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Bafög und Arbeitserlaubnis (Gelesen: 1.657 mal)
Adele
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ich deutsch, mein Mann Tunesier
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09.03.2007 um 14:01:39
 
Mein Mann studiert im 4. Semester Bauwesen, hat sein Vordiplom und Arbeitserlaubnis für 90 volle oder 180 halbe Tage.

Meine Fragen: Ändert sich der Arbeitserlaubnisstatus durch die Ehe? Darf er wohl dadurch mehr arbeiten?

Hat er eventuell nun Anrecht auf Bafög? Inwieweit wird dann das Einkommen vom Ehepartner (mir) angerechnet?

Liebe Grüße
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.03.2007 um 14:03:45
 
Hallo,

stimmt Dein Profil ?

Welche Staatsanghörigkeit hast Du ? Ggf. welchen Aufenthaltstitel ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Adele
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ich deutsch, mein Mann Tunesier
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Antwort #2 - 09.03.2007 um 14:06:49
 
Ich bin Deutsche und wir sind seit einer Woche verheiratet. Mein Mann ist Tunesier.
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Sondra
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Antwort #3 - 09.03.2007 um 14:14:07
 
Zitat:
Ändert sich der Arbeitserlaubnisstatus durch die Ehe? Darf er wohl dadurch mehr arbeiten?

Ja - er ist berechtigt zu arbeiten, wo, wann, so viel er will.
Zitat:
Hat er eventuell nun Anrecht auf Bafög?

Ja.
Zitat:
Inwieweit wird dann das Einkommen vom Ehepartner (mir) angerechnet?

Kommt darauf an. Nachforschen hier bzw. zuständige BAföG Stelle fragen.
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 09.03.2007 um 14:16:07
 
Adele schrieb am 09.03.2007 um 14:06:49:
Ich bin Deutsche und wir sind seit einer Woche verheiratet.


Hi ,

dann erstmal herzl. Glückwunsch und die Bitte, das Profil zu ergänzen und zu ändern Zwinkernd

Arbeitsrechtlich wird die deinem Mann zu erteilende AE nach § 28 AufenthG folgende Auswirkungen haben:

§ 28 Abs. 5 AufenthG :

Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit


Das heißt es ist vorbei mit 90/ 180 Tage-Regelung, er darf jede Beschäftigung aufnehmen und sich sogar selbständig machen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Zeppelin
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Antwort #5 - 09.03.2007 um 17:24:57
 
Sondra schrieb am 09.03.2007 um 14:14:07:
Zitat:
Hat er eventuell nun Anrecht auf Bafög?

Ja.

Nicht dann, wenn er bereits über einen ausländischen Hochschulabschluss verfügt - selbst wenn dieser hier nicht zur Berufausübung berechtigt.
Das geht irgend wie aus § 8 oder 9 BAFöG hervor.
Meiner Frau (russ. STA, Deutsch-/Englischlehrerin, nun Jurastudentin in Berlin) bescheidete das Studentenwerk Berlin, dass eine Förderung dieses "Zweitstudiums" nur über eine verzinsliche Kreditfinanzierung möglich wäre. Ein solcher Kredit wird aber zur Rückzahlung fällig, wenn das Studium abgeschlossen ist (1. Examen.)
Hinreichend Einkommen für die Tilgung kann man aber erst nach dem 2. Examen erzielen.
Ergo: "Schuldenfalle"...
Mit dem ausländischen Unidiplom hat sie sich leider die 'normale' Förderung nach BAFöG 'ver(s)/(b)aut'.

Z.
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Adele
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Antwort #6 - 10.03.2007 um 19:17:19
 
Hallo Ronny,

komme nicht mehr in mein Profil, bin halt hier immer angemeldet und weiß mein Passwort nicht mehr. Sorry.


Hallo Zeppelin,

oha, muss er sich mal gut erkundigen, aber ich denke, er hat es sich auch verbaut.

Güße

Adele
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Mick
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Antwort #7 - 11.03.2007 um 23:59:13
 
Adele schrieb am 10.03.2007 um 19:17:19:
komme nicht mehr in mein Profil, bin halt hier immer angemeldet und weiß mein Passwort nicht mehr. Sorry.


Hi,
logge einfach aus und gehe dann auf "Einloggen". Auf der
dann kommenden Seite kannst Du ein neues Kennwort an-
fordern.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Adele
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Antwort #8 - 12.03.2007 um 07:33:50
 
Danke schön. Ich habe jetzt geändert.
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Adele
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Antwort #9 - 12.03.2007 um 15:49:10
 
Mein Mann hat jetzt dreijährigen Aufenthalt und uneingeschränkte Arbeitserlaubnis.  Durchgedreht
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