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Anrechnung von vorherigen Aufenthaltszeiten (Gelesen: 5.880 mal)
chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 01.03.2007 um 10:26:30
 
maki schrieb am 01.03.2007 um 08:01:33:
Ja, genau den meinte ich!

Ich hoffe das man mir da wenigstens meine Zeiten anrechnen kann, auch wenn ich keine AE nach §37, sondern nach §7 habe.



Äußerst interessant! Warum hast du nicht die AE nach §37? Smiley
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maki
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Antwort #16 - 01.03.2007 um 10:37:19
 
Das kann ich dir leider auch nicht sagen chap, meine Anwältin hatte sich damals darum gekümmert.

Nachtrag: Für eine AE nach §37 bin ich wahrscheinlich zu früh geboren..  Zunge
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« Zuletzt geändert: 01.03.2007 um 10:51:03 von maki »  
 
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 01.03.2007 um 14:17:42
 
maki schrieb am 01.03.2007 um 10:37:19:
Nachtrag: Für eine AE nach §37 bin ich wahrscheinlich zu früh geboren..  Zunge


Das habe ich übersehen... Smiley Obwohl:

Zur Vermeidung einer besonderen Härte kann von den in Absatz 1 Nr. 1 und 3 bezeichneten Voraussetzungen abgewichen werden.
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