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Familienzusammenfuehrung (Gelesen: 3.023 mal)
Alanya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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02.03.2007 um 19:40:49
 
Hallo

Ich habe im Dez. 2006 in Deutschland geheiraten ..dazu muss ich sagen, ich wohne jetzt 4 Jahre in Aegypten mit meinem jetzigen Mann danach haben wir den Antrag auf FzF gestellt das ist 8 Wochen her wie sehen unsere Chancen aus ? Wir sind etwas deprimiert, da ich ja noch in Aegypten bin. Kann ich denn nichts tun?

Tschussi
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.03.2007 um 19:53:47
 
Alanya schrieb am 02.03.2007 um 19:40:49:
wie sehen unsere Chancen aus ? 


Nicht besser, wenn Du dasselbe viermal einstellst , habe drei gleichlautende Posts gelöscht  hä?

Wer will denn überhaupt zu wem ?

Du bist Deutsche und lebst in Äypten ?

Wo lebt Dein Mann und welche Staatsangehörigkeit hat er ?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Alanya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 06.03.2007 um 17:55:57
 
Oh tut mir leid, hier in El Quseir klappt das nicht immer wie man will. Also, meine Mann ist Aegypter und und ich Deutsche, wir wohnen in Aegypten , haben den Antrag auf Fzv. gestellt damit wir nach Dtl. gehen koennen. Heute habe ich die Mitteilung bekommen, das die Papiere auf dem Weg nach Kairo sind ( zur Deutschen Botschaft)   die Abh. hat mir gesagt das die in Kairo das jetzt entscheiden, was geht da jetzt von statten? ( Leider kenne ich mich damit nicht so recht aus)

Vielen Dank
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 06.03.2007 um 18:10:16
 
Alanya schrieb am 06.03.2007 um 17:55:57:
  Heute habe ich die Mitteilung bekommen, das die Papiere auf dem Weg nach Kairo sind ( zur Deutschen Botschaft)   die Abh. hat mir gesagt das die in Kairo das jetzt entscheiden, was geht da jetzt von statten? ( Leider kenne ich mich damit nicht so recht aus)


Die Prüfen jetzt die Unterlagen. Bei positiven Ausgang bekommt dein Mann ein FZV. Damit könnt ihr dann nach Deutschland, und bei der Rückkehr meldet ihr euch bei der zuständigen ABH, und da bekommt dann dein Mann eine AE.
Wenn alle Unterlagen ok sind, und dein Mann kein Terrorist ist (Witz !), wird die Sache wohl positiv ausgehen.

Michael

PS. Wartet lieber noch ein bisschen. Das Wetter ist im Moment nicht so toll. Besonders nicht für Ägypter ! Smiley (Oder kaufe schon mal ne dicke Winterjacke für ihn)

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Alanya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 06.03.2007 um 18:36:24
 
Hallo.

Das bedeutet also die deutsche Botschaft moechte nur Sicher gehen das mein Mann nichts schlimmes verbrochen hat?! Da ich hier sehr viel ueber ,,Fzv wurde abgelehnt,, gelesen habe sind wir etwas verunsichert.  Wir haben in Deutschland geheiratet haben ( Ich weiss nicht ob es von Belang ist)  wuerde das die Botschaft vielleicht eher Positiv stimmen?

PS: hat er schon...die Jacke mein ich  Smiley
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mera
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 06.03.2007 um 20:33:21
 
Macht euch erstmal keine Sorgen und versucht euch abzulenken.Ändern könnt ihr jetzt nichts mehr.
Wenn ihr seit 4 Jahren zusammen in Ägypten lebt und jetzt geheiratet habt, sieht das eher nicht wie eine Scheinehe aus.
Wenn ihr bereits verheiratet seid, spielt auch dein Einkommen keine Rolle. Ich denke wenn dein Mann in der Vergangenheit nichts angestellt hat, ihr rechtmässig verheiratet seid und ein gemeinsames Leben vor der Eheschließung und natürlich auch danach vorweisen könnt, dann habt ihr gute Chancen auf ein Visum zur FZF.
Ich wünsche euch, dass ihr bald euer Visum in den Händen haltet und das Nachweisen von Tatsachen und rennen nach Stempeln ein Ende hat.


Lieben Gruß an euch zwei

Mera
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.03.2007 um 20:41:08
 
Alanya schrieb am 06.03.2007 um 17:55:57:
Heute habe ich die Mitteilung bekommen, das die Papiere auf dem Weg nach Kairo sind ( zur Deutschen Botschaft)   die Abh. hat mir gesagt das die in Kairo das jetzt entscheiden, was geht da jetzt von statten? ( Leider kenne ich mich damit nicht so recht aus)


Kairo kann kein FZF-Visum ausstellen, ohne vorher bei der ABH nachgefragt zu haben. Das ist aber wohl in den 8 Wchen geschehen, so daß es an Kairo liegt, das Visum zu erteilen oder aber einen Hinderungsgrund zu finden.

Gruß, ULF
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Einbeck
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Antwort #7 - 07.03.2007 um 01:17:06
 
Mal keine Sorgen machen, Fzf-Visa sind zustimmungspflichtig, das heißt der Antrag und alle begründenden Untelagen werden der zu beteiligenden Ausländerbehörde auf dem Dienstweg via BVA Köln übersandt. (Schon dieser Postweg dauert bis zu 2 wochen)

Eine Bearbeitungsdauer von ca. 8 wochen, manchmal leider sogar mehr ist leider
bei Visa zur FzF eine übliche und normale Bearbeitungsdauer und sollte kein Anlass zur Sorge sein.

Mal allgemein:
Ich hoffe Ihr konntet im Visaantrag eine Kontaktadresse nennen, Kontaktadresse als erster Aufenthaltsort/Anlaufpunkt in Deutschland bei Rückkehr, dies sind im Regelfall idealerweise Eltern oder Verwandte. Warum?
Zuständig oder besser beteiligt wird die ABH die für den zukünftigen Wohnort zuständig ist. Da ist es ideal, wenn Verwandte oder Eltern oder Arbeitgeber diese erste Anlaufstelle in Deutschland sind, da diese einfacher evtl. Rückfragen beantworten können.

Da die Ausländerbehörde schon der Botschaft geantwortet hat, wird diese sicherlich in den nächsten Tagen Kontakt aufnehmen.
Alles hängt auch ein wenig vom Inhalt der Mitteilung der Ausländerbehörde ab.
Dieser genaue Inhalt der Mitteilung ist nur der Botschaft bekannt. evtl. sind noch Prüfungen erforderlich.
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