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einbüregerung (Gelesen: 1.534 mal)
matrix2007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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15.03.2007 um 15:32:06
 
was für Unteglagen braucht Man für eine Einbürgerung?
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maki
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laie!


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Sydney
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.03.2007 um 15:40:00
 
Das kommt darauf an, um was für eine Einbürgerung handelt es sich denn?

Lies doch mal im StAG §8, §9 und §10.

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matrix2007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.03.2007 um 15:44:50
 
ich meine, wie viel muss man verdienen, und wie gross muss der wohnsitz sein?

für zwei personen?
geht das auch wenn man noch studiert?
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 15.03.2007 um 15:54:27
 
matrix2007 schrieb am 15.03.2007 um 15:44:50:
geht das auch wenn man noch studiert?


Sicher. Allerdings nicht, wenn du auch nur dafür eine Aufenthaltserlaubnis
hast, also eine nach § 16 AufenthG.

Erst mal müsste geklärt werden, welcher § hier maßgeblich wäre. Hier sämtliche
Varianten aufzuzählen würde den Rahmen sprengen, aber dafür gibt es ja:
http://www.info4alien.de/einbuergerung
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