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Dauer Versendung der Unterlagen (Gelesen: 2.227 mal)
moritz26
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12.03.2007 um 13:52:24
 
Ganz kurze Frage erneut von mir. Wenn der Antrag zur FzF von dem zuständigen Konsulat versendet wird, wie ist der Postablauf, mit welchen Zeiten muss man rechnen, damit der Antrag bei der zuständigen ABH ist. Im speziellen Fall: Deutsche Botschaft Yaounde

Vielen Dank im Vorraus
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 12.03.2007 um 15:21:20
 
der visa-antrag geht über das bundesverwaltungsamt köln an die ABH
dauer ca. 2-4 wochen
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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moritz26
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Antwort #2 - 12.03.2007 um 15:26:23
 
Recht herzlichen Dank, dann müsste ja jetzt bald was passieren! Nach sieben Wochen warten. Naja, Geduld ist glaub ich Alles!
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moritz26
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Antwort #3 - 13.03.2007 um 08:59:03
 
Falls noch irgendjemand nützliche Hinweise hat, ich freue mich über die entsprechenden Zusendungen!
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Zeppelin
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Antwort #4 - 13.03.2007 um 19:32:47
 
ChicaLoca schrieb am 12.03.2007 um 15:21:20:
der visa-antrag geht über das bundesverwaltungsamt köln an die ABH
dauer ca. 2-4 wochen

Kurze Nachfrage: Läuft das in jedem Falle über das BVA oder kann man das auch abkürzen, wenn man dem Konsulat vorab schon mal mitteilt, bei welcher ABH die ggf. bereits vorhandene Akte geführt wird und dazu auch noch von selbst schon mal einen Auszug aus dem AZR anfordert, dem man dem Visaantrag beifügen oder der zuständigen ABH übergeben kann?

M.E. könnte man damit den Behörden eine Menge Arbeit abnehmen (oder liege ich da falsch?)

Zeppelin
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 13.03.2007 um 19:52:06
 
Zeppelin schrieb am 13.03.2007 um 19:32:47:
(oder liege ich da falsch?) 


jau

Abkürzung funktioniert nur wirklich mit der Vorabzustimmung !


DC
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Zeppelin
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Antwort #6 - 13.03.2007 um 20:05:52
 
Zitat:
Abkürzung funktioniert nur wirklich mit der Vorabzustimmung !

DC

THX,
abba für eine Vorabzustimmung wäre es ja sicher auch ganz hilfreich, der zust. ABH bereits von sich aus zuzuarbeiten, wie ich es oben schon in Beispielen angerissen hatte.

Die Frage ist aber noch offen, ob das BVA grundsätzlich der "Umschlaghafen" für die Korrespondenz zwischen Konsulaten und ABH 'en ist.

Zeppelin
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Einbeck
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Antwort #7 - 13.03.2007 um 20:20:23
 
@Zeppelin
Ja, alles läuft über das BVA in Köln (das BVA ist der Umschlagshafen)
der Antrag von der Botschaft zur Ausländerbehörde,
die Antwort (Zustimmung/Ablehnung) der Ausländerbehörde zur Botschaft/Konsulat, alles via BVA.

Das ist so gewollt, das BVA führt das AZR, die Visaanträge etc. werden im AZR gespeichert.

Das System über BVA funktioniert eigentlich sehr gut und reibungslos.
Direkt an die möchte ich nichts schicken, man müßte ja dann erst genau ermitteln welche Behörde ABH für jedes Dorf zuständig ist, ob Kreis oder Stadt, und das Risiko von Verlust, Verzögerung oder falscher unzuständiger ABH ist zu groß.
Außerdem prüft BVA gleich das AZR auf Einträge.
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Zeppelin
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Antwort #8 - 13.03.2007 um 20:51:36
 
Einbeck schrieb am 13.03.2007 um 20:20:23:
@Zeppelin
Ja, alles läuft über das BVA in Köln (das BVA ist der Umschlagshafen)
der Antrag von der Botschaft zur Ausländerbehörde,
die Antwort (Zustimmung/Ablehnung) der Ausländerbehörde zur Botschaft/Konsulat, alles via BVA.

Das ist so gewollt, das BVA führt das AZR, die Visaanträge etc. werden im AZR gespeichert.

Das System über BVA funktioniert eigentlich sehr gut und reibungslos.
Direkt an die möchte ich nichts schicken, man müßte ja dann erst genau ermitteln welche Behörde ABH für jedes Dorf zuständig ist, ob Kreis oder Stadt, und das Risiko von Verlust, Verzögerung oder falscher unzuständiger ABH ist zu groß.
Außerdem prüft BVA gleich das AZR auf Einträge.

Dank Dir erstmal für die Ausführungen.
Die entscheidende Aussage, die mir bislang so nicht bekannt war ist, dass bereits die Visaanträge ins AZR eingetragen werden. Und ich wusste auch nicht, dass die Einträge darin nur(?) vom BVA selbst vorgenommen werden können(?).

Aber ich meinte ja nicht, dass Ihr in den Konsulaten erst ermitteln solltet, welche ABH zuständig ist, sondern dass man Euch diese Info - sofern man sie schon mal hat - gleich dem Visumantrag beifügen könnte, um den übrigen Beteiligten die Arbeit zu ersparen.

Naja, ich habs jedenfalls mit Eigeninitiative versucht und es hat gefunzt. Aber das ist offenbar nicht verallgemeinerbar.

lG.
Zeppelin
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Einbeck
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Antwort #9 - 13.03.2007 um 21:03:42
 
Zum Speichern im AZR muss das BVA die Visaanträge  nicht mehr eingeben, das erfolgt automatisch mit den von uns übermittelten Datensätzen.

Über das BVA laufen auch nur die Anträge für nationale Visa, Anträge für Aufenthalt über 3 Monate. Da übernimmt das BVA auch gewisse Steuerungs- und Erinnerungsfunktionen.

Leider gibt es noch kein Programm, das sagt oder mitteilt welche ABH zuständig ist wenn ich Ort und Postleitzahl im PC erfasse.

Wäre idealer Verbeserungsvorschlag.
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Zeppelin
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Antwort #10 - 13.03.2007 um 22:18:20
 
Einbeck schrieb am 13.03.2007 um 21:03:42:
...
Leider gibt es noch kein Programm, das sagt oder mitteilt welche ABH zuständig ist wenn ich Ort und Postleitzahl im PC erfasse.

Wäre idealer Verbeserungsvorschlag.

Danke nochmals für Deine Erläuterungen!
Genau diese Hintergrundinfos sind es ja, die dem Nichinsider normalerweise kaum zugänglich sind.

Deine Anregung zu einem System, dass die Funktion erfüllt, die Du genannt hast, werde ich auf jeden Fall mitnehmen, wenn ich mich (hoffentlich) demnächst gegenüber der IMK zu einigen verfahrenstechnischen Fragen und Vorschlägen äußern darf.
Technisch ist es nicht das geringste Problem, die relevanten Daten den entsprechenden Stellen zur Verfügung zu stellen.
Fraglich ist nur, ob die Lander da mitspielen (politisch).
Aber offenbar wird die Datenbank des BVA ja ohnehin entsprechend gespeist, und somit wäre es eine Kleinigkeit, diese Daten auch dorthin durchzustellen, wo sie ohnehin gebraucht werden.

(Ich kann aber nur hoffen, dass ich meinen Innensenator - wenn es überhaupt dazu kommt - davon auch überzeugen kann. Und der müsste dann seine Amtskollegen/innen überzeugen und auch das AA und das BMI mit ins Boot holen. Ob er das will ond/oder kann, schätze ich zwar optimistisch ein, weiß es aber natürlich nicht.)

Wenn ich diesbezüglich etwas heraus bekomme, erfährt i4a es latürnich zuerst.

Grüße,
Zeppelin
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