Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Polnischer Bürger - Arbeitserlaubnis (Gelesen: 857 mal)
Bgpatriot
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 28
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Polnischer Bürger - Arbeitserlaubnis
13.03.2007 um 15:57:47
 
Hallo Leute,

ein sehr informativer Forum, weiter so!!!

Meine Fragen:

Bin polnischer Staatsbürger, studiere seit Februar 2000 in Deutschland.
Erststudium ist abgeschlossen, jetzt mache ich ein Zweitstudium, dass ich aber nicht zu Ende bringen will bzw. kann, da ich keine finanzielle Mittel zur Verfügung habe.

Bis 2004 hatte ich Aufenthaltsbewilligung nach § 16 Aufenthaltsgesetz,
seit dem EU-Beitritt in 2004 eine Freizügigkeitsbescheinigung nach § 5 Freizügigkeitsgesetz-EU.

Ich beziehe mich auf § 9 Abs.1 Satz 2 der BeschVerfV:
- Von den 4 Jahren Aufenthalt mit § 16 (2000-2004) werden mir 2 Jahren angerechnet.
- Ab 2004 wird mir der ganze Aufenthalt angerechnet, da Aufenthalt nicht mehr nach § 16. (Insgesamt mehr als 4 Jahren)
Frage: Kann ich bei Antrag eine Arbeitsberechtigung-EU bekommen?

Wenn Beschäftigung nach dem obigen Paragraph gestattet ist:
Ich beziehe mich auf § 2 Abs. 5 Freizügigkeitsgesetz-EU: kein Vorliegen der Freizügigkeitsvoraussetzungen.

Frage: Der gesamte Aufenthalt ist 7 Jahre. Kann ich somit in Deutschland bleiben, auch wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist? Kann ich Arbeitslosengeld 2 beantragen, bis ich eine Stelle gefunden habe? (Bin zur Zeit auf der Suche, es wird aber wahrscheinlich noch eine Weile dauern).

Herzlichen Dank für ihre Antworten und alles gute

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Polnischer Bürger - Arbeitserlaubnis
Antwort #1 - 13.03.2007 um 16:10:30
 
Mir scheint Du irrst Dich was das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 2 Abs. 5 FreizügG/ EU anbelangt:

Zitat:
Es stelt sich die Frage, wann die fünf Jahre ständig rechtmäßigen Aufenthalts vorliegen bzw. vorgelegen haben müssen. Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Norm geben hier eine eindeutige Antwort. Die Verwendung des Perfekts "aufgehalten haben" und nicht etwa des Imperfekts "aufhielten" macht ebenso wie die Zeitangabe seit fünf Jahren schon deutlich, dass ein vor Inkrafttreten des FreizügG/EU liegender fünf Jahre andauernder rechtmäßiger Aufenthalt das Recht aus § 2 Abs. 5 FreizügG/EU nicht entstehen lässt


Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
esp
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Polnischer Bürger - Arbeitserlaubnis
Antwort #2 - 13.03.2007 um 17:05:39
 
Woraus zitierst Du?
Grüße!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema