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mit Aufenthaltstitel (Studium) nach Frankreich? (Gelesen: 843 mal)
Danali
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Beiträge: 1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
Zeige den Link zu diesem Beitrag mit Aufenthaltstitel (Studium) nach Frankreich?
11.03.2007 um 22:10:58
 
Ich studiere an einer Hochschule in Deutschland. Zu diesem Studium gehört eine Pflichtfahrt. Dieses Jahr geht es nach Paris.
Nun zu meiner Frage. Meien Staatsangehörigkeit ist russisch. Ich habe einen Aufenthalterlaubnis für mein Studium in Deutschland. Kann ich mit dieser Aufenthalterlaubnis (§16 Abs. 1    AufenthG) nach Frankreich frei einreisen?

MFG Danali
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seci
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Beiträge: 141
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mit Aufenthaltstitel (Studium) nach Frankreich
Antwort #1 - 11.03.2007 um 22:35:50
 

Salut!

was wollen  Sie in Frankreich machen ?

für eine Fahrt ist es kein Problem , wenn Sie schon Aufenthalt in deutschland haben.

Ich habe viel Freunde aus nicht EU  und sind mehr mal hingefahren.

viel spass in Frankreich

Grüsse

SiCI
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.03.2007 um 13:52:16
 
Danali schrieb am 11.03.2007 um 22:10:58:
Meien Staatsangehörigkeit ist russisch. Ich habe einen Aufenthalterlaubnis für mein Studium in Deutschland. Kann ich mit dieser Aufenthalterlaubnis (§16 Abs. 1    AufenthG) nach Frankreich frei einreisen?



Sicher, es sei denn, es habe früher in Frankreich Ärger nebst Aufenthaltsserre gegeben. Nicht mehr als drei Monate am Stück.

Gruß, ULF
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