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Selbstständig und dennoch Probleme mit der Ne ?? (Gelesen: 3.120 mal)
Aleriasona
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28.02.2007 um 23:22:24
 
Hallöchen

Ich bräuchte euren Rat, denn ich weiß mir nicht mehr zu Helfen.

Es geht um:

Einen guten Freund (Nigerianer) , der mit seiner Frau (Deutsche) seid 7 Jahren verheiratet ist, er hat sich in den 7 Jahren zwei Geschäfte aufgebaut die auch gut laufen. Er bekommt die ganze Zeit nur befristete Aufenthaltsgenehmigungen.. ohne rechtliche Begründung warum (In einigen Gesetzespassagen habe ich gelesen, das nach 3 Jahren Ehe die Ne erreichbar sein müsste sofern die Aufenthaltsgenemigung immer erteilt worden ist -wurde sie immer (auf zeit))

Nun besteht das Problem, das er sich gerne Scheiden lassen möchte (weil die Ehe unerträglich ist) aber er fürchtet das er abgeschoben wird und somit all das was er hier Aufgebaut hat somit verloren ist (er beschäftigt Auszubildende usw)

Das nächste Problem ist. Das seine Familie (weil er noch keine Kinder hat) ihm eine Frau in seinem Geburtsland beschafft hat .. und sie ihn zwingen wollen dort zu Heiraten. Allerdings hat er abgelehnt ..und erklärt das er hier seine Frau hat (hat diese auch eingeweiht das seine Familie derartiges Plant) und seine Frau hat ihm gesagt, sie habe nichts gegen zweite Heirat solange seine "neue" Frau in Africa bliebe (ich sehe das als Anleitung zu einer Straftat) wir befürchten (Der Freundeskreis) das die Frau derartige Äußerungen getätigt hat, weil sie sich mit der Gesetzesgebung hinsichtlich Bigamie auskennt und die bestehende Ehe für nichtig erklären lassen will (weil er sich ja Trennen möchte, das weiß seine Frau auch und da sie finanziell von ihm Abhängig ist, versucht sie Natürlich alles um sich die Butter nicht vom Brot nehmen zu lassen

Er hat nun einen Anwalt eingeschaltet, der aber schon seid über 4 Wochen nichts von sich hören lässt..mittlerweile sind wir Ratlos ..weil wir mit ihm einen guten Chef, einen guten Freund und Kollegen verlieren würden ... es ist dringend.. und wir bräuchten ganz doll Ratschläge ...

freuen uns auf eure Ratschläge

mfg Aleriasona  weinend
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Antwort #1 - 01.03.2007 um 01:29:18
 
ich kann mich täuschen,aber bei bigamie wäre meiner meinung nach die zuletzt geschlossene ehe für ungültig zu sehen. denn die erste ehe ist ja nach gesetzlichen bestimmungen geschlossen und gültig.
also wenn sie auf der schiene denkt liegt sie falsch.

Strafgesetzbuch
>
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)

12. Abschnitt - Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie (§§ 169 - 173)



§ 172
Doppelehe
Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


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Aleriasona
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Antwort #2 - 01.03.2007 um 19:04:01
 
Dankeschön für die Antwort.

Wie steht s denn mit dem Problem das er sich nun Scheiden lassen möchte, hat aber seid 7 Jahren immer nur befristete Aufenthaltsgenehmigungen bekommen, obwohl er Selbstständig ist und Finanziell unabhängig. Besteht die Gefahr das er ausgewiesen wird, wenn er sich Scheiden lässt nach sieben Jahren Ehe ? ..ich mein was wird aus seinen Geschäften ?
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maki
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Antwort #3 - 01.03.2007 um 19:24:15
 
Warum hat er denn nur die befristeten Aufenthaltsgenehmigungen bekommen, wenn er schon so lange hier ist und mit einer Deutschen verheiratet ist?
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ronny
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Antwort #4 - 01.03.2007 um 21:25:48
 
Aleriasona schrieb am 01.03.2007 um 19:04:01:
Besteht die Gefahr das er ausgewiesen wird, wenn er sich Scheiden lässt nach sieben Jahren Ehe ?


Hallo,

wenn mit der Ehe ansonsten alles ok war, dann gilt bei dem langen Aufenthalt der § 31 AufenthG =====> eigenständiges (d.h. eheunabhängiges) Aufenthaltsrecht. Die AE wird zunächst für ein Jahr verlängert

Wenn danach der Lebensunterhalt sichergestellt (siehe § 2) ist und keine Ausweisungsgründe vorliegen (siehe die §§ 54 ff)  sowie die sonstigen Voraussetzungen des § 9 erfüllt sind, erhält er eine NE. Ansonsten (wenn nicht § 9 erfüllt ist, aber der Rest) dann erhält er weiter eine AE.

maki schrieb am 01.03.2007 um 19:24:15:
Warum hat er denn nur die befristeten Aufenthaltsgenehmigungen bekommen, wenn er schon so lange hier ist und mit einer Deutschen verheiratet ist?


Dafür muß ihm doch auch ein Grund genannt worden sein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #5 - 01.03.2007 um 21:29:03
 
Wenn wir einen Grund wüssten (wenn er einen Grund wüsste) dann könnten wir dem ja auf den Grund gehen ..(hach §9 kenn ich nicht g siehste muss ich Nachsehen was der einfasst)



genau darin liegt das Problem, er spricht gut Deutsch
(muss er als Geschäftsmann)

Die Papiere liegen alle vor

Er ist finanziell Unabhängig und hat sich nichts Strafrechtlich zuschulden kommen lassen.

Der Antrag auf Ne wurde immer wieder angesprochen und eingereicht allerdings hat man ihn bisher stehts vertröstet mit der nächsten befristeten..Aufenthaltsgenehmigung.

Den Anwalt den er eingeschaltet hat, der meldet sich nicht (meiner Meinung nach taugt der nichts für diese prikäre Sache)

Die Nerven liegen bei allen Beteiligten blank vorallem beim Betroffenen.

Kann seine Frau ihm vielleicht irgendwie einen Riegel vorschieben ? ich mein er lebt mit ihr seid Jahren zusammen, haben eine gemeinsame Wohnung ..ok er ist Berufsbedingt (Messen usw) regelmäßig in Amerika und London (hat für beide Länder Visa´s) wir Verstehen alle die Welt nicht mehr. .. Überall steht geschrieben, das nach drei Jahren Ehe eine Ne zugeteilt werden kann/muss (weiß ja nicht so recht)

Ich kenn mich mit den ganzen Gesetzen nicht so gut aus, das sind Bücher mit sieben Siegeln für mich und durchs Googeln bin ich dann auf eure Seite hier geraten.

gibt es nicht vielleicht ein Beispiel Urteil oder Gesetzestexte ..die ein ähnliches Thema ein bischen klärender behandeln ? Ich mein er hat doch einen gewissen Anspruch auf die Ne ..

Gesetz dem Fall er lässt sich nun Scheiden, bekommt er erstmal ein befristete AE  für 1 Jahr und danach dann wenn alles klar ist (Unbescholten, Lebensunterhalt Gesichert, Wohnung usw) ..dürfte der Ne also nichts im Wege stehen ..
..soweit hab ichs richtig Verstanden oder ?


*Die Ratlose Aleriasona*
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ronny
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Antwort #6 - 01.03.2007 um 21:32:08
 
Aleriasona schrieb am 01.03.2007 um 21:29:03:
Ich mein er hat doch einen gewissen Anspruch auf die Ne oder seh ichd as völlig Falsch ?


Das nennt sich Regelanspruch, und ergibt sich aus dem § 28 Abs. 2 AufenthG Zwinkernd

Einfach mal AufenthG anklicken Zwinkernd
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Antwort #7 - 01.03.2007 um 21:37:39
 
Hossa Danke *geht mal Klicken*
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Antwort #8 - 01.03.2007 um 22:08:19
 
Tja nun hab ich mir die AufenthG durchgelesen auch §9 Und die Punkte die dort benannt sind, erfüllt er schon seid fast fünf Jahren und in der Zeit hat er immer wieder Versucht, die NE zu Beantragen..aber immer nur die befristete Aufenthalt bekommen. Am Anfang hat er jedes Jahr die befristete bekommen, dann einmal über drei Jahre und dann mal über Zwei..jetzt hat er die bis 2008 (die Befristete) und wieder wurde sein Antrag auf Ne "vertröstet" .. also jetzt Versteh ich gar nichts mehr, weil alle Punkte zu §9 erfüllt sind.
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Antwort #9 - 01.03.2007 um 23:05:20
 
Die Ehe ist doch noch "aktiv"?
Damit fällt §9 erstmal weg und es gilt NUR 28.2 i.Zh.m 5 (LU)

Wie siehts denn mit LU aus? Hat er der ABH ne BWA oder Steuerbescheid gezeigt?
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Antwort #10 - 02.03.2007 um 10:54:16
 
Ich frag ihn Heute und schreib dann gegen Abend die Anrwort zu deiner Fráge Inge  Smiley ja die Ehe ist noch Aktiv
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Aleriasona
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Antwort #11 - 02.03.2007 um 23:44:31
 
Er hat die Steuererklärung von den Geschäften abgegeben bei der ABH am Tag der Antragsabgabe  ..wieder mit Bitte um NE und nur drei Jahre bewilligt bekommen - wieder Befristet. @ Inge
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Antwort #12 - 04.03.2007 um 20:53:48
 
Erstmal herzlichen Dank für die Ratschläge ..wir haben jetzt die ganzen Paragraphen soweit rausgesucht kopiert und ihm vorgelegt .. er wusste zb das mit der Bigamie gar nicht ..und jetzt hat er auch was in der Hand mit dem er Arbeiten kann. Der Anwalt hat sich im übrigen gemeldet ..das erste mal seid vier Wochen ..bei Nachfrage warum das so lange gedauert habe, sagte der Jurist das er immernoch keine Antwort von der ABH zu der Sache habe. Na wir werden weitersehen..
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