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Verlobungsvisum und Hartz IV (Gelesen: 6.221 mal)
Ginna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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04.03.2007 um 03:52:35
 

Hiermit habe ich eine Frage, wie kann ich in Peru ein Verlobungsvisum beantragen, welche Unterlagen soll mein Freund mir schicken.
Er ist auf der Suche nach einen Ausbildungsplatz und die Planen sind, dass ich in  in Deutschland weiter studiere.
Er bekommt Hartz IV, kann ich trotzdem das Verlobungsvisum beantragen ?

Wenn wir uns heiraten hat er kein Anspruch mehr auf Hartz IV Geld?
Danke für eure Antwort
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trixie
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Antwort #1 - 04.03.2007 um 11:32:15
 
Hallo Ginna!

Dein Freund muß zu dem Standesamt gehen, bei dem ihr vor habt zu heiraten. Dort teilt man ihm mit, welche Unterlagen ihr benötigt. Es gibt kein Verlobungsvisum, sondern nur ein Visum zur Heirat.
Wenn dein Freund Hartz IV bekommt, dürfte es aber eigentlich unmöglich sein, daß du ein Visum bekommst, da er nicht die Voraussetzungen hat, eine Verpflichtungserklärung beim zuständigen Ausländeramt abzugeben.
Alternativ mußte eine andere Person für ihn diese Verpflichtungserklärung abgeben.

Grundsätzlich würde ihm, bzw. euch nach eurer Heirat mehr Hartz IV Geld zustehen.

trixie
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maki
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Antwort #2 - 04.03.2007 um 11:38:17
 
Die VE müsste von Ginnas Freund oder einer anderen Person hier in D gemacht werden, ausser natürlich Ginna kann in Peru genug Geld nachweisen.

Falls weder jemand hier in D gefunden wird um eine VE abzugeben und der Braut auch nicht genug Geld hat, gibt's kein Heiratsvisum.

Dann wäre noch die Alternative möglich in Peru oder einem Drittland zu heiraten, denn für bereits verheiratete gibt's Anspruch auf ein FZF Visum, ohne VE.

Gruß,

maki
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trixie
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Antwort #3 - 04.03.2007 um 14:36:38
 
Zitat:
Die VE müsste von Ginnas Freund oder einer anderen Person hier in D gemacht werden, ausser natürlich Ginna kann in Peru genug Geld nachweisen


Die Sache mit Ginnas Freund scheidet wohl aus, da der sich um einen Ausbildungsplatz bemüht (ich denke nicht, daß da das Einkommen hoch genug ist).
Für die VE wird meines Wissens nach dem Einkommen des Gastgebers gefragt, nicht nach dem Vermögen des Gastes. Das Vermögen des Gastes mag vielleicht bei einem Touristenvisum eine Rolle spielen um daraus eine Rückkehrbereitschaft abzuleiten. Doch bei der angestrebten Heirat gibt es ja keine geplante Rückkehr, so daß das hier ausscheiden dürfte. Sinn der VE ist ja, falls es zu keiner Heirat kommt und der Gast wieder ausreisen muß, evtl. Unterbringungs- und Abschiebekosten gedeckt sind, wenn der Gast eben nicht mehr freiwillig ausreist. Da möchte sich natürlich die AB das Geld vom Verpflichtenden möglichst schnell wieder holen.

trixie
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Zeppelin
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Antwort #4 - 04.03.2007 um 15:54:53
 
trixie schrieb am 04.03.2007 um 11:32:15:
Grundsätzlich würde ihm, bzw. euch nach eurer Heirat mehr Hartz IV Geld zustehen.

trixie

Die wäre mir neu, denn Studierende haben keinen Anspruch auf ALG II, auch wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft mit einem Anspruchsberechtigten bilden.

Aber: Für den Anspruchsberechtigten sinkt der Regelsatz von 345,- Euro/Monat für Alleinstehende auf 311,- Euro/Monat für verheiratete.
So zumindest geht es einem befreundeten Paar. Er Deutscher, bereits länger arbeitslos, sie Ausländerin (Nicht-EU) Studentin, keinen Anspruch auf BAFöG.
Was sie jedoch durch Nebenjobs für ihren LU und die Finanzierung des Studiums hinzuverdient, wird auf sein ALG II angerechnet, d.h. z.T. abgezogen.
Solange er keinen Job findet, kommen die beiden da nicht raus.

Der Hammer dabei ist, dass man sich ja als Studi selbst versichern muss, Monatlich also knapp 60 Euro von seinem Nettoeinkommen abziehen muss. Doch das kümmert das Jobcenter wenig. Auch nicht, die Aufwendungen für Immagebühren, Kosten für Bücher, Lernmittel und sonstige kostenpflichtige Studienbestandteile.

Gruß,
Zeppelin
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Antwort #5 - 04.03.2007 um 17:07:50
 
Zitat:
denn Studierende haben keinen Anspruch auf ALG II,


Da hast du Recht. Meine Aussage bezog auf das nach dem verheiratet sein, ohne Berücksichtigung, daß einer von beiden studiert.

Heißt das bei deinem befreundeten Paar lediglich 311,-- EUR bezahlt werden, plus die Kosten für die Wohnung und Nebenkosten?
Werden die Wohnraumkosten als alleiniger Antragssteller oder als BG gerechnet?
Sind deine Bekannten verheiratet oder leben die nur als Paar zusammen?

Gilt da auch die Hinzuverdienstgrenze von 100,-- EUR/Monat?

trixie
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Antwort #6 - 04.03.2007 um 17:37:24
 
trixie schrieb am 04.03.2007 um 17:07:50:
Heißt das bei deinem befreundeten Paar lediglich 311,-- EUR bezahlt werden, plus die Kosten für die Wohnung und Nebenkosten?
Werden die Wohnraumkosten als alleiniger Antragssteller oder als BG gerechnet?
Sind deine Bekannten verheiratet oder leben die nur als Paar zusammen?

Gilt da auch die Hinzuverdienstgrenze von 100,-- EUR/Monat?

trixie

Ja, sie sind verheiratet.
Nein, er bekommt nur die 311,- EUR für sich selbst und den Anteil der Wohnkosten für sich selbst; d.h. es geht um die BG.
Aber von den tatsächlichen Wohn- und Heizkosten (die erstattungsfähig sind) in Höhe von etwa 400,- EUR/Monat bekommt er nur 55,- EUR/Monat.

Wieviel vom Einkommen der Ehegattin ihr noch gelassen wird, geht aus den Bescheiden nicht hervor. Auch nicht, was ihr für zwangsläufige Werbungskosten und KV tatsächlich übrig bleibt.

Auf Widersprüche reagiert das "JobCenter" nicht. Zitat:
"Bitte sehen Sie von Rückfragen ab..."
Erreichbar ist das "JobCenter" nur über eine teure Sonderrufnummer (wo man natürllich erst mal ewig in der Warteschleife hängt.  Ärgerlich )
Deshalb wird nun ein Rechtsstreit notwendig. Ärgerlich  Ärgerlich

Aber man muss erstmal einen Anwalt finden, der sich da wirklich auskennt...

Zeppelin
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Antwort #7 - 04.03.2007 um 17:41:01
 
Es ist rechtlich Wurst wer die VE abgibt, das kann der Gast selber sein oder jemand ganz anderes Zwinkernd

Aber eine VE ist nötig, da das Heiratsvisum an sich keine Garantie ist, das es auch zur Hochzeit kommt.
Verheiratete sind gegenseitig Unterhaltspflichtig, deswegen ist da keine VE mehr nötig.

Gruß,

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Antwort #8 - 04.03.2007 um 17:52:42
 
@ maki

Zitat:
Es ist rechtlich Wurst wer die VE abgibt, das kann der Gast selber sein oder jemand ganz anderes  


Du meintest wohl Gastgeber!

