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Meine lange (traurige?) Geschichte... (Gelesen: 2.195 mal)
lebrookski
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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26.03.2007 um 21:18:11
 
Hallo Allerseits,
(das Wichtige ist unten und fettgedruckt....der Rest ist meine Geschichte)

ich bin heute zufällig auf info4alien.de gestolpert, ich wünsche, ich hätte mir diese Seite (viel) früher gefunden. Jetzt bin ich am Ende meiner Kräfte und Möglichkeiten...denn dieser Prozeß war vielleicht doch nicht so einfach, wie ich es mir vorgestellt habe.

Kann jemand mir erklären, warum ich (bzw mein Wissen) für 1.020€/M und durchaus schlechte Bedingungen nicht ausgenutzt wäre (eine Stelle bei einer Sprachschule) -- da hätte ich einfach zur ABH gehen können und einen Stempel geholt....? Aber ich hätte NIE sicher sein können, dass ich meine Miete jeden Monat bezahlen könnte....

aber eine Stelle als Redaktionsassistenz (für amerikanischen/internationallen Hip-Hop) bei einer Musikzeitschrift (in meinem FAchgebiet, mit sicherem Gehalt und einer Begründung von dem Geschäftsführer, warum die ausgerechnet mich brauchen und warum sie bisher keine Erfolg hatten, eine bevorrechtigte Arbeitsnehmer zu finden) wurde jedes Mal abgeleht

???


***************
Ich bin eine 25-jährige Amerikanerin, und letzten Sommer (Juni 2006) habe ich mich entschieden nach Deutschland (Hamburg) umzuziehen. Bevor ich eingereist bin, habe ich ein Stellenangebot bei einer Musikfirma bekommen, doch das Angebot wurde nicht verträglich geschlossen (vielleicht etwas dumm von mir, weil ich dachte ich konnte alles erledigen sobald ich in Deutschland war). Leider als ich ankam (also kurz nach der Anreise) stellte es sich heraus, dass die Firma das Angebot zurückgenommen hat...also plötzlich befand ich mich auf der Arbeitssuche.

Da ich mein Studium 2003 abgeschlossen habe (Bachelor Germanistik/Diplomarbeit zum Thema kultureller Entwicklung der Hip-Hop Szene in HAmburg), habe ich wieder mal nach einer Stelle in diesem Bereich gesucht (wo ich meine speziellen Fachkenntnissen einsetzen könnte). Leichter gesagt als getan...

Aber nach drei Monate suchen, hatte ich aber zwei sehr unterschiedliche Angebote auf dem  Tisch liegend:

* ein Stellenangebot als Englischlehrerin (freie Mitarbeiterin) bei einer bekannten Sprachschule

* ein Praktikumsplatz bei der zweit größte Hip-Hop Zeitschrift Deutschlands mit fester Anstellung im Anschluss

Vielleicht meine 2. Fehler war die Stelle als Englischlehrerin abzulehnen, aber ich fand die ARbeitsbedingungen viel zu ungünstig (1. Konnten sie mir keine Arbeitsstunden garantieren, obwohl sie ein "voraussichtliches" Gehalt für den Auftrag ausgeschrieben haben 2. Hätte ich den Vertrag unterschrieben, dürfte ich dann ausschliesslich für diese Sprachschule arbeiten). Den Vertrag hielt ich  für sehr unfair.

Also August 2006 habe ich den Antrag abgegeben für den Praktikumsplatz....und er wurde abgelehnt aufgrund ungünstiger Arbeitsbedingungen (es war eh Praktikantengehalt, hätte man vielleicht vorsehen können).

Ein Widerspruch habe ich aufgehoben, die Entscheidung hat ziemlich lange gedauert und ich hatte zu der Zeit eine Fiktionsbescheinung. Der Widerspruch wurde auch abgelehnt, aber dieses Mal aufgrund bevorrechtigter Arbeitsnehmer.

Mir wurde einen Grenzübertrittsschein zugeschickt und erzählt, dass meine Unterlagen wurden dem Rechtsamt geschickt und das ich bis zum 31.12.06 das Land verlassen musste. Ich hatte doch die Möglichkeit noch einmal Widerspruch aufzuheben. Aber das Rechtsamt hatte jetzt die endgültige Entscheidung... ich musste trotzdem diesen Widerspruch der ABH geben, weil sie die Unterlagen weiterleiten müssen (angeblich...)

Ich bin fast jeden Tag zum Rechtsamt gegangen, wo ich dann mit meiner "angeblichen" Sachbearbeiterin sprechen könnte (ihren NAmen bekam ich bei der ABH) -- sie war jedes Mal nirgendwo zu finden, bis jemand mir sagte, dass sie im Urlaub war. Und der Grenzübertritt wurde zum Glück verlängert.

*seufz*

Nach Weihnachten konnte ich endlich einen Termin beim Rechtsamt kriegen, aber er wurde festgestellt, dass meine Unterlagen doch noch bei der ABH lag, und zwar seit dem 19.12.06 (als ich den Widerspruch persönlich abgegeben habe).

Mittlerweile hat die Hip-Hop Zeitschrift doch die Entscheidung getroffen, mich festanzustellen, ohne das Praktikum zu absolvieren -- also bei dem 2. Widerspruch war es eine feste Stelle und kein Praktikumsplatz mehr. Außerdem wurde dem Geschäftsführer erzählt, dass für die Stelle (als Redaktionsassistenz) ein Gehlt von mind. 1.200€/M benötigt...was er mir auch angeboten hat. (Für die Stelle als Englischlehrerin hätte ich übringens nur 1.020 €/M gekriegt und nur "voraussichtlich")

Weil meine Akten immer noch bei der ABH lagen, wurde ich dorthin zurückgeschickt.....

und dann musste ich warten, und warten, etc.

Die Entscheidung hätte Ende Jan fällig sein, doch dann haben sie mich informiert, dass der Antrag bei der Arbeitsagentur irgendwie nicht eingegangen ist, was sich erst Ende Feb herausstellte und sie haben einen 2. Antrag erst am 19.2(!!) hingeschickt...

dann hieß ich nochmal warten...

bis heute, als ich herausfand, dass der Antrag NOCHMAL abegelehnt wurde....

wieder aufgrund "ungünstiger Arbeitsbedingung" und zwar obwohl das Arbeitsamt uns (also mir und den Firmenvertretern) erzählt haben, was für einen Mindestlohn ich brauchen würde!

Mit der Begründung, dass sie nicht wussten, dass ich schon ein abgeschlossenes Studium hinter mir habe, was mich automatisch Gehalts-mässig woanders einstuft!

Aber das hätten sie auch schon vorher wissen sollen, weil ich beim jeden Antrag und jeden Widerspruch meine kompletten Bewerbungsunterlagen mitgeschickt habe (Lebenslauf/Zeugniskopien/etc)

*****************

Ich gehe morgen zu der Öffentlichen Rechtsauskunft in Hamburg.
Einerseits weiss ich, dass die Bürokratie in Deutschland schwierig sein kann. Andererseits fühle ich mich irgendwie schlecht behandelt.

Der Grenzübertritt wird höchstwahrscheinlich bis zum Ende April verlängert werden....

hat jemand von euch evtl. Vorschläge was ich noch machen könnte.

Sorry, dass dieser Eintrag so lang ist....
ich bin aber wirklich kurz vor dem Zusammenbrechen

MfG,

lebrookski


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Zeppelin
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Antwort #1 - 26.03.2007 um 22:32:41
 
Hi Du,

das ist jetzt wirklich ernsthafte Anteilnahme und keinerlei Spott oder Hohn meinerseits.
Deshalb komme ich aber spontan dennoch nicht an der Bemerkung vorbei, dass Deine professionelle Spezialisierung bei den Bhörden eventuell nicht so etabliert ist, wie in der relavanten Szene.

