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Kombination Touristenvisum + Sprachkursvisum?? (Gelesen: 2.741 mal)
AnneKathrin
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13.03.2007 um 00:12:49
 
Hallo an alle,
danke fuer dieses tolle Forum! Ich habe 2 Fragen und hoffe, Ihr koennt mir helfen:
Mein Freund (Mexikaner) und ich (Deutsche) moechten heiraten, haben uns aber sicherhaltshalber entschlossen, erstmal einen halbjaehrigen "Deutschland-Versuch" zu starten.

Der Masterplan dazu ist folgender:
-Juli-September Aufenthalt als Tourist
-Oktober-Dezember Aufenthalt mit einem Visum fuer einen Intensiv-Sprachkurs
(wir wuerden ja 6 Monate Sprachkurs machen, aber das Geld..)

1. Kann man das rein visums-rechtlich so machen? Wenn er das Visum bekommt, und dann schon im Juli einreist, gibt es keine Komplikationen? Ich denke, bei der Visums-Beantragung im Konsulat hier werden sie ihm sagen, dass er fuer die 3 Monate gar kein Visum beantragen muss, oder? Sollte er dann einfach von seinen "Urlaubsplaenen" erzaehlen, werden sie das nicht verdaechtig finden..? Wuerde zwischendurch ausreisen (Schweiz) helfen?


2. Bei der Beantragung eines Visums fuer einen Sprachkurs muss eine vorhandene Wohnung nachgewiesen werden. Das Problem: ich bin selbst noch genau so lange wie er in Mexiko und wir wuerden uns erst nach unserer Rueckkehr eine Wohnung suchen. Kann einfach ein Bekannter von mir sagen, er nimmt ihn auf? Welche Nachweise muessen erbracht werden und findet evtl eine Pruefung statt (zB ob genuegend Wohnraum vorhanden ist..)?


Ich hoffe, Ihr koennt mir einen Tipp geben, ganz vielen Dank fuer Eure Hilfe!!!
Anne-K.
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ronny
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Antwort #1 - 13.03.2007 um 07:47:26
 
AnneKathrin schrieb am 13.03.2007 um 00:12:49:
Der Masterplan dazu ist folgender:
-Juli-September Aufenthalt als Tourist


Ja geht, da Anhang II Staat ist ein visumfreier Aufenthalt von maximal drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten (gerechnet ab dem ersten Tag der Einreise) möglich.

Zitat:
-Oktober-Dezember Aufenthalt mit einem Visum fuer einen Intensiv-Sprachkurs  


Geht auch , falls ihr an Okt. - Dez. 2008 gedacht haben solltet.  Zwinkernd

Bei einem (wovon ich ausgehe) beabsichtigten Aufenthalt in 2007 wäre eine vorherige Ausreise und Beantragung des Visums im Heimatstaat erforderlich.

Die Frage zur Wohnung lasse ich offen, weil sie für den Touristenaufenthalt nicht relevant ist und das andere nicht klappt Zwinkernd



Grüße
Ronny Zwinkernd
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matnuts
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Antwort #2 - 14.03.2007 um 22:31:08
 
Hallo! Smiley
Also, Ronny, wenn ich dir gut verstanden habe,
1) es gibt gar keine Möglichkeiten, wenn man mit einem Turismusvisum kommt, eine Verlängerung mit einem Student /    Sprachsvisum, zu bekommen Augenrollen???
In meinem Fall, will ich meine Freundin aus Kuba einladen, und, hatte gedacht (falsch gedacht, sieht es aus), wir wurden kein Problem haben, um danach in Österreich irgendwie eine Verlängerung zu finden (als Kubaner darf man aber sowieso nur bis 11 Monaten ausreisen).
2) Weiss jemand, ob solche "Sprachsvisum" auch in Österreich gibt, wie in Deutschland? Ich habe von Studentvisum gelesen, aber mit Voraussetzng dass man schon Deutsch spricht... Kann man auch Visum bekommen, um Deutsch zu lernen? Wenn ja was braucht man denn ?
Vielen Danken im voraus  Durchgedreht
Mathieu
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ronny
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Antwort #3 - 15.03.2007 um 07:31:04
 
matnuts schrieb am 14.03.2007 um 22:31:08:
1) es gibt gar keine Möglichkeiten, wenn man mit einem Turismusvisum kommt, eine Verlängerung mit einem Student /    Sprachsvisum, zu bekommen 


Ja zumindest was das deutsche AuslRecht angeht. Wie es in Österreich damit gehandhabt wird weiß ich leider nicht. Aber wenn Du die Beiträge von Ulf mal liest, der hatte mW mal einen Link zu den Öschis gefunden Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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karantula
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Antwort #4 - 18.03.2007 um 14:27:35
 
Hallo,

ich möchte mich gern an diesen Thread hängen, da meine Fragen in eine ähnliche Richtung gehen, wie die von AnnKathrin.

Und bevor es losgeht, vielen Dank an die vielen geduldigen Helfer hier. Und sorry für evtl. Dopplungen - jeder ist in einer ähnlichen, aber doch anderen Lage und braucht individuellen Rat - DANKE dafür!

Die SITUATION ist folgende:
Ich bin Deutsch, arbeite hier. Mein Freund ist Mexikaner und hat bis zum Sommer einen JOb dort.
Im Spätsommer möchte er gern über ein Sprachkurs-Visum (nicht studienvorbereitend) nach Deutschland kommen.

Die FRAGEN:
1) Einreise über Besuchsvisum und Verlängerung mit Sprachkurs ist NICHT möglich - korrekt?
- Wenn man das so machen möchte, müsste er dann zwischendurch ausreisen? Für wie lange (etwa bis ein "neues halbes Jahr" beginnt?)

2) Wird das Sprachkurs-Visum nur für die Dauer des Sprachkurses gewährt?
- Wenn man also eine Verlängerung des SP-Visums möchte, muss man diesen verlängern - korrekt?
- Ist eine Verlängerung grds. möglich?
- Gibst es Alternativen zum Kurs an der VHS, der recht teuer ist? Kennt jemand evtl. andere Schulen in Köln?

3) Muss die Rückkehrabsicht bewiesen werden? Wie ist das möglich? Wir haben vor, nach einem Jahr beide nach Mexiko zu gehen. Allerdings gibt es dazu keine beweisbaren Pläne (etwa einen Job für mich o.ä.).

4) Eine hypothetische Frage, mich interessieren hier mal Eure Erfahrungen:
- Wie stehen generell die Chancen für das SP-Visum? Habt Ihr Erfahrungen speziell mit den Behörden in Köln?
- Falls das SP-Visum nicht klappt, spielen wir mit dem Gedanken, zu heiraten. Sind wir dann (wenn zuvor SP-Visum beantragt wurde) "verdächtig" und chancenlos?

Danke an alle und Lob für diese engagierten Seiten!
Viele Grüße, Karen
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
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Antwort #5 - 20.03.2007 um 12:36:50
 
Zitat:
1) Einreise über Besuchsvisum und Verlängerung mit Sprachkurs ist NICHT möglich - korrekt?

Korrekt. Mexikanische Staatsangehörige benötigen kein Visum für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen aber für Aufenthalte über 90 Tage. Für die Beantragung verlangt die Botschaft
Zitat:
Antragsteller mit Wohnsitz in Mexiko müssen vorlegen:
•      2 vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare,
•      2 Passfotos,
•      Reisepass (noch mindestens 3 Monate gültig),
•       (Reise-)Krankenversicherungsnachweis mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro für Deutschland
Deutschsprachkurs
•      Bestätigungsschreiben der Sprachschule in Deutschland,
•      Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
*
,
•      Nachweis der Unterkunft in Deutschland,
•      deutschsprachiges Schreiben über die Motive, deutsch zu lernen
*
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel z.B. durch:
•      Kontoauszüge (Anlagen oder Ersparnisse)
•      wenn sich eine dritte Person für die Finanzierung verpflichtet: eine Verpflichtungserklärung dieser Person (für ein Jahr mindestens 100.000 Pesos, für ein halbes Jahr mindestens 50.000 Pesos) und ein Nachweis durch Kontoauszüge.

