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Arbeitserlaubnis mit Fiktionsbescheinigung (Gelesen: 3.447 mal)
Elti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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26.03.2007 um 14:22:07
 
Hallo,
ist es richtig, dass ein Syrer nach 6 Jahren Aufenthalt in Deutschland mit einer Fiktionsbesch.(3Monate) Arbeit suchen darf. So wurde es ihm immer auf der ABH gesagt.Jetzt wo die 6 Jahre um sind, geht es plötzlich doch nicht!
Habe schon im Forum gesucht und in den Gesetzen, aber nichts gefunden. Wo kann ich genau nachlesen?
Arbeitgeber hatte er schon  viele mögliche gefunden. Das ist echt ärgerlich, denn er will keine Sozialhilfe mehr und das täte dem Staat doch gut!
Danke Elti
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 26.03.2007 um 14:27:18
 
Ein thread, in dem kürzlich hier diskutiert wurde, behandelt auch diese Frage, aber ob Dir das schon hilft???

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1174558906/0

Ganz eindeutig kann ich Dir danach nicht antworten, aber ein wenig zur Argumentation ist doch zu entnehmen, finde ich.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.03.2007 um 15:16:14
 
Elti schrieb am 26.03.2007 um 14:22:07:
denn er will keine Sozialhilfe me


Das deutet darauf hin, dass er bis jetzt nicht gearbeitet hat !
Welchen Status hatte er bis zur Fiktion ? Duldung ?
Jetzt Antrag auf AE wegen Bleiberechtsregelung ?

Dann darf er erst mit Erlaubnis arbeiten ! Die AE wird aber erst nach
Vorlage Pass erteilt und wenn die anderen Vorausetzungen vorliegen.
Schau mal: § 81 AufenthG, hier sind die Fiktionsarten genannt


DC
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Elti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 26.03.2007 um 19:27:40
 
Danke euch erstmal für diese Infos. Werde nochmal weiter bei dem Syrer nachfragen.Er hatte angeblich schon mal einen anderen Status(deu.Pass???) doch weil er keine Arbeit fand wurde dieser wieder "entzogen". Das kann ich mir so aber nicht wirklich vorstellen...
Elti
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.03.2007 um 20:52:08
 
Elti schrieb am 26.03.2007 um 19:27:40:
... Er hatte angeblich schon mal einen anderen Status(deu.Pass???) doch weil er keine Arbeit fand wurde dieser wieder "entzogen". ...

Sieht nach einem ziemlichen Märchen aus. Fraglich ob aus Unwissen, Unkenntnis oder Unrichtiger Informationen.

Kläre doch bitte mal seine bisherigen Aufenthaltsgrunglagen.
Sonst kann man nur die Wahrsagerin bemühen.

Zeppelin
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