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Ehevisum ? Was die Botschaft verlangt ! (Gelesen: 4.458 mal)
Mikael321
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01.03.2007 um 18:29:36
 
Ich schreibe noch mal im Namen meines Freundes .

Fall : Er hat Russin im Urlaub in Griechenland kennengelernt. Seitdem Kontakt per Telefon, Brief und Email. Sie lebt in Kirgisistan . Im Oktober hat er VE gemacht, für Visum (November Abgabe) über Weihnachten, abgelehnt wegen "Rückkehrbereitschaft" Remonstriert, aus dem selber Grund wieder abgelehnt.
Sie hatte ihre Arbeit während der Unruhen im November verloren, weil viele Russen das Land verlassen haben. Ihr Chef samt Firma auch. ( Kein Job = Kein Visum)

Also letzte Möglichkeit Ehevisum. Sie sollte sich das neue Zuhause, Freunde,Verwandschaft, zwar  erstmal so anschauen, aber was bleibt einem in einem solchen Fall anderes übrig.  Griesgrämig

Also nach dem 3 Besuch bei der Botschaft hat man der Freundin endlich mitgeteilt, welche Dokumente sie benötigt.

1.Geburtsurkunde im Original mit einer Übersetzung und den Vorbeglaubigungen.
2.Ledigkeitsbescheinigung im Original mit einer Übersetzung und den Vorbeglaubigungen.
3.Nachweis ,dass sich Frau XXXXX nicht nur vorübergehend hier aufhält, sondern ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Kirgisistan hat.
4.noch 2 weitere Antragsformulare mit je einem aktuellen Passphoto.
5.Bearbeitungsgebühr von 30 Euro.

Aber 2 und 3 kann sie nicht besorgen, und zu 1 kann sie keine Beglaubigung bringen.

Zu 2): Mein Freund hat beim OLG Hamm angerufen, das man seiner Freundin in Kirgisistan gesagt hat, solch eine Bescheinigung gäbe es nicht, und sie könnte die nicht besorgen.

Das OLG hat das bestätigt und gesagt :

Es gibt in Russland keine Ehefähigkeitsbescheinigung , und auch keine Ledigkeitsbescheinigung.  Die als Gefälligkeitsbescheinigung angesehene Ledigkeitsbescheinigung, ist unerheblich, da es sie nach Russischem Recht, nur als Ausnahme in den Russischen Vertretungen in Deutschland gibt ! Der Familienstand eines Russen, wird ausschließlich durch den (keinen) Eintrag im Inlandspass nachgewiesen, oder durch die Bescheinigung der Russischen Behörden IN DEUTSCHLAND !  Sollte dies nicht möglich sein, bleibt nur eine Eidesstattliche Versicherung beim Deutschen Standesamt , diese muss aber sehr gut begründet sein und ist nur in Deutschland möglich ! Und genau das würde vom OLG geprüft. Entweder den Eintrag im Inlandspass, oder die Bescheinigung der Botschaft in Deutschland. Die (gekaufte) Ledigkeitsbescheinigung, würde nicht zur Prüfung herangezogen , und wäre damit sinnlos, weil nicht dem russischen Gesetz entsprechend. 

Zu 3)  Die Kirgisen stellen keine Bescheinigungen mehr für Russen aus. ( Die sollen ja möglichst alle das Land verlassen) Sie ist dort geboren , und mit Ausnahme ihres Studiums (Novosibirsk) und 3 Monate Griechenland (Arbeit im Russen Hotel) hat sie immer in Kirgisistan gelebt. Sie bekommt aber von den dortigen Behörden nichts. Der Antrag für ein Schengen Visum wurden auch ohne Probleme von der Botschaft angenommen und bearbeitet. Zum Ehevisum soll sie jetzt aber eine Meldebescheinigung vorlegen.  (Das Standesamt verzichtet auch drauf, er soll sie anmelden, wenn sie in D. ist, das würde reichen)

Zu 1) Eine Apostille oder Beglaubigung auf die Geburtsurkunde der  CCCP, macht die Russische Botschaft in Kirigisistan nicht, da jetzt Russland und nicht mehr CCCP. Eine neue Urkunde gäbe es nur bei Verlust, und auch nur beim Geburtsstandesamt. Das ist aber heute Kirgisistan, und die machen nichts mehr für Russen.  Das OLG will auch gar keine Apostille auf ein original CCCP Dokument. Die alte Urkunde mit beglaubigter Übersetzung wäre denen sogar lieber, hat man meinem Freund gesagt, weil die Dokumente zu dieser Zeit sicherer waren als heute.

Was sollen die beiden jetzt machen ? Die Dokumente die jetzt vorhanden sind, würden dem Standesamt und dem OLG reichen. Nur der Botschaft nicht.
Alles wurde schon mal vorgelegt (In Kopie) inkl. original Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung  und man sagte ihm : No Problem, jetzt noch den Pass und die Frau im Original, und es kann losgehen.  Smiley

Auch das Ministerium in Berlin wurde von meinem Freund angeschrieben, und der Sachverhalt beschrieben.

Die Antwort : Es wurde auf kein Argument eingegangen, und man teilte ihm nur wortreich mit  : Besorge die Dokumente und es gibt ein Visum ! Ansonsten nicht.

Michael

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alteglucke
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Antwort #1 - 01.03.2007 um 22:08:49
 
Meine Empfehlung: Er soll sich an den Bundestagsabgeordneten seines Wahlkreises wenden mit der Bitte um Hilfe, der Schilderung des Sachverhalts und Kopien des Schriftverkehrs, soweit vorhanden. Nach meiner Erfahrung wenden sich die Abgeordneten dann unterstützend an das Auswärtige Amt. Das ist natürlich nicht immer erfolgreich, aber in vielen Fällen doch.
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Zeppelin
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Antwort #2 - 01.03.2007 um 22:51:04
 
alteglucke schrieb am 01.03.2007 um 22:08:49:
Meine Empfehlung: Er soll sich an den Bundestagsabgeordneten seines Wahlkreises wenden mit der Bitte um Hilfe, der Schilderung des Sachverhalts und Kopien des Schriftverkehrs, soweit vorhanden. Nach meiner Erfahrung wenden sich die Abgeordneten dann unterstützend an das Auswärtige Amt. Das ist natürlich nicht immer erfolgreich, aber in vielen Fällen doch.

War das Telepathie, oder hörst Du Telefonate ab?  Zwinkernd

Naja, das war auch mein Tipp, den ich mit Rücksicht auf das hiesige Politikverbot nicht veröffentlicht hatte.

Dennoch: THX für die Bestätigung.

Z.
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Einbeck
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Antwort #3 - 02.03.2007 um 02:13:54
 
Kirgisistan und Rußland, habe da keine Ortskenntnis noch Erfahrung, kenne Bischkek nicht.

Mal zum Ausgangsposting, bin zwar nicht beim Standesamt auch nicht beim OLG, deren Nettigkeit wundert aber ein wenig, sind die immer so großzügig und nett, dann sollten das Kollegen auch so handhaben, viele hätten es einfacher und vieles wäre dann einfacher.

--gewöhnlicher Aufenthalt, Nachweis Wohnsitz
Meldewesen und Meldepflicht gibt es wahrlich nicht überall, da hilft man sich mit ersatzweisen Bescheinigungen, wie Mietvertrag plus Strom- oder Gasrechnungen, oder Aufenthaltserlaubnis oder gar eidesstattlichen Versicherungen  oder eidesstattlichen Aussagen von Bekannten/Verwandten

--Ledigkeitsbescheinigung
Wie Meldebescheinigungen in vielen Ländern unbekannt
Einige Länder kennen hier ersatzweise eidesstaatliche Zeugenaussagen, Bekannte oder Verwandte bezeugen eidesstattlich das Person nicht verheiratet ist und nie verheiratet war (keine Vorehen)

--Geburtsurkunde
Sie ist Russin, aber im jetzigen Kirgisistan geboren und lebt dort,
da früher mal Russland gibt es noch die alte damalige russische Geburtsurkunde.

Naja für die russische Botschaft nichts zu machen, klar verständlich,
auch deutsche Botschaften können keine deutschen Urkunden legalisieren oder mit Apostille versehen. Eine Vorbeglaubigung kann nur eine Inlandsbehörde anbringen.

Warum kann sie von der jetzt zuständigen kirgisischen Behörde nicht auf Basis der alten Archive, der alten russischen Unterlagen, die dürfte es hoffentlich noch geben, eine neue Geburtsurkunde bekommen.

Nett das das OLG lieber eine wohl mindestens 20 Jahre alte russische Urkunde (einfach nur mit beglaubigter Übersetzung, ohne Apostille oder Legalisation der Urkunde selbst) akzeptiert, hoffe die sind immer und bei allen so nett.

Viele Länder oder Gebiete  (China, Hongkong, Ex-DDR) haben heute neue Verwaltungen und doch gibt es weiter Urkunden für früher dort Geborene, halt jetzt von anderen Behörden.

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alteglucke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.03.2007 um 09:31:46
 
Tut mir leid, das mit dem Politikverbot wusste ich nicht, aber ich habe ja keine Parteienwerbung betrieben.

