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Niederlassungserlaubnis trotz getrennten AE-Zeiten (Gelesen: 1.065 mal)
cropduster
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis trotz getrennten AE-Zeiten
06.03.2007 um 00:25:04
 
Hallo miteinander,

ich suche eine Hilfestellung zum Thema NE.

Bin nämlich seit bereits fast 9,5 Jahren im Bundesgebiet beruflich tätig, allerdings mit einer dreimonatigen Unterbrechung und auch mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln.
Im Einzelnen:
Die ersten 3,5 Jahre war ich im universitären Bereich tätig, mit der Aufenthaltserlaubnis. Danach arbeitete ich 2 Jahre bei einer Firma, diesmal aber mit der Aufenthaltsbewilligung. Und da sie nicht ohne weiteres in eine andere umgewandelt werden konnte, musste ich aus- und wieder einreisen, um eine weitere Beschäftigung aufnehmen zu können. Nach 1 Jahr dort mit der AB habe ich meine jetzige Stelle bekommen, wo ich seit 2,5 Jahren mit der IT-GreenCard arbeite. Die AE ist gültig bis Juli 2008 - d.h., ich werde eine AE keine 5 Jahre am Stück haben, die zur Erlangung der NE berechtigen.

Nun habe ich meinen Lebensmittelpunkt schon lange in Deutschland und sehe meine beruflichen Perspektiven auch hier. Kann ich mit meiner Aufenthaltsvorgeschichte einen dauerhaften Status beantragen!?
Ich habe in Physik promoviert - hilft hier evtl. der Hochqualifiziertenstatus oder ist er nur für Beschäftigung in wissenschaftlichen Einrichtungen relevant!?

Habe mich mit der aktuellen Gesetzeslage auseinandergesetzt, konnte aber für mich nicht eindeutig klären, ob ich gute Aussichten auf NE habe oder nicht.

Wäre sehr dankbar für alle Hinweise.

LG -cropduster-
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.03.2007 um 18:46:42
 
cropduster schrieb am 06.03.2007 um 00:25:04:
musste ich aus- und wieder einreisen, um eine weitere Beschäftigung aufnehmen zu können. Nach 1 Jahr dort mit der AB habe ich meine jetzige Stelle bekommen, wo ich seit 2,5 Jahren mit der IT-GreenCard arbeite. Die AE ist gültig bis Juli 2008 - d.h., ich werde eine AE keine 5 Jahre am Stück haben, die zur Erlangung der NE berechtigen.

Nun habe ich meinen Lebensmittelpunkt schon lange in Deutschland und sehe meine beruflichen Perspektiven auch hier. Kann ich mit meiner Aufenthaltsvorgeschichte einen dauerhaften Status beantragen!?



Ich schätze, Du solltest erst einmal Deine AE verlängern lassen und nach weiteren zweieinhalb Jahren die NE beantragen.

Gruß, ULF
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cropduster
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Beiträge: 3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.03.2007 um 21:49:51
 
Ja, danke! Ist die AE denn so einfach verlängerbar? Die IT-GreenCard-Programm endet im nächsten Sommer wohl endgültig. Oder kann man sich danach auf §6 BeschVerfV berufen!?
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