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Heiratsvisum (Gelesen: 1.659 mal)
wildflower1983
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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28.02.2007 um 14:56:34
 
Hallo,

Der Verlobte meiner Freundin hat ein Heiratsvisum bei der deutschen Botschaft in Sri Lanka beantragt. Die Unterlagen wurden sofort zu unserer ABH geschickt. Laut Auskunft der Botschaft bauchen die für die Visumerteilung nur noch das ok (per e-mail) der ABH.
Da es wichtig wäre, dass er bald nach Deutschland kommt (er hat seinen Job gekündigt und hat nun große Probleme da dann das Geld fehlt und er keine Wohnung mehr hat), hat meine Freundin nochmal bei der ABH nachgehakt, wie weit das Antragsverfahren ist. Die haben ihr dann gesagt, dass sie erst noch seinen Pass und die Ledigkeitsbescheinigung zum Oberlandesgericht senden muss (zur Prüfung?). Als sie dort angerufen hat, sagte man ihr, dass sie die Originaldokumente brauchen!!! Kann man das wirklich verlangen?? Er kann doch nicht seinen Pass mit der Post nach Deutschland schicken, er braucht ihn ja! Kann man das nicht machen, wenn er dann da ist? Bis der Pass bei uns ist dauert es sicher min. 14 Tage und meine Freundin muss ihn ja dann wieder zurückschicken, sonst kann er ja nicht herkommen.

Ist das die übliche Vorgehensweise? Gibt es da nicht einen anderen Weg?

Vielen Dank schonmal!
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 28.02.2007 um 15:03:04
 
Lt Webseite der Botschaft und dem Merkblatt:
http://www.colombo.diplo.de/Vertretung/colombo/de/01/Visabestimmungen/Nachzug_20...

Muss man erstmal nur die Papiere vorlegen, die für eine Heirat GRUNDSÄTZLICH benötigt werden. Das meiste bringt er, bis auf:
Zitat:
Nachweis der geplanten Eheschließung (Bescheinigung des deutschen Standesamts)

Bei uns (allerdings NICHT Sri Lanka!) hat damals der Laufzettel des Standesamtes gereicht + Brief von mir, dass wir in D heiraten wollen.

DANACH (Einreise) geht man dann normalerweise zum Standesamt, das die Papiere dann an's OLG zur Befreiung vom EFZ weiterleitet.

Papiere für Befreiung vom EFZ (lt. OLG Köln):
http://www.olg-koeln.nrw.de/home/aufgaben/ju_verw/dez_7/laender/land_S/sriLanka....

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wildflower1983
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 28.02.2007 um 15:18:45
 
Herzlichen Dank für die Antwort! Die beiden sind exakt nach dieser Checkliste vorgegangen und er hat alle notwendigen Unterlagen eingereicht. Es war auch eine Bestätigung vom Standesamt dabei, dass die Eheschließung beabsichtigt ist und ein Brief von ihr, dass sie ihn heiraten möchte.

Auch beim Standesamt stieß die Forderung der ABH auf Unverständnis, dass die Unterlagen erst zum OLG geschickt werden müssen.

Ehrlich gesagt habe ich den Eindruck, dass der zuständige Mitarbeiter der ABH selbst nicht genau weiß, was eigentlich notwendig ist...

Aber was soll sie machen, sie kann ja nicht zur ABH gehen und sagen "ne, dass geht anders"...
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 28.02.2007 um 15:28:18
 
wildflower1983 schrieb am 28.02.2007 um 15:18:45:
Auch beim Standesamt stieß die Forderung der ABH auf Unverständnis, dass die Unterlagen erst zum OLG geschickt werden müssen.  


Hi,

nicht jeder Stadesbeamte ist firm im AuslRecht. Möglicherweise will die ABH vom Standesamt die Bescheinigung, dass die Eheschließung unmittelbar bevorsteht . Diese kann aber das Standesamt (je nach sart) erst ausstellen, wenn die Urkunden versandbereit zum OLG sind oder bereits die Befreiung des OLG vorliegt.

Beim Pass sollte auch eine (durch die deutsche Auslandsvertretung) beglaubigte Kopie für das Befreiungsverfahren ausreichen .

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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wildflower1983
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 01.03.2007 um 11:41:55
 
Das Standesamt hat so eine Bescheinigung schon ausgestellt. Der Mitarbeiter der ABH behauptet, die Botschaft würde die Bestätigung vom OLG brauchen. Die Botschaft jedoch sagt, sie würden es nicht brauchen, sie warten nur noch auf das Ok der ABH! Ich weiß nicht was wir noch tun können. Das Problem sind die langen Postlaufzeiten, und wie gesagt, er hat keinen Job, keine Wohnung und kaum Geld und sollte so schnell wie möglich das Visum haben! Gibt es nicht eine Möglichkeit wie man das Verfahren beschleunigen kann?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 01.03.2007 um 13:59:34
 
wildflower1983 schrieb am 01.03.2007 um 11:41:55:
Das Problem sind die langen Postlaufzeiten, und wie gesagt, er hat keinen Job, keine Wohnung und kaum Geld und sollte so schnell wie möglich das Visum haben! Gibt es nicht eine Möglichkeit wie man das Verfahren beschleunigen kann?


Bei der Versendung so wichtiger Dokumente würde ich mich keinesfalls auf die Dienste der Post verlassen, weil ich mit deren Zuverlässigkeit nicht die besten Erfahrungen bisher gemacht habe, sondern würde eine solidere Versandart wählen.

Als angehende Ehegattin sollte es doch möglich sein, Deinen alsbaldigen Ehemann das Überleben in seiner Heimat bis zur Einreise nach Deutschland zu sichern. Gemessen an den dortigen Einkommensverhältnissen müßte dazu ein zweistelliger Betrag pro Monat ausreichend sein.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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