Zitat:
2) Wird das Sprachkurs-Visum nur für die Dauer des Sprachkurses gewährt?

Ja.
Zitat:
Ist eine Verlängerung grds. möglich?

Nein. Es sei denn, der Sprachkurs diente der Studiumaufnahme.
Zitat:
Gibst es Alternativen zum Kurs an der VHS, der recht teuer ist?

So weit ich weiß, sind die anderen Anbieter erheblich teuerer. Aber du kannst hier (anklicken) nachschauen, ob weitere nützliche Links vorhanden sind.
Zitat:
3) Muss die Rückkehrabsicht bewiesen werden?

In diesem speziellen Fall (Sprachkurs) muss eher begründet werden, warum / wozu Deutsch in D gelernt werden soll (bessere berufliche Aussichten z.B.)
Zitat:
Wie stehen generell die Chancen für das SP-Visum?

Wenn die Beantragung gut vorbereitet ist, dann eher gut. Könnte allerdings in euerem Fall ein wenig problematisch werden, falls die Botschaft annehmen sollte, dass ihr eigentlich heiraten und in D bleiben wollt.

Gruß  Smiley S.
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karantula
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Antwort #6 - 25.03.2007 um 19:15:56
 
Danke!

Zum Wohnraum: Gibt es hier Mindestvorgaben zu der Wohnungsgröße? Wir würden zusammen in meine Wohnung ziehen (36qm) und wahrscheinlich im nächsten Jahr (mit hoffentlich mehr Gehalt) etwas Größeres suchen.

Zu den finanziellen Mitteln: Gelten die Vorgaben für die Verpflichtungserklärung (100.000 Pesos im Jahr) auch für die Anfoderungen an das Vermögen/Einkommenden des Einreisenden?

Ist es möglich, dass meine Eltern eine solche VE abgeben (auch wenn sie nicht die Gastgeber sind)?

Vielen Dank für die Hilfen!
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Rolsoft
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Antwort #7 - 25.03.2007 um 20:14:21
 
Hallo Binjakeinexperte aber ich will mal versuchen die Fragen zu beantworten Zwinkernd

Zitat:
Gibt es hier Mindestvorgaben zu der Wohnungsgröße?

Jepp, aber ich glaube 36qm für 2 Personen sollten ausreichen.

Zitat:
Gelten die Vorgaben für die Verpflichtungserklärung (100.000 Pesos im Jahr) auch für die Anfoderungen an das Vermögen/Einkommenden des Einreisenden?

??? m.W. wird das Vermögen des Einreisenden nicht geprüft (Wiedennauch), der "Staat" hat ja die VE wenn der eingeladene kosten verursacht  Zwinkernd

Zitat:
Ist es möglich, dass meine Eltern eine solche VE abgeben (auch wenn sie nicht die Gastgeber sind)?

Ja.
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AnneKathrin
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Antwort #8 - 26.03.2007 um 08:24:34
 
Hey Ronny, vielen Dank fuer Deine Antwort - trotzdem muss ich nochmal nachfragen, denn ich glaube, wir haben uns falsch verstanden:

Wenn er von Mexiko aus das Sprachkursvisum von Oktober-Dezember bekommt ("ganz normale Beantragung aus seinem Heimatland" also), koennte er nicht schon 3 Monate vor Beginn seines Visums (naemlich im Juli?) nach Deutschland einreisen? Wuerde man ihm erlauben, das Land als Tourist zu betreten, und nach Ablauf der 3 Monate tritt  im Oktober sein Sprachkursvisum "in kraft"? Koennte man ihm den Eintritt verweigern, wenn man bei der Einreise bemerkt, dass er ab Oktober ein Sprachkursvisum hat (Stempel im Pass?). Vielleicht koennte er in ein anderes Land der EU einreisen und dann die Grenze nach Deutschland ueberqueren? Mir faellt kein Grund ein, warum man ihm verweigern sollte, erst 3 Monate durch das schoene Europa zu reisen, und sich anschliessend 3 Monate fortzubilden  Augenrollen Maechtig verdaechtig??  unentschlossen
Dankeschoen fuer Deine Hilfe!!
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