Und ich glaube, die Nettigkeit und das Entgegenkommen der Ämter ist regional unterschiedlich und hängt dann noch von den Personen ab - auf beiden Seiten. Ich bin bei uns glücklicherweise an eine Standesbeamtin geraten, die mir jede noch so blöde Frage beantwortet hat, auch die, für die sie eigentlich nicht zuständig ist, weil sie weiß, dass es anhezu unmöglich ist, von der Botschaft irgendeine Auskunft zu bekommen.
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Mikael321
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Antwort #5 - 02.03.2007 um 12:55:32
 
Einbeck schrieb am 02.03.2007 um 02:13:54:
1)
Meldewesen und Meldepflicht gibt es wahrlich nicht überall, da hilft man sich mit ersatzweisen Bescheinigungen, wie Mietvertrag plus Strom- oder Gasrechnungen, oder Aufenthaltserlaubnis oder gar eidesstattlichen Versicherungen  oder eidesstattlichen Aussagen von Bekannten/Verwandten

2)
--Ledigkeitsbescheinigung
Wie Meldebescheinigungen in vielen Ländern unbekannt
Einige Länder kennen hier ersatzweise eidesstaatliche Zeugenaussagen, Bekannte oder Verwandte bezeugen eidesstattlich das Person nicht verheiratet ist und nie verheiratet war (keine Vorehen)

3)
--Geburtsurkunde
Sie ist Russin, aber im jetzigen Kirgisistan geboren und lebt dort,
da früher mal Russland gibt es noch die alte damalige russische Geburtsurkunde.

Warum kann sie von der jetzt zuständigen kirgisischen Behörde nicht auf Basis der alten Archive, der alten russischen Unterlagen, die dürfte es hoffentlich noch geben, eine neue Geburtsurkunde bekommen.

Nett das das OLG lieber eine wohl mindestens 20 Jahre alte russische Urkunde (einfach nur mit beglaubigter Übersetzung, ohne Apostille oder Legalisation der Urkunde selbst) akzeptiert, hoffe die sind immer und bei allen so nett.

Viele Länder oder Gebiete  (China, Hongkong, Ex-DDR) haben heute neue Verwaltungen und doch gibt es weiter Urkunden für früher dort Geborene, halt jetzt von anderen Behörden.



Zu 1). Da habe wir auch schon dran gedacht, aber die Wohnung läuft auf Eltern. Strom und so auch. Ummelden für Russkis nicht möglich. Selbst die Eltern die seit der Geburt dort leben, bekommen nichts von den Kirgiesen ! Die leben da sozusagen in Duldung. Wie schreibt Inge immer so schön Duldung heißt: Hau ab!

Zu2). Nachweis der ledigkeit, gibt es ja, durch den Inlandspass. Machen die Russen ja selber so, weil es eigentlich keine Meldewesen gibt. Zumindest keins für Ehen. Die Botschaft will aber eine Ledigkeitsbescheinigung ! Und keine Eidesstatliche Versicherung ! Und wer sollte das Apostillieren ?

Zu 3 ) Die Kirgiesen bescheinigen nichts für Russen ! Egal was. Die könnten ja alle Dokumente geben. Tun sie aber nicht. Die Botschaft besteht drauf. Und nun ? Die Sache vergessen ?


Michael
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Ulf
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Antwort #6 - 02.03.2007 um 18:03:14
 
Mikael321 schrieb am 01.03.2007 um 18:29:36:
3.Nachweis ,dass sich Frau XXXXX nicht nur vorübergehend hier aufhält, sondern ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Kirgisistan hat.


Zu 3)  Die Kirgisen stellen keine Bescheinigungen mehr für Russen aus. ( Die sollen ja möglichst alle das Land verlassen) Sie ist dort geboren , und mit Ausnahme ihres Studiums (Novosibirsk) und 3 Monate Griechenland (Arbeit im Russen Hotel) hat sie immer in Kirgisistan gelebt. Sie bekommt aber von den dortigen Behörden nichts. Der Antrag für ein Schengen Visum wurden auch ohne Probleme von der Botschaft angenommen und bearbeitet. Zum Ehevisum soll sie jetzt aber eine Meldebescheinigung vorlegen.


Ist die Wohnsitzregistrierung denn erloschen? Gab es für die Wohnsitzregistrierung irgendwann einmal einen Stempel?

Gruß, ULF
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Mikael321
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Antwort #7 - 02.03.2007 um 19:55:05
 
ulf schrieb am 02.03.2007 um 18:03:14:
Ist die Wohnsitzregistrierung denn erloschen? Gab es für die Wohnsitzregistrierung irgendwann einmal einen Stempel?

Gruß, ULF


In dem alten Pass. Meines Wissens nach, war das aber noch der CCCP Pass, der mußte abgegeben werden. (War zumindest in Belarus so). Kann aber gerne noch mal nachfragen. Meinst du, den erkennt die Botschaft an ? Ich denke nicht ? Im Russischen Pass ist ja Novosibirks eingetragen. (Noch von Studium)

Die Meldebescheinigung wird IHMO nur verlangt, weil die genau wissen, das ein Russe die nicht vorlegen kann. So kann man dann die Zuständigkeit 4000 km weiter nach Norden verlegt. So sehe ich die Sache. Für das Schengen Visum, haben sie ja auch keine Meldebescheinigung verlangt, und beim Eintrag nur gefragt, ob sie hier oder in Sibirien leben würde. Sie hat gesagt hier, und schwub wurde der antrag angenommen.


Michael



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