Es ist auch recht schwierig, auf jede der von Dir genannten Einzelheiten direkt einzugehen.
Im Allgemeinen kann ich Deiner Argumentation schon folgen.

Was mich aber ganz besonders wundert ist, dass hier einer US-Staatsbürgerin mal das gleiche widerfährt, wie sonst meist nur Leuten aus Staaten, die hier kein so großes Ansehen genießen.

Ohne einen konkreten Anhaltspunkt in Deinem Posting benennen zu können, habe ich aber aus der Gesamtheit Deiner Schilderung irgendwie den Eindruck, dass Du Dir die Verhältnisse hier etwas zu einfach vorgestellt hast.

Das muss nicht unbedingt Deine alleinige Schuld sein!!! Doch sind die Vorschriften hier nun mal kaum minder lasch, als in anderen Staaten.
Auch damit möchte ich Dir nicht zu nahe treten!

Mach Dich jedoch darauf gefasst, dass Du nicht allein aufgrund Deiner Qualifikation und Staatsangehörigkeit privilegiert behandelt werden wirst.
Und mach Dich insbesondere darauf gefasst, dass gerade in Deinem Berufsfeld hier zum Teil deutlich schlechtere Konditionen 'angesagt' sind, als in den USA.

Es ist nur meine ganz private (und rechtlich absolut unverbindliche) Meinung, dass Du undbedingt einen potenzeillen Arbeitgeber brauchst, der gegenüber der Rechtslage ganz klar darlegen kann und will, dass nur Du den Job machen kannst, den der Dir anbietet.
Dies aber nicht aufgrund einer geringen Bezahlung, sondern aufgrund Deiner spezifischen Fähigkeiten - welche ansonsten auf dem hiesigen Arbeitsmarkt nicht - oder nur mit unzumutbarem Aufwand - zu finden sind.

Inwieweit die Erteilung eines Aufenthaltsrechts auch bei relativ geringer Entlohnung ermöglicht werden kann, werden Dir die Experten hier sicher noch sagen. (Ich meine hier solche Möglichkeiten wie z.B. Wohngeld als Ergänzung zum Arbeitsentgelt, oder Ähnliches.)

So weit erst einmal von meiner Seite.

Ich drücke Dir die Daumen.

Zeppelin
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Einbeck
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Antwort #2 - 26.03.2007 um 23:06:33
 
Kenne in Bezug auf US-Bürger nur eine Vorschrift:
Den § 34 BeschV
Hier der Text:

§ 34 Beschäftigungen bestimmter Staatsangehöriger
Staatsangehörigen von Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino sowie den Vereinigten Staaten von Amerika
kann
die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden.


Dieser Text sagt allerdings nichts, ob eine bestimmtes Gehalt etc. erforderlich ist, da der Text allerdings auch kein Mindestgehalt etc. vorschreibt oder regelt, liegt die Entscheidung wohl im Ermessen der Behörden.

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lebrookski
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Antwort #3 - 26.03.2007 um 23:32:49
 
Hi Zeppelin,

erstmal vielen Dank für Deine Antwort (und dass Du mich nicht ausgelacht hast)!

Ich habe mich vielleicht nicht so gut ausgedrückt, wie ich wollte...und mein Gedankengang ist sowieso momentan total durcheinander.

Ich hatte zwei frühere Aufenthalte in Deutschland (einmal ein einjähriges Gaststudium an der Uni HH, einmal als Stipendiatin des Bundestages in DD). Dass die Bedingungen in diesem Fall anders sind, ist mir bekannt und nur weil ich US-Staatsbürgerin bin, seh ich mich auch nicht priviligierter als  Bürger aus anderen Ländern -- bei weitem nicht. Wenn ich sage, ich dachte es wäre einfacher gewesen, meinte ich eher "Ok, es gibt die bestimmten Schritte: 1. Stelle finden 2. Aufenthaltsgenehmigung beantragen 3. 3-4 Woche warten 4. Zack! Ab zur Arbeit." Quasi das, was auf der Website zum Auswärtigen Amt steht. Und jetzt wenn ich das lese, sieht es ja allzu sehr vereinfacht aus. Ich hätte mich vielleicht vom Anfang an besser/woanders informieren sollen.

