentin aus Pinneberg studiert an der Universität Hamburg, meine Frau ist mit ihr unzertrennlich befreundet, ich auch mit ihr. Sie hat ein Visum, der bis 2011 gültig sein soll, das sagte zumindest mir mein Freund, der Hartzler und arbeitsloser Biologe ist, der kann sie nicht aufnehmen, seine Wohnung viel zu klein und hat kein Geld, darum fiel auch die Wahl auf meine Frau und mich. Auch dieser Visum ist nicht wohnsitzgebunden, eigentlich kein Problem für einen Umzug nach Hamburg. Der Grund für den Umzug ist ihre Gastfamilie, die sie unmenschlich und wie eine Sklavin behandelt und nicht besser als ein Tier behandelt. Sie darf bei ihrer Gastfamilie nicht duschen, nicht mal ihre Wäsche waschen, auch nicht den Kühlschrank mitbenutzen, auch nicht telefonieren. Und die Gastfamilie missbrauchte sie als billige Putzfrau und mobbt sie und hat sogar ihr Taschengeld um 80 Euro gekürzt. Und meckert immer über die Fehler, die die Brasilianerin nicht gemacht hat und schiebt alle Fehler in die Schuhe der Brasilianerin, und die 4 Kinder beleidigen sie. Nun ist sie fertig mit den Nerven, fast ein Fall für den Psychiater. Und ihre Leistungen an der Uni haben sich sehr verschlechtert. Sie will die Gastfamilie schnell verlassen und zu meiner Frau und mir ziehen, bevor sie einen Nervenzusammenbruch bekommt. Bei meiner Frau und mir ist sie viel besser aufgehoben, sie hat mehr Freiheiten und kann auch in Ruhe lernen und auf Prüfungen vorbereiten, und ungestört soziale Kontakte zu ihren Freunden, meiner Frau und mir pflegen und auch ungestört gemeinsame jährliche Familienheimflugreisen (auch meine Frau und ich fliegen mit) nach Brasilien. Würde sie bei mir wohnen, würden sich ihre Leistungen an der Uni sicher verbessern, dafür will ich auch sorgen!
Nun sind mir Fragen aufgekommen, ich bin auch als ihr neuer Gastvater bereit, eine neue Verpflichtungserklärung bzw. Bürgschaft zu geben. Heute war ich kurz bei der Ausländerbehörde, um nachzufragen. Der Beamte sagte mir, erst mal will er ihren Pass mit Visum ansehen, bevor er mir etwas sagen will, ob es zu machen wäre.
Was dann, wenn ihre Mobbing-Gastfamilie auch noch eine Verpflichtungserklärung gegeben hatte? Kann ihr die Verpflichtungserklärung entzogen werden und auf mich übertragen werden? Wie kann mit der Verpflichtungserklärung bzw. Bürgschaft gemacht werden? Die Brasilianerin will bis 2009 mit dem Studium fertig sein. Sie kann da nur dann Erfolg haben, wenn sie in Ruhe lernen kann ohne Mobbing durch Gastfamilie.
Kann sie problemlos in Pinneberg von der Ausländerbehörde und Einwohnermeldeamt abmelden und dann sich bei der Ausländerbehörde und Einwohnermeldeamt in Hamburg anmelden, ohne ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlieren?
Mein Freund selber sagt, seine peruanische Noch-Frau (mit der lebt er in Scheidung und getrennt, weil sie ihn immer wieder betrogen hatte) hätte keinerlei Probleme mit ihrem Visum, als sie mehrmals umgezogen war.
Danke im voraus für die Tipps!
Herzlichst Joachim-HH
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