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Fragen zur FzF und Sorgerecht (Gelesen: 2.292 mal)
nutellatoast1978
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07.03.2007 um 10:10:31
 
Hallo,

kurz zur Situation: ich habe meinen Freund im Ausland kennengelernt, wo wir beide geschäftlich einige Monate waren. Haben uns kennen gelermt und waren zusammen. Nun bekomme ich im August under Kind und freuen uns sehr drauf. Ich bin nun zurück in D und er möchte natürlich so schnell es geht hinterher kommen.

1. Frage: müssen wir warten bis das Kind da ist, er in Nigeria (er würde dahin erst einmal zurückgehen um alles beantragen zu können) und ich in D, bis er das Visum zur FzF stellen kann und wir dann auf positiven Bescheid warten? Das würde bedeuten, dass ich den Rest der Schwangrschaft alleine bin und dann natürlich auch beii der Geburt und die ersten Wochen (oder gar Monate??) bis er kommen darf? Oder sollten wir ein Besuchsvisum beantragen damit er zumindest zur Geburt da ist. Dann müsste er aber zurück nach N um das Visum FZF vor Ort zu beantragen, richtig? Ist ja auch mit Flugkosten verbunden...

2. Wie ist das mit dem gemeinsamen Sorgerecht. meine Familie macht mir die Hölle heiss, denn im Fall eine späteren Trennung (was wir ja mal nicht hoffen wollen!!!) könnte er mein Kind nach Afrika "verschleppen"?? So der schlimmste angenomme Fall, aber meine Familie in D fragt mich das. Ich hätte das Sorgerecht geteilt, ist ja auch sein Kind und deustche können ihr kind ja auch verschleppen. Wie seht ihr das??

Danke fürs antworten!
Liebe Grüsse
nutellatoast!

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schweitzer
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Antwort #1 - 07.03.2007 um 11:21:12
 
Hallo nutellatoast -

im Prinzip ist alles richtig, as Du geschrieben hast. Eine Einreise und ein (dauerndes) Verbleiben Deines Partners in Deutschland würde bislang lediglich auf der Grundlage des § 28 (1) Nr.3 AufenthG möglich sein (da ihr ja offensichtlich nicht verheiratet seid) - Voraussetzung ist ein FZF-Visum und dass Dein Partner (auch) das Sorgerecht über das Kind hat. Dies ergibt sich klar aus dem Gesetzestext.

Ohne Personensorge kein Nachzug.

Außerdem kann er erst nachziehen, wenn das Kind geboren ist - das deutsche Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben - das gilt erst ab der Geburt.

Ob es vorher noch möglich ist, dass er als Tourist kommt, ist eine schwierige Frage. Ich sehe die Chancen dafür als nicht sehr groß an - man könnte leicht vermuten, dass er nicht wirklich wieder ausreisen will. Außerdem ist es eine Zeitfrage und Du würdest eine VE für ihn abgeben müssen.

Ich denke, Ihr würdet schon allerhand Zeit brauchen, das FZF- Visum zu beantragen und zu bekommen. Bei Nigeria, das zu den Ländern mit unsicherem Urkundenwesen gehört, wird da i.d.R. sehr genau geprüft.

=schweitzer=
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.03.2007 um 12:34:09
 
nutellatoast1978 schrieb am 07.03.2007 um 10:10:31:
2. Wie ist das mit dem gemeinsamen Sorgerecht. meine Familie macht mir die Hölle heiss, denn im Fall eine späteren Trennung (was wir ja mal nicht hoffen wollen!!!) könnte er mein Kind nach Afrika "verschleppen"?? So der schlimmste angenomme Fall, aber meine Familie in D fragt mich das. Ich hätte das Sorgerecht geteilt, ist ja auch sein Kind und deustche können ihr kind ja auch verschleppen. Wie seht ihr das??


Du kannst das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihn ausschließen.

Gruß, ULF
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nutellatoast1978
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Antwort #3 - 09.03.2007 um 10:16:16
 
Hi,

im August bekomme ich von meinem Freund ein Kind. Er ist gerade nicht in D, sondern in seinem Heimatland Nigeria. Wir haben uns im Ausland kennengelernt und auch dort zusammen gelebt und so weiter...

Nun möchte ich ihn natürlich so schnell wie es geht hier haben und er möchte auch schnell nachkommen (er war noch nie in D, auch nicht unter falschen Namen... Augenrollen ).

Frage:

Was KANN/MUSS ich aus Deutschland heraus organisieren?? Oder muss er alles quasi allein vor Ort machen (vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung etc.)

Hilft ein Termin bei der Ausländerbehörde? Gibt es da Berater? Oder lieber gleich zur Rechtsberatung?

Liebe Grüsse
nutellatoast1978
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Noahpapa
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Antwort #4 - 09.03.2007 um 10:32:30
 
Hallo, hier musste hin.
http://www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/en/04/Information_20by_20our_20Consul...

Dort findest Du alle Informationen. Da du wie du schreibst mit ihm schon in Nigeria gelebt hast, kennst du ja sicherlich die etwas langsameren Mühlen in Afrika.  Zwinkernd


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Antwort #5 - 09.03.2007 um 10:39:10
 
Eine Bitte:

Fang nicht für jede Frage nen neuen Thread an, sondern führe den ersten weiter Zwinkernd
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Antwort #6 - 09.03.2007 um 10:52:26
 
nutellatoast1978 schrieb am 07.03.2007 um 10:10:31:
2. Wie ist das mit dem gemeinsamen Sorgerecht. meine Familie macht mir die Hölle heiss, denn im Fall eine späteren Trennung (was wir ja mal nicht hoffen wollen!!!) könnte er mein Kind nach Afrika "verschleppen"?? So der schlimmste angenomme Fall, aber meine Familie in D fragt mich das. Ich hätte das Sorgerecht geteilt, ist ja auch sein Kind und deustche können ihr kind ja auch verschleppen. Wie seht ihr das??


Mach dir ein eigenes Bild und lies eine wahre Geschichte.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1168511173

Ansonsten lies was Schweitzer schreibt. Das trifft den Nagel auf den Kopf.

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trixie
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Antwort #7 - 09.03.2007 um 12:53:20
 
Zitat:
Du kannst das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihn ausschließen


Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat nach deutschem Recht derjenige, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält, bzw. es betreut. Es wird sich also erst nach einer Trennung zeigen, wer bessr für die Personensorge geeignet ist.

Verschleppen kann dein Freund das Kind immer; egal mit oder ohne Sorgerecht, wenn er einen Paß für das Kind hat.

trixie
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Antwort #8 - 09.03.2007 um 13:03:14
 
trixie schrieb am 09.03.2007 um 12:53:20:
wenn er einen Paß für das Kind hat. 


Na ja nach deutschem Recht bekommt er den für das Kind aber nur mit Einverständnis des Sorgerechtsmitinhabers Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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