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Studentin Gastfamilienwechsel (Gelesen: 2.282 mal)
Joachim-HH
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26.03.2007 um 23:11:21
 
Hallo!

Eine mit meiner Frau und mir sehr gut befreundete brasilianische Studentin aus Pinneberg studiert an der Universität Hamburg, meine Frau ist mit ihr unzertrennlich befreundet, ich auch mit ihr. Sie hat ein Visum, der bis 2011 gültig sein soll, das sagte zumindest mir mein Freund, der Hartzler und arbeitsloser Biologe ist, der kann sie nicht aufnehmen, seine Wohnung viel zu klein und hat kein Geld, darum fiel auch die Wahl auf meine Frau und mich. Auch dieser Visum ist nicht wohnsitzgebunden, eigentlich kein Problem für einen Umzug nach Hamburg.  Der Grund für den Umzug ist ihre Gastfamilie, die sie unmenschlich und wie eine Sklavin behandelt und nicht besser als ein Tier behandelt. Sie darf bei ihrer Gastfamilie nicht duschen, nicht mal ihre Wäsche waschen, auch nicht den Kühlschrank mitbenutzen, auch nicht telefonieren. Und die Gastfamilie missbrauchte sie als billige Putzfrau und mobbt sie und hat sogar ihr Taschengeld um 80 Euro gekürzt. Und meckert immer über die Fehler, die die Brasilianerin nicht gemacht hat  und schiebt alle Fehler in die Schuhe der Brasilianerin, und die 4 Kinder beleidigen sie. Nun ist sie fertig mit den Nerven, fast ein Fall für den Psychiater. Und ihre Leistungen an der Uni haben sich sehr verschlechtert. Sie will die Gastfamilie schnell verlassen und zu meiner Frau und mir ziehen, bevor sie einen Nervenzusammenbruch bekommt. Bei meiner Frau und mir ist sie viel besser aufgehoben, sie hat mehr Freiheiten und kann auch in Ruhe lernen und auf Prüfungen vorbereiten, und ungestört soziale Kontakte zu ihren Freunden, meiner Frau und mir pflegen und auch ungestört  gemeinsame jährliche Familienheimflugreisen (auch meine Frau und ich fliegen mit) nach Brasilien. Würde sie bei mir wohnen, würden sich ihre Leistungen an der Uni sicher verbessern, dafür will ich auch sorgen!

Nun sind mir Fragen aufgekommen, ich bin auch als ihr neuer Gastvater bereit, eine neue Verpflichtungserklärung bzw. Bürgschaft zu geben. Heute war ich kurz bei der Ausländerbehörde, um nachzufragen. Der Beamte sagte mir, erst mal will er ihren Pass mit Visum ansehen, bevor er mir etwas sagen will, ob es zu machen wäre.

Was dann, wenn ihre Mobbing-Gastfamilie auch noch eine Verpflichtungserklärung gegeben hatte? Kann ihr die Verpflichtungserklärung entzogen werden und auf mich übertragen werden? Wie kann mit der Verpflichtungserklärung bzw. Bürgschaft gemacht werden? Die Brasilianerin will bis 2009 mit dem Studium fertig sein. Sie kann da nur dann Erfolg haben, wenn sie in Ruhe lernen kann ohne Mobbing durch Gastfamilie.

Kann sie problemlos in Pinneberg von der Ausländerbehörde und Einwohnermeldeamt abmelden und dann sich bei der Ausländerbehörde und Einwohnermeldeamt in Hamburg anmelden, ohne ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlieren?

Mein Freund selber sagt, seine peruanische Noch-Frau (mit der lebt er in Scheidung und getrennt, weil sie ihn immer wieder betrogen hatte) hätte keinerlei Probleme mit ihrem Visum, als sie mehrmals umgezogen war.

Danke im voraus für die Tipps!

Herzlichst
Joachim-HH
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Einbeck
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Antwort #1 - 26.03.2007 um 23:45:25
 
Was steht denn genau in der AE oder im Visum?

Studentin und Gastfamilie, Visa bis 2011, sorry dieser Sachverhalt ergibt auf Anhieb keinen Sinn.

Studenten sind im Regelfall nicht an eine Gastfamilie  (freie Wahl des Wohnsitzes)gebunden, bei Studenten mit AE glaube ich auch nicht das diese bereits für 4 Jahre bis 2011 erteilt wurde.

Studenten dürfen Wohnung frei wechseln, die müssen nur Studieren (Zweck der der AE), dürfen während Studium sogar in Semesterferien arbeiten 90 ganze Tage oder 180 halbe Tage, allgemein gilt der Grundsatz bei Studenten muss die finanzierung des Aufenthaltes gesichert sein.
Der Finanzierungsnachweis kann durch eine VE (Verpflichtungserklärung) oder Bankbürgschaft, Sparkonto mit Sperrvermerk (7.200 Euro pro Jahr 600 Euro monatliche Auszahlung) erfolgen.

Wenn Du genug Geld hast kannst Du eine VE abgeben, diese würde die evtl. widerrufene VE der Gastgeberfamilie ersetzen, bei dir wohnen darf die Studentin normalerweise auch.

Generell ist es aber verständlich das man vor auskunft erstmal Pass und AE/visum sehen will.

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Joachim-HH
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Antwort #2 - 27.03.2007 um 07:01:59
 
Hallo,

danke für den Hinweis, bin schon etwas schlauer. Ja, ich habe Ersparnisse, dürfte kein Problem sein. Ich könnte 7200 Euro dafür zur Verfügung stellen, also sperren und nur für die Verwendung für die VE/Bürgschaft verwenden.

Ich versuche dir eine PN zu schreiben, da könnte ich noch genauere Infos von dir bekommen.

Gruß
Joachim-HH
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Joachim-HH
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Antwort #3 - 27.03.2007 um 12:27:13
 
Inzwischen habe ich erfahren, dass die alte sklavenhalterische Gastfamilie keine Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, also der Umzug dürfte ohne Kompliktationen vollzogen werden. Es zeigt sich aber auch, warum die alte Gastfamilie keine Verpflichtungserklärung unterschrieben hatte, sie will sich aus der Verantwortung stehlen und die Studentin als Sklavin missbrauchen, für Putzarbeiten und Babysitting! Den Eindruck habe ich.

Also nun danke für alles!



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Zeppelin
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Antwort #4 - 27.03.2007 um 19:32:34
 
Joachim-HH schrieb am 27.03.2007 um 12:27:13:
Inzwischen habe ich erfahren, dass die alte sklavenhalterische Gastfamilie keine Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, also der Umzug dürfte ohne Kompliktationen vollzogen werden. Es zeigt sich aber auch, warum die alte Gastfamilie keine Verpflichtungserklärung unterschrieben hatte, sie will sich aus der Verantwortung stehlen und die Studentin als Sklavin missbrauchen, für Putzarbeiten und Babysitting! Den Eindruck habe ich.

Also nun danke für alles!

Ich verstehe blos noch immer nicht, was es mit dem Begriff Gastfamilie im Zusammenhang mit einer Studentin auf sich hat.
War die junge Dame bevor sie Studentin wurde etwa Au-Pair bei dieser Familie? Daher schent mir der Begriff "Gastfamilie" zu rühren.

Wenn es bislang keine Verpflichtungserklärung gibt, um die finanzielle Seite des Studienaufenthaltes abzudecken frage ich mich, warum in Zukunft eine nötig sein sollte.

Welchen genauen Aufenthaltstitel hat die junge Dame denn jetzt? Ich vermute mal, eine AE gem. § 16 Abs. 1 AufenthG ?
Dafür müste ja bereits in irgend einer Form nachgewiesen worden sein, dass ausreichend Mittel für Lebensunterhalt etc. vorhanden sind.  :bhf

Es wäre ganz gut, etwas mehr über die Vorgeschichte und die Hintergründe des SV zu erfahren.

Gruß,
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Joachim-HH
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Antwort #5 - 27.03.2007 um 20:53:47
 
Soweit ich es bisher erfahren habe, hat sie einen Onkel als Bürgen. Das ist etwas anders als die Verpflichtungserklärung.

Sie ist seit 3 Jahren weg aus Brasilien (hat ihre Familie in Brasilien schon seit 3 Jahren nicht mehr gesehen), zunächst hat sie die deutsche Sprache bei einem Praktikum gelernt, soweit ich mich erinnern kann, was sie erzählte. Wie ich es im Internet recheriert habe, ist ein Studentenvisum jeweils um 2 Jahre verlängerbar, bis zu 10 Jahre, also könnte 4 Mal um 2 Jahre verlängert werden, bei Promotionen kann dieser Visum bis 15 Jahre verlängerbar sein, also alle 2 Jahre eine Verlängerung, bis der Zeitraum des Aufenthalts in Deutschland 15 Jahre erreicht hat. Da dürfte es einen realistischen Hintergrund haben, vermutlich verlängerbar bis 2011, alle 2 Jahre zur Ausländerbehörde und einen Verlängerungsstempel rein.

Ihren Visum habe ich selbst noch nicht gesehen, aber mein Freund hat ihren Visum schon gesehen. Es wäre gut, wenn sie mir direkt mal ihren Pass mit Visum zeigen würde, wenn sie bei mir eingezogen ist. Beziehungsweise bei der Ausländerbehörde bei der Ummeldung könnte ich ihren Visum mit meinen eigenen Augen zu sehen bekommen. Ich werde also nicht blind eine Verpflichtungserklärung abgeben, ohne vorher ihren Visum gesehen zu haben. Es ist viel zu riskant, wenn man einfach eine Verpflichtungserklärung abgibt, ohne vorher den Visum gesehen zu haben, ich weiß, was für Folgen das dann haben könnte, ich habe mich schon gut informiert. Natürlich will ich etwas genauer über ihren SV wissen, also ihren Visum sehen. Obwohl alles problemlos über die Bühne mit dem Umzug gehen könnte!

Gruß
Joachim-HH
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Antwort #6 - 27.03.2007 um 21:48:25
 
@zeppelin
ich glaube ich verstehe schon
Studentin das wichtigste für die AE  ist neben den Studium (das man wirklich studiert) da die Finanzierung.

Mal meine Gedankenspiele,

Studentin brauche Geld und Unterkunft

Bürge sichert Finanzierung, aber bürgt halt nur (sichert Visa), Geld kriege ich keines.

Was tuen?
Miete oder wohne billig bei Familie, als Gegenleistung für Hausarbeiten, Putzen, Kochen und Kinderbetreuung usw. kriege ich Unterkunft und Taschengeld und
finanzier so mein Studium.
Leider hat die Gastfamilie und daher die Wortwahl Gastfamilie diesen Deal etwas einseitig betrachtet.

Generell sehe ich dies als eine ausländerbehördliche Routineangelegenheit, den Umzug einer Studentin.
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Zeppelin
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Antwort #7 - 27.03.2007 um 22:24:48
 
Yes Einbeck,

so ähnlich hat's dann nach dem Posting von Joachim-HH bei mir auch geklingelt.

Doch bei aller Bürgschaftsbereitschaft und allen VE's muss ja dann irgendwo das Geld für die Brötchen & Co. herkommen.

Gruß,
Zeppelin
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Joachim-HH
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Antwort #8 - 28.03.2007 um 00:06:52
 
Hallo zusammen!

Natürlich bekommt die Studentin Taschengeld, letzte Woche habe ich ihr erstmals Taschengeld gegeben, da die alte Gastfamilie ihr das Taschengeld unberechtigerweise gekürzt hatte.

Und sie wird von meiner Frau und mir wie ein Familienmitglied behandelt, also für Unterkunft und Verpflegung sorgen meine Frau und ich als ihre neuen Gasteltern.

Natürlich sollte sie nebenbei 2-3 Tage die Woche Teilzeit arbeiten, damit meine Frau, sie und ich auch die gemeinsame jährliche Familienheimreise und auch ihren Studium finanzieren können. Wichtig ist es auch, dass ihre Leistungen an der Uni wieder besser werden.

Auch sie wird hier meine Frau entlasten und im Haushalt helfen. Wie ein richtiges Familienmitglied, also zusammen leben. Und meiner Frau und mir Portugiesisch-Unterricht geben. Wenn man mit einer Brasilianerin zusammen lebt, lernt man auch intensiver und schneller die portugiesische Sprache und kann auch viel besser und schneller mit ihren Eltern in Brasilien kommunizieren. Ihre Eltern haben auch Emailkontakt mit mir, anders als die alte Gastfamilie. Es ist auch wichtig, dass die Gasteltern mit den leiblichen Eltern in der Heimat Kontakt halten und berichten, wie es dem Gastkind bzw. der Studentin geht. Das ist auch Verantwortungsbewusstsein.

Also danke für alles.

Gruß
Joachim
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Antwort #9 - 28.03.2007 um 00:25:57
 
@Joachim
war nicht auf Dich bezogen, sondern zum Verständnis der Wortwahl und
des Verhältnisse zur alten Gastfamilie.

Wortwahl "Gastfamilie" kann leicht etwas in die Irre führen.
Hatte deshalb auch Probleme die Thematik des Ausgangspostings genau einzuordnen.

Gastfamilie dieser Terminus wird normalerweise bei Au-Pair oder Schüleraustausch verwendet, Au-Pair und Austauschschüler werden in der "Gast"-Familie aufgenommen, das Studenten in einer Gastfamilie leben ist eher selten.

Ich vertraue Dir  und mache mir keine Sorge (keine Ironie) das Sie es bei Euch besser hat.
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