Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Visum für Sprachkurs zweiter Versuch (Gelesen: 1.816 mal)
eghosa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 16

Abensberg, Bayern, Germany
Abensberg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum für Sprachkurs zweiter Versuch
08.03.2007 um 18:00:08
 
Hallo

hier mein zweiter Versuch, Infos zu dieser Frage zu bekommen:

Wir – also meine nigerianische Frau und ich – wollen meinen Schwager – den Bruder meiner Frau, nach Deutschland einladen, damit er einen Deutschkurs absolvieren kann. Nach alldem was wir bisher wissen, ist dafür ein Visum relativ unproblematisch zu bekommen – falls man einen Ausbildungsvertrag mit einer Sprachenschule für einen bestimmten Zeitraum vorlegen kann. Ist das so? Gibt es da irgendwelche „Fallen“, die man beachten muss? Auf was müssen wir oder er grundsätzlich noch achten, was die der Botschaft  vorzulegenden Unterlagen angeht? Danke für Eure Hilfe.

Leider gabs nur eine Antwort weinend
und auch ein Mail direkt an die info4alien-macher war erfolg- weil antwortlos weinend
allerdings hab ich erst jetzt gesehen, dass es ein speziel mit Infos zum Thema gibt.

Dort werden allerdings meine speziellen Fragen auch nicht beantwortet. Beim Nigeria-forum erhielt ich folgende Info:

Als "theoretischen" Voraussetzungen für die Visumserteilung wurden mir genannt:

- daß die Person eine Schule vorweisen kann, die ihn "aufnehmen" würde,

- daß die Unterbringung geregelt ist,

- daß die Schulgebühren bereits entrichtet wurden (denn erst dann bekommt man die Teilnahmebestätigung von der Schule - bitte auf beiden Sprachen),

- daß die Person sich den Aufenthalt in Deutschland leisten kann,

- eine Bestätigung über das Einkommen der Person,

- eine Bankbestätigung, daß das Konto im Plus ist und das Einkommen monatlich dort eingeht,

- ein Nachweis, warum und wofür die Person nun eigentlich die Sprache lernen möchte.

Stimmt das so? Wenn mir jemand hierzu etwas sagen könnte, wärs nicht schlecht.

Nun habe ich bei besagten Forum negeative Aussagen zur deutschen Botschaft in Nigeria erfahren. So in die Richtugn: Oft kein Visum obwohl Voraussetzungen  erfüllt wurden. Nun hab ich keine Ahnung, ob die dortige Botschaft "so böse" ist oder nicht Ärgerlich - einfach weil ich keine entsprechenen Erfahrungen hab. Jeweils eine singuläre Erfahrung einzelner will ich auch wieder nicht verallgemeinern. Gibt es irgenwelche Erfahrungsberichte mit besagter Botschaft.
Würde es denn grundsätzlich helfen, von deutschland aus im Vorfeld der Visumsanfrage schon einmal Kontakt mit der Botschaft aufzunehmen und die Sachlage und die Hintergründe - denn einen Trick wollen wir hier nicht versuchen - zu erläutern.

Ich hoffe auf eure Antworten. Cool







Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Sprachkurs zweiter Versuch
Antwort #1 - 08.03.2007 um 18:25:44
 
Zitat:
Nun hab ich keine Ahnung, ob die dortige Botschaft "so böse" ist oder nicht  - einfach weil ich keine entsprechenen Erfahrungen hab

Man ist wohl eher "misstrauisch". Zähl doch mal hier im Forum die Posts mit den illegalen Nigerianern. Kommt halt schon eher häufig vor.

Zitat:
ein Nachweis, warum und wofür die Person nun eigentlich die Sprache lernen möchte.

Die Begründung dürfte für die Botschaft ziemlich wichtig sein. Welchen Grund hat er denn? Bzw. welchen Vorteil kann er in seiner Heimat erhoffen, wenn er deutsch kann?
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Noahpapa
Junior Top-Member
**
Offline


No hurry in life


Beiträge: 232

Osnabrück, Niedersachsen, Germany
Osnabrück
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch / Ostfriese
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Sprachkurs zweiter Versuch
Antwort #2 - 08.03.2007 um 18:29:12
 
inge schrieb am 08.03.2007 um 18:25:44:
Die Begründung dürfte für die Botschaft ziemlich wichtig sein. Welchen Grund hat er denn? Bzw. welchen Vorteil kann er in seiner Heimat erhoffen, wenn er deutsch kann?

Insbesondere warum der Kurs in D gemacht werden soll?
In Nigeria gibt es Goethe Institut und diverse Sprachenschulen.
Zum Seitenanfang
  

EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
Homepage  
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Sprachkurs zweiter Versuch
Antwort #3 - 08.03.2007 um 20:06:40
 
Noahpapa schrieb am 08.03.2007 um 18:29:12:
...
In Nigeria gibt es Goethe Institut und diverse Sprachenschulen.

Vorschlag einer sinnvollen Antwort: Selbst bei größtem Engagement sowohl des Ausbildungsinstituts als auch des Lernenden, kann man keine Sprache so intensiv und kurzfristig so erlernen, dass man sie auch einigermaßen praxistauglich beherrscht, als in in dem Land, in dem diese Sprache ständig und überall die absolute Umgebung darstellt!

Zu der Anmerkung von Inge:
Ich lese und schreibe hier nun auch schon länger mit (nur im Non-Experten-Bereich), aber ich konnte bislang nicht erkennen, dass 'illegale' Bürger/innen aus Nigeria ein dominantes Problem sind, sondern dass insbesondere das wohl nicht zuverlässige Urkundenwesen der dortigen Administration den Betroffenen die Probleme bereitet.

Sogenannten Positivstaatlern würde man kaum die Frage stellen, warum sie in Deutschland Deutsch lernen wollen, sondern ihnen beinahe die Füße küssen - obwohl sie ganz genau so unlautere Absichten verfolgen könnten wie die, denen man dies allein aufgrund ihrer Herkunft von vornherein unterstellt.

Ich schreibe dies auch aus der ganz persönlichen Erfahrung eines glücklichen Ehemanns einer superkompetenten, engagierten, hilfsbereiten und sehr liebenswürdigen jungen Dame, die gleichwohl   gelegentlich aufgrund ihrer Herkunft mit einer - allein auf Voreingenommenheit und Unkenntnis basierenden - Verachtung zu kämpfen hat.

Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Sprachkurs zweiter Versuch
Antwort #4 - 08.03.2007 um 22:10:31
 
Sprachkurs
Für wie lange geplant nur 3 Monate oder länger?
Bis 3 Monate = Schengen-Visa, längerer Aufenthalt bedeutet zustimmungspflichtiges nationales Visa.

Allgemein gilt:

Sprachkurs = § 16 Abs. 5 AufenthG

Es muss sich um einen Sprachintensivkurs handeln
mindestens 18-20 Wochenstunden Unterricht
Die Finanzierung des Aufenthaltes muss gesichert sein, dies kann durch eine Verpflichtungserklärung der Einladenden erfolgen.
Krankenversicherung erforderlich
Rückkehrbereitschaft muß gesichert sein (keine Zweifel an Rückkehrbereitschaft).

Bei Antragstellung sind Fragen, warum man in Deutschland Deutsch lernen möchte (auch zur Prüfung der Ernsthaftigkeit dieser Absichten Deutsch zu lernen) üblich, im Idealfall sollte man ein berufliches oder Interesse des Arbeitgebers nachweisen können.
Motto: Deutsch ist für Job erforderlich oder  für persönliche/berufliche Fortentwicklung förderlich, eine unterstützendes Schreiben des Arbeitgebers ist ebenfalls hilfreich.
Wichtig ist das man gut begründet sein Interesse an der deutschen Sprache belegen kann.
Größte Hürde dürfte wahrscheinlich aber der Nachweis der Rückkehrbereitschaft/Verwurzelung im Heimatland sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
eghosa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 16

Abensberg, Bayern, Germany
Abensberg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Sprachkurs zweiter Versuch
Antwort #5 - 09.03.2007 um 19:17:50
 
nun ja das wort böse war ja in anführungszeichen und nicht ganz ersnt gemeint
misstrauisch kann man aber eigentlich auch nicht ernst meinen
ich finde, dass es hier allein um rechtliche Dinge, bei denen gefühle außen vor sein müssen
dazu kommt noch dass der eine oder andere beamte in solch einer Behörde (also ausländeramt oder botschaft) ziemlich arrogant daherkommt, was aber schnell vergeht, wenn er merkt sein gegenüber kennt seine rechte. es gibt aber auch die postiven gegenbeispiele

nun aber wieder zurück zu meinem anliegen

ich erklär die situation noch mal genauer.
es geht darum, dass mein schwager zurzeit in nigeria studiert, und das auch zu ende bringen will. genau gesagt hat er den ersten teil hinter sich (sprich die ersten vier semester) in nigeria hat er damit schon einen ersten abschluss. er will weitermachen, was er theoretisch auch in deutschland könnte. er will agraringenieur werden, dass könnte er beispielsweise ganz in unserer nähe studieren. selbstverständlich würde er gerne nach deutschland kommen, das wollen sicher nicht nur nigerianer. nun ist es so dass er aber kein wort deutsch spricht und auch  noch nie hier war - das land also nicht kennt. wir alle drei, also meine frau, schwager und ich, haben keine linken dinger vor. wenn überhaupt, wäre eine Studium in deutschland sinnvoll. mit glück könnte er danach hier fuß fassen. sich schreib das mal so hin im wissen dass es bei leibe nicht so einfach ist wie gesagt.
wie auch immer - da er weder deutsch spricht noch das land aus augenschein kennt - nur seine vorstellungen hat - wäre es das beste, hier einen ersten sprachkurs zu machen, um erste grundlagen der sprach zu haben. daneben könnte er erste erfahrungen in deutschland sammeln und so leichter entscheiden, ob er sich überhaupt in europa zurechfinden würde. so die überlegung.

meine fragen nun nach diesem langen monolog: wie würde wohl die botschaft in diesem fall die rückkehrbereitschaft einschätzen.

außerdem ist die frage, ob es sinn macht, ob ich von hier aus schon Mal mit der botschfaft konakt aufnehmen soll, noch nicht beantwortet. wäre das hilfreich oder eher kontraproduktiv
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Sprachkurs zweiter Versuch
Antwort #6 - 09.03.2007 um 19:53:56
 
Gut, nun wissen wir mehr.

Vorweg, es gibt keinen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Sprachkurs - oder Studienbewerber- bzw. Studentenvisas,
die Erteilung liegt im Ermessen der Behörden und die Ausländerbehörde wird beteiligt.
Rechtsgrundlage § 16 AufenthG

Bisher keine Deutschkenntnisse, Möglichkeit in Deutschland zu studieren und
Zitiere: .....mit etwas glück könnte er hier fuß fassen.........
Sorry:
Im Regelfall wird erwartet das Studenten nach Abschluß des Studiums in Ihre Heimat zurückkehren und das erworbene Wissen im Heimatland weitergeben.
Solche Gedankenspiele sind riskant.

Zur Rückkehrbereitschaft und zur Beurteilung der Ernsthaftigkeit von Studienabsichten,  da muss man schon Antrag und begründende Unterlagen sehen um die Chancen halbwegs beurteilen zu können. So wie der Sachverhalt dargestellt wird, hätte ich eher Zweifel an der Rückkehrbereitschaft.

Kontaktaufnahme mit Botschaft?
Ohne Kenntnis des Sachverhaltes oder eines Antrages, wird Dir  man nur allgemeine Antworten und Auskünfte zu erforderlichen Unterlagen geben.

Deine Kontaktaufnahme wäre
einer von vielen Anrufen des Tages, eines von zig Faxen oder diversen E-Mails....

Studentenvisa sind Routine, tägliche Routine der Visastelle.
Sicherlich wird Deine Kontaktaufnahme,  Dein Anruf, Fax oder E-Mail zur Kenntnis genommen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema