Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Einreisefrage (Gelesen: 3.797 mal)
SirDrago
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreisefrage
06.03.2007 um 21:51:44
 
Hallo,
ich haette da mal folgende Fragen. Meine Frau ist Amerikanerin und wir werden wohl im Mai beide von den USA nach Deutschland ziehen. Ich bin Deutscher und soweit ich weiss kann meine Frau nach Deutschland einreisen und von da ihre Aufenthalterlaubnis beantragen.

Meine Frage ist wenn sie jetzt ein Flugticket hat wo in 3 Wochen der Rueckflug geht wie soll man sich dann am Flughafen verhalten. Wenn sie gefragt wird was der Grund ihrer Einreise ist soll sie dann Familienzusammenfuehrung angeben?
Wir haben ein gutes Angebot von unserem Reisebuero hier aber leider ist das halt so das das Angebot nur bis Anfang Juni ist.

Oder soll sie sagen sie ist zum Urlaub da? Wenn sie die Aufenthalterlaubnis beantragt hat hat sie dann erstmal Aufenthaltsrecht bis der Antrag entschieden wurde?

Ich weiss ja das sie 3 Monate sowieso in Deutschland bleiben kann frag mich nur wie man sich bei der Einreise jetzt verhalten sollte.

Danke

Andre
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisefrage
Antwort #1 - 06.03.2007 um 22:00:00
 
SirDrago schrieb am 06.03.2007 um 21:51:44:
Hallo,
ich haette da mal folgende Fragen. Meine Frau ist Amerikanerin und wir werden wohl im Mai beide von den USA nach Deutschland ziehen. Ich bin Deutscher und soweit ich weiss kann meine Frau nach Deutschland einreisen und von da ihre Aufenthalterlaubnis beantragen.


Genau so. Nach der Anmeldung bei der Stadt XYZ zur ABH, und dort eine AE beantragen. Heiratsurkunde nicht vergessen. Sollte kein Problem sein. Die kommen später mit dem Integratioskurs. Smiley

Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisefrage
Antwort #2 - 06.03.2007 um 22:38:23
 
Hallo,

schau mal ganz unverbindlich in den § 41 AufenthV Zwinkernd

Sie braucht keinen besonderen Grund für die Einreise und kann die AE ganz einfach hier beantragen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
SirDrago
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisefrage
Antwort #3 - 07.03.2007 um 00:29:02
 
ronny schrieb am 06.03.2007 um 22:38:23:
Hallo,

schau mal ganz unverbindlich in den § 41 AufenthV Zwinkernd

Sie braucht keinen besonderen Grund für die Einreise und kann die AE ganz einfach hier beantragen.

Grüße
Ronny Zwinkernd


Ja aber meine Fragen wurden leider nicht beantwortet. Wo sie im Sommer 2004 in ihren Semesterferien fuer 3 Monate in Deutschland war wurde sie bei der Einreise nach ihrem Zweck der Einreise gefragt.
Deshalb ja meine Frage was sie dann sagen sollte.
Und deshalb auch meine Frage wenn sie ein Rueckflugticket hat das 3 Wochen nach der Einreise datiert ist obs da irgendwelche Probleme geben kann. Sie will es ja nicht benutzten.

Danke

Andre
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisefrage
Antwort #4 - 07.03.2007 um 01:01:04
 
@Andre,
US-Amerikaner sind priviligiert, die AE kann direkt in Deutschland beantragt werden.
Bei der Einreise kann und wird man evtl. viel fragen, Fragen sind üblich (manchmal nur aus neugier), die Einreise (US-Bürgerin und Deutschverheiratet) wird man Ihr solange sie sich nichts  Gravierendes hat zu Schulden kommen lassen nicht verweigern.
Wie Ronny schon schrieb § 41 AufenthV (man hört schon mal das es von Grenzbeamten vergessen wird, deshalb evtl. notfalls daran erinnern).

Eine Antwort die hier immer stimmt:
Ich reise zu meinen Mann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SirDrago
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisefrage
Antwort #5 - 07.03.2007 um 14:05:38
 
Meine zweite Frage wurde aber immer noch nicht beantwortet. Kann es Probleme geben weil das Rueckflugticket nur 3 Wochen nach der Einreise datiert ist?
So schnell wird man ja eine AE nicht bekommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
jetflyer
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 752

Pinneberg, Germany
Pinneberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisefrage
Antwort #6 - 07.03.2007 um 14:22:13
 
Wie Ronny schon sagte: lt. §41 habt Ihr 3 Monate Zeit die AE zu beantragen! Im Zweifel gibt es von der ABH eine Fiktionsbescheinigung, falls sich die Erteilung der AE hinauszögern sollte.

Grüße
J+S
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisefrage
Antwort #7 - 07.03.2007 um 14:25:38
 
Ich sehe keinen Grund, dass das Rückflugticket irgendwie Probleme verursachen sollte. Es ist doch ihre Sache, ob sie es wirklich nutzt oder nicht.

Dass, das mit dem Aufenthaltstitel etwas dauern könnte, ist auch nicht von Belang - entscheidend ist, dass sie die AE innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beantragt. Ggf. erhält sie dann eine Fiktionsbescheinigung, die das belegt.

=schweitzer=

Edit: jetflyer war schneller - aber nun hast Du's  doppelt (sicher)!
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisefrage
Antwort #8 - 07.03.2007 um 14:26:11
 
SirDrago schrieb am 07.03.2007 um 14:05:38:
Meine zweite Frage wurde aber immer noch nicht beantwortet. Kann es Probleme geben weil das Rueckflugticket nur 3 Wochen nach der Einreise datiert ist?
So schnell wird man ja eine AE nicht bekommen.

Also die AE meiner Frau hat 10 Minuten gedauert. Und welcher Termin auf dem Ticket steht, interessiert auch keinen. Du musst es ja nirgendwo zeigen.

Die Holländer an der Grenze haben mich früher auch immer gefragt, wo ich hin will. Meine Antwort war dann regelmäßig : Nach Holland.  Smiley

Also nochmal. Deine Frau darf in Deutschland sein. Bei der ABH anmelden, und sie bekommt eine AE. Bei größeren ABH´s sicherlich auch sofort, wenn es keine Probleme mit der Ehe Urkunde gibt. Bei ABH´s auf dem Dorf kann es mal ein paar Tage dauern, weil die sich nicht in jedem Amt den passenden Drucker/Vordrucke haben.

Michael
   
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SirDrago
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisefrage
Antwort #9 - 07.03.2007 um 14:37:04
 
Mikael321 schrieb am 07.03.2007 um 14:26:11:
Also die AE meiner Frau hat 10 Minuten gedauert. Und welcher Termin auf dem Ticket steht, interessiert auch keinen. Du musst es ja nirgendwo zeigen.

Die Holländer an der Grenze haben mich früher auch immer gefragt, wo ich hin will. Meine Antwort war dann regelmäßig : Nach Holland.  Smiley



Also meine Frau meinte sie musste ihr Ticket vor 3 Jahren bei der Einreise nach Deutschland zeigen. Damals ist sie 3 Monate in Deutschland gewesen in ihren Semesterferien. Und sie meinte auch der Beamte haette damals was in den Computer getippt, wahrscheinlich das Datum der Rueckreise.

Aber so wie ich das jetzt verstanden habe muss man die AE innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise beantragen. Das wuerde ja dann bedeuten das man automatisch solange noch legal in Deutschland sich aufhalten darf bis ueber die Aufenthaltgenehmigung entschieden wurde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisefrage
Antwort #10 - 07.03.2007 um 14:52:11
 
Zitat:
Und sie meinte auch der Beamte haette damals was in den Computer getippt, wahrscheinlich das Datum der Rueckreise.

Wahrscheinlich eher das Datum der Einreise Zwinkernd

Zitat:
Aber so wie ich das jetzt verstanden habe muss man die AE innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise beantragen. Das wuerde ja dann bedeuten das man automatisch solange noch legal in Deutschland sich aufhalten darf bis ueber die Aufenthaltgenehmigung entschieden wurde.

Ja, allerdings ist es ratsam die AE eher früher als später nach der Einreise zu beantragen.

Gruß,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisefrage
Antwort #11 - 07.03.2007 um 15:32:05
 
Zitat:
Das wuerde ja dann bedeuten das man automatisch solange noch legal in Deutschland sich aufhalten darf bis ueber die Aufenthaltgenehmigung entschieden wurde.


Genau dafür gibt es die Fiktionsbescheinigungen Zwinkernd

Siehe § 81 AufenthG Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
SirDrago
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisefrage
Antwort #12 - 07.03.2007 um 15:38:55
 
ronny schrieb am 07.03.2007 um 15:32:05:
Genau dafür gibt es die Fiktionsbescheinigungen Zwinkernd

Siehe § 81 AufenthG Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd


Danke. Genau das ist es nachdem ich gesucht habe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Der_Jimi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisefrage
Antwort #13 - 07.03.2007 um 16:47:19
 
SirDrago schrieb am 06.03.2007 um 21:51:44:
und wir werden wohl im Mai beide von den USA nach Deutschland ziehen.

SirDrago schrieb am 06.03.2007 um 21:51:44:
Oder soll sie sagen sie ist zum Urlaub da?


Was sie sagen soll?

Wie wäre es mit der Wahrheit?  Damit kommt man auf lange Sicht am weitesten.


Kopfschüttelnd,
Jimi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lifeart
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 112

Puerto Vallarta, Mexico
Puerto Vallarta
Mexico
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisefrage
Antwort #14 - 07.03.2007 um 17:41:31
 
SirDrago, Du bist wohl USCIS-geschädigt...wie ich übrigens auch. Ich bin Deutscher und lebe auch schon seit langem in den USA.
Da Du EU/deutscher Bürger bist, ist die ganze Aufenthaltsfrage Deiner Frau in Europa gar kein Problem. Das wird in Europa in DIESEN Fällen sehr liberal gehandhabt. Kein Vergleich zur US-Einwanderungsbehörde...welch ein Nachtmahr das manchmal sein kann.
Wie gesagt, in Deinem Fall und in Europa: easy as pie...
Zum Seitenanfang
  

lifeart
kliebetanz  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema