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Bescheinigung über die Teilnahme am IK (Gelesen: 920 mal)
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Beiträge: 12
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bescheinigung über die Teilnahme am IK
05.03.2007 um 21:05:03
 
Hallo,

ich habe eine Frage über die Abgabe der Bescheinigung des Integrationskurs (kursabschnittsweise).

Ich bekomme nach jedem Kursabschnitt eine Bescheinigung.
Muss ich jede Bescheinigung bei der Ausländerbehörde abgeben oder kann ich nach dem Orientierungskurs, das Zertifikat B1 abgeben?

MFG
Netzwerktechniker
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§ 25 Abs. 5 AufenthG
 
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Janey
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Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.03.2007 um 13:09:41
 
Die ABH erhält (jedenfalls bei uns) Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Teilnahme am IntK direkt vom Kursträger.
Vielleicht erkundigst Du Dich mal bei Deiner ABH, ob Du die Bescheinigungen einreichen sollst oder nicht.

Gruß, J.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.03.2007 um 18:44:27
 
Netzwerktechniker schrieb am 05.03.2007 um 21:05:03:
Muss ich jede Bescheinigung bei der Ausländerbehörde abgeben oder kann ich nach dem Orientierungskurs, das Zertifikat B1 abgeben?


Solange Du nicht dazu aufgefordert wirst und keine AE-Verlängerung im Raum steht, mußt Du die ABH nicht behelligen.

Gruß, ULF
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