Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Umzug innerhalb Deutschlands während Einbürgerung (Gelesen: 1.454 mal)
snow
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 11

Friedberg, Hessen, Germany
Friedberg
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug innerhalb Deutschlands während Einbürgerung
26.02.2007 um 09:57:14
 
Hallo zusammen,

ich habe von Landesregierung Darmstadt eine Einbürgerungszusicherung erhalten (wohne in Hessen). Vor kurzem habe ich mit der für mich zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung gesetzt und Entlassungsverfahren aus meiner jetzigen Staatsangehörigkeit angestossen.
Es wird aller Voraussicht nach ca 1,5 Jahre noch dauern. Ich möhte mit meiner Familie aber schon jetzt nach NRW ziehen.
Was sieht das Gesetz in diesem Fall vor, welche Behörde ist dann für mich zuständig? Der Landesregierung in Darmstadt muss ich das sowieso mitteilen. Werden meine Papiere dann nach NRW geschickt oder soll der ganze Prozess in NRW von vorne noch mal gestartet werden (was ich mir aber nicht vorstellen könnte).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umzug innerhalb Deutschlands während Einbürger
Antwort #1 - 26.02.2007 um 10:59:27
 
snow schrieb am 26.02.2007 um 09:57:14:
welche Behörde ist dann für mich zuständig?

Zuständig ist immer die Behörde, in deren Bereich der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat. Wechselt dieser, ändert sich damit auch die Zuständigkeit.

Zitat:
Werden meine Papiere dann nach NRW geschickt

Ja. Teile einfach deiner bisherigen Behörde deine neue Anschrift mit und bitte um Weiterleitung
der Unterlagen.
Die bereits erteilte Einbürgerungszusicherung bleibt übrigens weiterhin gültig, d.h., die neue
Behörde ist daran gebunden.
Sofern der Antrag auf Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit schon gestellt ist, sollte
natürlich auch das Konsulat bzw. die Botschaft die neue Anschrift erfahren.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema