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Verlängerung Aufehthaltserlaubnis wegen Sprachkurs (Gelesen: 1.096 mal)
mkj78
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Beiträge: 3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung Aufehthaltserlaubnis wegen Sprachkurs
04.03.2007 um 19:34:19
 
Hallo, ich kenne mich mit dem Aufenthaltsrecht, etc. nicht sehr gut aus. Deshalb folgender mir unklarer Sachverhalt:

Ich habe einen Freund aus dem Ausland vor ca. 9 Monaten eingeladen (mit Verpflichtungserklärung). Er möchte in einem Masterstudiengang studieren und besucht daher derzeit einen Sprachkurs, um die erforderliche Zulassung zum Studium zu erlangen. Der Sprachkurs geht bis Ende Mai.
Er ist im Besitz eines Aufenthaltstitels mit der Auflage den Sprachkurs zu besuchen. Die Aufenthaltserlaubnis gilt noch bis Mai 2007.

Mittlerweile hat er einen vorläufigen Zulassungsbescheid an einer Uni unter der Voraussetzung, zwei Semester im Bachelorstudiengang zu wiederholen und den TestDaF bzw. DSH-Bescheid zu erbringen. Letztere können bis Ende der zwei Semester im Bachelorstudiengang nachgereicht werden. Ein erfolgreicher Abschluss der DSH- bzw. Test-DaF Prüfung bis Ende Mai (Ablauf derzeitiges Visum) ist aber leider nicht zu erwarten. Er muss prinzipiell noch länger einen Sprachkurs besuchen.

Meine Fragen: Kann er unter Abgabe eines neuen Bescheids über einen Sprachkurs das Visum verlängern? (Es läuft im Mai bereits 1 Jahr).
Kann er die zwei Semester im Bachelorstudiengang dazu parallel bereits beginnen?
Wenn beides nicht möglich ist: welche anderen Mögkichkeiten bestehen, den Aufenthalt in D zu verlängern?

Danke im Voraus!
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 05.03.2007 um 12:49:43
 
Ein wenig unübersichtlich deine Schilderung. Dennoch bestehen - so weit ich herauslesen kann - für deinen Freund mindestens 2 Möglichkeiten:

1. Verlängerung der AE für den Sprachkurs - ist möglich "bis zur Gesamtgeltungsdauer von 18 Monaten" wenn aufgrund vorliegender Unterlagen der Bildungseinrichtung die Aussicht besteht, dass das Ausbildungsziel (noch) erreicht werden kann. Dies wäre aber die schlechtere Möglichkeit, meine ich.
2. Verlängerung der AE aufgrund des vorläufigen Zulassungsbescheides - wäre dann keine AE für "studienvorbereitenden Sprachkurs", sondern eine AE zum Studium bzw. allgemeine studiumvorbereitende Maßnahmen (geht bis zu einer Gesamtdauer von 2 Jahren) - vermutlich 2 Semester Bachelor und dann Masterstudium, wenn Voraussetzungen erfüllt. Damit hätte er nach Mai noch 2 Semester Zeit, seinen Test DAF zu bestehen (weitere Sprachstunden parallel zum Bachelorstudium führen). Außerdem wäre er kein "Studienbewerber" mehr, sondern "Studierender"
Zitat:
16.1.2 Studierende
16.1.2.1 Ausländer gelten als Studierende, wenn sie für ein Studium an einer ... genannten Einrichtungen zugelassen sind. Der Nachweis der Zulassung wird durch die Vorlage des Zulassungsbescheides (im Original) der Bildungseinrichtung geführt. Er kann ersetzt werden durch
16.1.2.1.1 - eine Studienplatzvormerkung einer Hochschule oder einer staatlichen, staatlich geförderten oder staatlich anerkannten Einrichtung zum Erlernen der deutschen Sprache,
16.1.2.1.2 - eine Bescheinigung einer Hochschule oder eines Studienkollegs, aus der sich ergibt, dass für die Entscheidung über den Zulassungsantrag die persönliche Anwesenheit des Ausländers am Hochschulort erforderlich ist; die Bescheinigung muss eine Aussage darüber enthalten, dass der Zulassungsantrag des Ausländers geprüft worden ist und eine begründete Aussicht auf seine Zulassung besteht oder
16.1.2.1.3 - eine Bestätigung über das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bewerbung zur Zulassung zum Studium (Bewerber-Bestätigung).

Mit dem zuständigen Akademischen Auslandsamt in Verbindung setzen und die weitere Vorgehensweise abstimmen.

Gruß  Smiley S.
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