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Aufenthaltsgenehmigung EU-Burger aus Italien (Gelesen: 1.180 mal)
schissabella
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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07.03.2007 um 09:56:53
 
Hallo, brauche etwas Hilfe!
Bin 55 Jahre alt und geschieden, verlobt mit ein Italiener.
Was braucht mein Verlobter, der noch in Italien wohnt, um in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
Ist ein Minijob fürs erste genug?
Er kann bei mir wohnen, das ist kein Problem.
Wie lange kann er in Deutschland bleiben ohne Aufenthaltsgenehmigung, stimmt 3 Monaten?
Wie lange ist in der Regel eine Aufenthaltsgenehmigung gültig bevor er verlängert  werden muss?
Viele Fragen, ich weiss, aber ivh wäre sehr Dankbar wenn mir jemand helfen kann.
Ciao Schissabella
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maki
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Beiträge: 4.510

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Sydney
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 07.03.2007 um 10:03:19
 
Alt-Euler brauchen keine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung Zwinkernd

Er kann sich bei der ABH eine Freizügigkeitsbescheinigung ausstellen lassen, das wars Zwinkernd
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schissabella
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 07.03.2007 um 11:07:37
 
Herzlichen Dank für die superschnelle Antwort, freue mich!!
Ciao schissabella
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.03.2007 um 12:58:10
 
maki schrieb am 07.03.2007 um 10:03:19:
Er kann sich bei der ABH eine Freizügigkeitsbescheinigung ausstellen lassen, das wars Zwinkernd


Er sollte aber Geld zum Leben haben/verdienen/bekommen, alldieweil er hier nicht mit ALG II anfangen kann.

Gruß, ULF
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schissabella
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Antwort #4 - 08.03.2007 um 05:50:16
 
Danke!!!Das ist ja auch logisch, klar.
Er hat ja noch ein job, ist nicht arbeitslos, er kann sich unbezahlte Urlaub nehmen für einige Monaten um zu sehen ob er überhaupt eine change hat hier fuss zu fassen.
Bin sehr begeistert das es eine Seite gibt wie diese, wo man auch mal ernst genommen wird und so schnell Antwort bekommt!
Dankeschön!!!
Gruss schissabella
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