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hochzeit mit einem polen (Gelesen: 3.007 mal)
polskifan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: polen
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28.02.2007 um 16:19:22
 
hallo zusammen
ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen eigentlich wollten wir nächstes jahr heiraten aber wie es ausieht müssen wir dieses jahr heiraten

er pole ich deutsche alg 2 empfägerin ist das richtig das wenn wir heiraten das er dann hier in d arbeiten darf ?

ich kann ihn ja nicht ernähren

ich hoffe ihr könnt mir helfen
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.02.2007 um 16:45:14
 
Zitat:
er pole ich deutsche alg 2 empfägerin ist das richtig das wenn wir heiraten das er dann hier in d arbeiten darf ? 


Ja, das ist richtig Smiley

gruß,

maki
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polskifan
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weiss nicht weiter


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: polen
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Antwort #2 - 28.02.2007 um 16:43:09
 
[spoiler][/spoiler]

HALLO

wir wissen nicht wie es weiter geht wir wollen zusammen leben aber arbeiten darf er nicht nun überlegen wir schon früher zuheiraten statt erst mal zusammen zuleben
da ich ihn nicht ernähen kann .
würde er den irgend eine ünterstüzung bekommen hartz 4 wenn wir verheiratet wären ?

da ich selbst dieses geld bekomme
ich hoffe das es sich ändern tut wenn wir verheiratet sind das er eine arbeits erlaubis bekommt vielleicht weiss jemand einen tip wäre nett ah er ist pole und ich deutsche  danke im voraus
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polskifan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: polen
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Antwort #3 - 28.02.2007 um 16:51:44
 
ich wollte doch nur wissen wenn er keine arbeit bekommt ob er dann auch irgendeine unterstützung bekommt z.b hartz 4 ? wollte niemanden ärgern
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 28.02.2007 um 17:21:56
 
Zitat:
würde er den irgend eine ünterstüzung bekommen hartz 4 wenn wir verheiratet wären ?

Ja, als dein Ehemann, wenn er bedürftig wäre.

Gruß,

maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 28.02.2007 um 17:44:46
 
Doppeltes und Überflüssiges wurde aus dem Thread
entfernt (verschoben).
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 28.02.2007 um 17:49:26
 
polskifan schrieb am 28.02.2007 um 16:43:09:
würde er den irgend eine ünterstüzung bekommen hartz 4 wenn wir verheiratet wären ?

da ich selbst dieses geld bekomme
ich hoffe das es sich ändern tut wenn wir verheiratet sind das er eine arbeits erlaubis bekommt vielleicht weiss jemand einen tip wäre nett ah er ist pole und ich deutsche  danke im voraus


Ja, die AE zwecks ehelicher Lebensgemeischaft mit einem D-Staatsangehörigen berechtigt zum Arbeiten und notfalls auch zum Bezug von Leistungen nach SGB II.

Gruß, ULF
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polskifan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: polen
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Antwort #7 - 28.02.2007 um 18:10:10
 
ich danke euch für die antworten

ja es ist richtig das er sich um arbeit bemühen wird wir wollen niemanden auf der tasche liegen .


eine kleine frage noch für polen fällt die familienzusammenführung weg ist das richtig ? wir wollen so schnell wie möglich zusammen sein waren lange genug getrennt das heisst doch ich heirate ihn dann gehen wir arbeit suchen oder ? oder wie lange muss ich planen dafür ? behörden
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #8 - 28.02.2007 um 18:28:29
 
Zitat:
eine kleine frage noch für polen fällt die familienzusammenführung weg ist das richtig

Hängt davon ab, was du meinst ...

Visum -> braucht er nicht
Zur ABH muss er aber trotzdem: Als "Nur-Pole" darf er in D nicht arbeiten. Arbeiten darf er nur als Ehemann von dir.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 28.02.2007 um 18:34:49
 
polskifan schrieb am 28.02.2007 um 18:10:10:
wir wollen so schnell wie möglich zusammen sein waren lange genug getrennt das heisst doch ich heirate ihn dann gehen wir arbeit suchen oder ? oder wie lange muss ich planen dafür ? behörden


Das Heiraten kann dauern, je nach dem, wo Ihr heiraten wollt.

Gruß, ULF
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polskifan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: polen
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Antwort #10 - 28.02.2007 um 20:26:03
 
Sorry habe ich irgendetwas falsch gemacht ich möchte gegen keine regeln verstoßen aber ich möchte einfach mit meinem freund zusammen leben ich weiss nicht was daran falsch ist .

das sind doch kannst normale fragen welcher weg der bessere für uns wäre da ich mich gesetzen nicht auskenne 

wir hatten vor in polen zu heiraten
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KAJA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #11 - 01.03.2007 um 08:41:27
 
sag mal, wieso darf er denn eigentlich hier nicht arbeiten??? lebt er schon in Deutschland?? hat er schon einen Job gefunden, Arbeitserlaubnis beantragt und diese wurde abgelehnt???

grds. besteht nämlich sehr wohl die Möglichkeit, daß er auch als "Nur-Pole" und nicht "Deutschverheirateter" hier eine Arbeitsgenehmigung bekommen kann. Natürlich nur, wenn keine bevorrechtigten Bewerber zur Verfügung stehen und die Arbeitsbedingungen OK sind!!!
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