Ich schreibe noch mal im Namen meines Freundes .
Fall : Er hat Russin im Urlaub in Griechenland kennengelernt. Seitdem Kontakt per Telefon, Brief und Email. Sie lebt in Kirgisistan . Im Oktober hat er
VE gemacht, für Visum (November Abgabe) über Weihnachten, abgelehnt wegen "Rückkehrbereitschaft" Remonstriert, aus dem selber Grund wieder abgelehnt.
Sie hatte ihre Arbeit während der Unruhen im November verloren, weil viele Russen das Land verlassen haben. Ihr Chef samt Firma auch. ( Kein Job = Kein Visum)
Also letzte Möglichkeit Ehevisum. Sie sollte sich das neue Zuhause, Freunde,Verwandschaft, zwar erstmal so anschauen, aber was bleibt einem in einem solchen Fall anderes übrig.
Also nach dem 3 Besuch bei der Botschaft hat man der Freundin endlich mitgeteilt, welche Dokumente sie benötigt.
1.Geburtsurkunde im Original mit einer Übersetzung und den Vorbeglaubigungen.
2.Ledigkeitsbescheinigung im Original mit einer Übersetzung und den Vorbeglaubigungen.
3.Nachweis ,dass sich Frau XXXXX nicht nur vorübergehend hier aufhält, sondern ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Kirgisistan hat.
4.noch 2 weitere Antragsformulare mit je einem aktuellen Passphoto.
5.Bearbeitungsgebühr von 30 Euro.
Aber 2 und 3 kann sie nicht besorgen, und zu 1 kann sie keine Beglaubigung bringen.
Zu 2): Mein Freund hat beim OLG Hamm angerufen, das man seiner Freundin in Kirgisistan gesagt hat, solch eine Bescheinigung gäbe es nicht, und sie könnte die nicht besorgen.
Das OLG hat das bestätigt und gesagt :
Es gibt in Russland keine Ehefähigkeitsbescheinigung , und auch keine Ledigkeitsbescheinigung. Die als Gefälligkeitsbescheinigung angesehene Ledigkeitsbescheinigung, ist unerheblich, da es sie nach Russischem Recht, nur als Ausnahme in den Russischen Vertretungen in Deutschland gibt ! Der Familienstand eines Russen, wird ausschließlich durch den (keinen) Eintrag im Inlandspass nachgewiesen, oder durch die Bescheinigung der Russischen Behörden IN DEUTSCHLAND ! Sollte dies nicht möglich sein, bleibt nur eine Eidesstattliche Versicherung beim Deutschen Standesamt , diese muss aber sehr gut begründet sein und ist nur in Deutschland möglich ! Und genau das würde vom OLG geprüft. Entweder den Eintrag im Inlandspass, oder die Bescheinigung der Botschaft in Deutschland. Die (gekaufte) Ledigkeitsbescheinigung, würde nicht zur Prüfung herangezogen , und wäre damit sinnlos, weil nicht dem russischen Gesetz entsprechend.
Zu 3) Die Kirgisen stellen keine Bescheinigungen mehr für Russen aus. ( Die sollen ja möglichst alle das Land verlassen) Sie ist dort geboren , und mit Ausnahme ihres Studiums (Novosibirsk) und 3 Monate Griechenland (Arbeit im Russen Hotel) hat sie immer in Kirgisistan gelebt. Sie bekommt aber von den dortigen Behörden nichts. Der Antrag für ein Schengen Visum wurden auch ohne Probleme von der Botschaft angenommen und bearbeitet. Zum Ehevisum soll sie jetzt aber eine Meldebescheinigung vorlegen. (Das Standesamt verzichtet auch drauf, er soll sie anmelden, wenn sie in D. ist, das würde reichen)
Zu 1) Eine Apostille oder Beglaubigung auf die Geburtsurkunde der CCCP, macht die Russische Botschaft in Kirigisistan nicht, da jetzt Russland und nicht mehr CCCP. Eine neue Urkunde gäbe es nur bei Verlust, und auch nur beim Geburtsstandesamt. Das ist aber heute Kirgisistan, und die machen nichts mehr für Russen. Das OLG will auch gar keine Apostille auf ein original CCCP Dokument. Die alte Urkunde mit beglaubigter Übersetzung wäre denen sogar lieber, hat man meinem Freund gesagt, weil die Dokumente zu dieser Zeit sicherer waren als heute.
Was sollen die beiden jetzt machen ? Die Dokumente die jetzt vorhanden sind, würden dem Standesamt und dem OLG reichen. Nur der Botschaft nicht.
Alles wurde schon mal vorgelegt (In Kopie) inkl. original Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung und man sagte ihm : No Problem, jetzt noch den Pass und die Frau im Original, und es kann losgehen.
Auch das Ministerium in Berlin wurde von meinem Freund angeschrieben, und der Sachverhalt beschrieben.
Die Antwort : Es wurde auf kein Argument eingegangen, und man teilte ihm nur wortreich mit : Besorge die Dokumente und es gibt ein Visum ! Ansonsten nicht.
Michael