@Zeppelin

Die Sache wird immer interessanter: Wieso sind von 400,00 EUR Wohnraumkosten nur 55,-- EUR erstattungsfähig? Jeder wird sich nun fragen: Wovon lebt das Paar eigentlich?
Ich denke nicht, daß es schwierig ist, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu finden. Außerdem kostet der Rechtsanwalt beiden keinen Euro. Innerhalb von drei Monaten muß die ARGE zum Widerspruch Stellung nehmen. Aber ein Anwalt wird denen schon etwas Druck unter dem Sessel machen.

trixie

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Antwort #9 - 04.03.2007 um 17:56:24
 
Nein trixie, wenn der Gast genug Geld nachweisen kann, braucht kein anderer mehr eine VE abzugeben.
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Antwort #10 - 04.03.2007 um 18:01:44
 
Zitat:
Nein trixie, wenn der Gast genug Geld nachweisen kann, braucht kein anderer mehr eine VE abzugeben.


Ok wenn dem so ist. Kannst du vielleicht die Quelle zitieren oder eine Summe nennen, die dafür notwendig ist?

Aber wie würde dann die AB im Falle einer Abschiebung - wenn der Gast nicht ausreist - zu ihrer Kostenerstattung kommen?

trixie
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Antwort #11 - 04.03.2007 um 18:12:25
 
trixie schrieb am 04.03.2007 um 17:52:42:
Die Sache wird immer interessanter: Wieso sind von 400,00 EUR Wohnraumkosten nur 55,-- EUR erstattungsfähig? Jeder wird sich nun fragen: Wovon lebt das Paar eigentlich?

Offenbar, weil sie - vor Abzug von KV und Werbungskosten - etwa 600,- € "Netto" verdient. Aber dass sind nur die Monate, in denen die Einkommensbescheinigungen vorgelegt bzw. dafür ausgestellt werden müssen.
Im Jahresdurchschnitt und breinigt um KV und Werbungskosten verbleiben Ihr aber tatsächlich nur ca. 350,- €.
Das hängt damit zusammen, dass sie in der vorlesungsfreien Zeit etwas mehr arbeiten kann.

Ansonsten werden die Beiden vor allem durch sachliche Hilfen von Verwandten und Freunden unterstützt (mal was zu Essen, mal ein gebrauchtes Lehrbuch, mal ein Möbelstück, das sonst auf dem Sperrmüll landen würde oder abgetragene Kleidung...)

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Ginna
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Antwort #12 - 04.03.2007 um 21:58:49
 
Erstmal vielen Dank an alle, die geantwortet haben. Wir beiden können kein VE besorgen. Wir werden in einem dritten Land der EU nächsten Monat heiraten, wo ich an einem 4 Wochen Kurs teilnehme. Ich habe schon das Schengenvisum bekommen.
Wie konnen wir danach ein FZF Visum beantragen, soll ich in diesem dritten Land warten bis ich das FZF bekomme? wie lange dauert das ungefähr?
Danke für eure Antwort.
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Antwort #13 - 04.03.2007 um 22:13:06
 
In welchem Land hast du jetzt das Schengen-Visum bekommen, wo du jetzt heiraten möchtest?
Welche Voraussetzungen waren hier Grundlage für die Visumserteilung? Um welchen Kurs handelt sich hierbei?

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Antwort #14 - 05.03.2007 um 07:01:10
 
Hallo,

Studenten sind normalerweise kostenlos familienversichert, wohnen in Schlicht-Unterkünften, leben sparsam und die Familie bezieht für sie Kindergeld.

Wenn sie nun stattdessen Familienvater sein wollen, heiraten, eine Familie ernähren, in teuren Wohnungen wohnen und selber andere Leute mitversichern wollen, wird es halt schwierig.

Grüße         Lisette
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