Mein Berufsfeld wurde übingens in den USA auch relativ schlecht bezahlt, ich  denke sowas macht man eher aus Liebe zur "Kunst" oder was Ähnliches. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass der Arbeitsgeber dazu bereit ist, für mich zu kämpfen, aber das von der Arbeitsagentur verlangte Gehalt, kriegt kaum einer von den Angestellten vom Heft, die seit Jahren dort arbeiten! Ich muss nur irgendwie herausfinden, was da noch für Möglichkeiten gibt. Und ich bin für jeden Vorschlag sehr dankbar.

Schönen Gruß,
lebrookski

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Mick
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Antwort #4 - 27.03.2007 um 00:04:17
 
Einbeck schrieb am 26.03.2007 um 23:06:33:
Dieser Text sagt allerdings nichts, ob eine bestimmtes Gehalt etc. erforderlich ist, da der Text allerdings auch kein Mindestgehalt etc. vorschreibt oder regelt, liegt die Entscheidung wohl im Ermessen der Behörden.


Hi,
diese Vorschrift ist natürlich ein klarer Vorteil, der aufgrund
der Staatsangehörigkeit gewährt wird. Allerdings bewirkt die
Vorschrift "nur", dass eine Beschäftigung außerhalb der Tätig-
keiten der BeschV möglich ist. Aber eben nicht ohne die Vor-
rangprüfung etc.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Einbeck
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Antwort #5 - 27.03.2007 um 00:16:49
 
@Mick
Danke für die Klarstellung.
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Der_Jimi
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Antwort #6 - 27.03.2007 um 09:55:53
 
Zeppelin schrieb am 26.03.2007 um 22:32:41:
Was mich aber ganz besonders wundert ist, dass hier einer US-Staatsbürgerin mal das gleiche widerfährt, wie sonst meist nur Leuten aus Staaten, die hier kein so großes Ansehen genießen.


Weil in den ABHs und Agenturen keine "Länder-Beliebtheitslisten" geführt werden, wenn es um die Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen geht. Das wäre dann nämlich Willkür.


Zitat:
Es ist nur meine ganz private (und rechtlich absolut unverbindliche) Meinung, dass Du undbedingt einen potenzeillen Arbeitgeber brauchst, der gegenüber der Rechtslage ganz klar darlegen kann und will, dass nur Du den Job machen kannst, den der Dir anbietet. 


Das hilft nichts, wenn die Agentur den Lohn als zu gering betrachtet.


Grüsse,
Jimi
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« Zuletzt geändert: 27.03.2007 um 10:07:49 von N/V »  
 
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Zeppelin
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Antwort #7 - 27.03.2007 um 10:13:26
 
Zitat:
Weil in den ABHs und Agenturen keine "Länder-Beliebtheitslisten" geführt werden, wenn es um die Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen geht. Das wäre dann nämlich Willkür.

Grüsse,
Jimi

Schon klar Jimi,
darauf wollte ich ja auch hinaus. Was ich blos nicht verstehe ist, nach welchen Kriterien hier Zitat:
die Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen
vorgenommen wird.
Heutzutage kann man doch beinahe schon froh sein, wenn man - auch als Akademiker/-in - überhaupt noch für seine Arbeit bezahlt wird.
Stichwort: "Generation Praktikum" - das ist nicht schön aber realistisch!
Wieviel müsste denn die Bezahlung einer Fachjournalistin für das genannte Berufsfeld betragen.
(Ich meine hiermit nicht die Offenlegung von Insiderinformationen, sondern die Bezugsquellen und die Aktualität der Prüfungsgrundlagen von ABH'n und ARGE.)

Grüße,
Zeppelin
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Antwort #8 - 27.03.2007 um 10:31:27
 
Zitat:
1. Stelle finden 2. Aufenthaltsgenehmigung beantragen 3. 3-4 Woche warten 4. Zack! Ab zur Arbeit." Quasi das, was auf der Website zum Auswärtigen Amt steht. Und jetzt wenn ich das lese, sieht es ja allzu sehr vereinfacht aus. Ich hätte mich vielleicht vom Anfang an besser/woanders informieren sollen.

Genauso einfach wie beschrieben ist es ja auch. Zumindest für US-Bürger (da die AE immer ohne "richtiges" Visum beantragt werden kann).

Es ist allerdings zu beachten, dass Punkt 2 ein ANTRAG ist. Einem Antrag wird bekanntlich zugestimmt oder auch nicht. In dem Fall gibt es Punkt 4 dann auch 2-mal:
4a) Antrag zugestimmt -> Ab zur Arbeit
4b) Antrag abgelehnt -> Ab nach Hause

Zitat:
aber das von der Arbeitsagentur verlangte Gehalt, kriegt kaum einer von den Angestellten vom Heft, die seit Jahren dort arbeiten!

Wobei die Fragen sicherlich sind:
- Wieviele davon sind "Germanisten"?
- Ist ein Studium eine Voraussetzung für diesen Job, oder reichen auch gute Deutschkenntnisse?
- Wie hoch ist das Gehalt eines "Germanisten" im Durchschnitt?
- Wieviele vorrangige Bewerber gibt es für eine solche Stelle?

Als Zusatzinfo wäre noch interessant, ob die Arbeitsagentur Unterschiede zwischen "Diplom" und "Bachelor" macht. Die meisten dürften ja immer noch mit einem Diplom rumlaufen und für den einfacher zu erwerbenden Bachelor dürfte ja wohl auch das Einstiegsgehalt niedriger liegen.

Zitat:
Begründung von dem Geschäftsführer, warum die ausgerechnet mich brauchen und warum sie bisher keine Erfolg hatten, eine bevorrechtigte Arbeitsnehmer zu finden) wurde jedes Mal abgeleht

Der zuständige "Entscheider" wird dies sicherlich auch nach eigenem Kenntnisstand beurteilen. Ansonsten wäre das ganze Verfahren ja auch sinnlos, weil zu einfach auszuhebeln.
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Antwort #9 - 27.03.2007 um 19:40:24
 
inge schrieb am 27.03.2007 um 10:31:27:
Als Zusatzinfo wäre noch interessant, ob die Arbeitsagentur Unterschiede zwischen "Diplom" und "Bachelor" macht. Die meisten dürften ja immer noch mit einem Diplom rumlaufen und für den einfacher zu erwerbenden Bachelor dürfte ja wohl auch das Einstiegsgehalt niedriger liegen.


lebrookski schrieb am 26.03.2007 um 21:18:11:
Da ich mein Studium 2003 abgeschlossen habe (Bachelor Germanistik/Diplomarbeit zum Thema kultureller Entwicklung der Hip-Hop Szene in HAmburg), habe ich wieder mal nach einer Stelle in diesem Bereich gesucht (wo ich meine speziellen Fachkenntnissen einsetzen könnte). Leichter gesagt als getan...


Ich habe leider nach wie vor keine Ahnung, auf welcher Grundlage die ARGE die Begründung des Arbeitgebers (diese Hip-Hop-Zeitschrift) abgelehnt hat, wo sie doch - sofern ich dies richtig gelsen habe - keine besser geeigneten Bewerber vermitteln konnten.
Persönliche "Kenntnisse des Entscheiders" aus der Branche und den aktuellen Einstiegsgehältern dort?
Das glaube ich kaum.

Zeppelin
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« Zuletzt geändert: 27.03.2007 um 20:00:45 von Zeppelin »  
 
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