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Deutsche Staatsangehörigkeit für rumänische Bürger (Gelesen: 1.270 mal)
Ivantotu
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02.03.2007 um 09:57:49
 
Hallo zusammen,
Ich bin aus Rumänien, in Deutschland seit knapp 2 Jahre. seit 18 Monate bin ich verheiratet (die Frau hat die deutsche Staatsangehörigkeit), und seit 1 Jahr arbeite ich . wann kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? Ich habe gehört dass fur die EU Bürger (jetzt Rumänien ist in EU) das einfacher ist.
Sorry wenn das Thema schon diskutiert wurde, ich habe gesucht, nichts gefunden, danach habe ich "§ 9 StAG" und "§ 10 StAG " gelesen und nicht so viel  verstanden Traurig
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maki
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Antwort #1 - 02.03.2007 um 10:35:54
 
§10 ist die Anspruchseinbürgerung, da musst du unter anderem mindestens 8 Jahre in Deutschland gelebt haben.

§9 ist für die Ermesseneinbürgerung von Ehegatten Deutscher, das geht nachdem du 3 Jahre mit deiner deutschen Frau in ehelicher Lebensgemeinschaft in Deutschland gelebt hast, natürlich gibt es noch mehr Vorraussetzungen Zwinkernd

Alles in allem würde ich sagen das ist noch zu früh bei dir, du musst noch warten bis zur Einbürgerung.

Gruß,

maki
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Ivantotu
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Antwort #2 - 02.03.2007 um 10:44:25
 
Vielen Dank ,maki, ich habe viele Storyes gehört , und war nicht sicher .
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maki
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Antwort #3 - 02.03.2007 um 10:47:55
 
Einbürgerung nach 3 Jahren Ehe ist die schnellste die es gibt, ausser du spielst für die Nationalmannschaft Zwinkernd

Die Änderungen die du wahrscheinlich meinst bezieht sich auf die Beibehaltung deiner rumänischen Staatsangehörigkeit, d.h. du kannst beide Staatsangehörigkeiten und damit beide Pässe haben Zwinkernd
Zumindest ist das im Moment so, was in 1,5 Jahren ist, ist wieder eine andere frage.
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