Zitat:16.2.5 Bei Änderung der Fachrichtung während des Studiums liegt grundsätzlich ein Wechsel des Aufenthaltszwecks vor. Der Aufenthaltszweck wird bei einem Wechsel des Studienganges (z.B. Germanistik statt Romanistik) oder einem Wechsel des Studienfaches innerhalb desselben Studienga nges (z.B. Haupt- oder Nebenfach Italienisch statt Französisch im Studiengang Romanistik) in den ersten 18 Monaten nach Beginn des Studiums nicht berührt. Bei einem späteren Studiengang- oder Studienfachwechsel ist zunächst auf das geltende Hochschulrecht abzustellen. Ist der Wechsel danach zulässig, wird der Aufenthaltszweck dann nicht berührt, wenn die bisherigen Studienleistungen soweit angerechnet werden, dass sich die Gesamtstudiendauer um nicht mehr als 18 Monate verlängert (Bestätigung der Hochschule).
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder wird ein weiterer Studiengang- oder Studienfachwechsel angestrebt, ist dieser nur zugelassen, wenn das Studium innerhalb einer Gesamtaufenthaltsdauer von zehn Jahren abgeschlossen werden kann.
Heißt IMO, dass bei dir ein Wechsel des Aufenthaltszwecks ansteht und der ist bei 16.2 eigentlich ausgeschlossen, solange kein Anspruch besteht.
Zitat:Ich habe mehrere Fragen, vielleicht muss ich nicht ausreisen.
Meine Vermutung ist allerdings, dass das wohl nicht klappen wird. Letztlich wird die
ABH sehen, dass du 12 Semester studiert hast und es trotzdem nicht gepackt hast. Stattdessen möchtest du jetzt wechseln und die
ABH soll dir glauben, dass es jetzt besser läuft.
Evtl. müsstest du sowieso ausreisen und dann erneut ein Visum beantragen (wegen Wechsel des Aufenthaltszwecks, s.o.) und ein Visum zum Studium KANN erteilt werden ... MUSS aber nicht.
Nachtrag:
Im Sommer 06 hieß es von dir:
Zitat:Folgendes ich bin seit 5 Jahre in Deutschland hab vor 2 jahre mein Studium in Elektrotechnik angefangen
Und jetzt bis du schon seit 6 Jahren als Student in D.
Was hast du denn in den drei Jahren vorher gemacht? Studienvorbereitender Sprachkurs etc, dürfte doch eigentlich nicht 3 Jahre in Anspruch nehmen??