Hallo Hils Holgerson.
Dein Wunsch ist verständlich, dürfte aber schwer erfüllbar sein.
Je nach Schwangerschaftsmonat Deiner Frau mag es sinnvoller und besser sein, das Deine Schwiegermama jetzterstmal ausreist und zur Geburt mit neuen 3 Monats-Schengenvisa wiederkommt.
Schengenvisa werden nur in Ausnahmefällen verlängert, die Ausnahme muss beim Reisenden liegenden (wenn dieser in Folge Krankheit nicht reisen kann, z.B. bein gebrochen).
Eine Verländerung muss bei der
ABH beantragt werden und ist eine Einzelfallentscheidung.
Wiederhole mich: Die Ausnahme oder Härte zur Verlängerung des Schengenvisas muss im Regelfall in der Person des Reisenden liegen, nicht in der Person der Besuchten.
Das Visum erhält ja der Reisende und nicht der Besuchte, oder?
Die erste negative Reaktion des Sachbearbeiters ist mehr als verständlich, im Regelfall ist da nichts zu machen, dies bestätigt meine Erfahrung.
Eine Schwangerschaft und die Betreuung eines Kleinkindes sind im Regelfall weder eine Ausnahme und Härte, nicht wenn es den Reisenden selbst betrifft und schon gar nicht wenn es die Tochter ist. Sorry.
Nett das Du sofort am Schwiegermama denkst, aber im Regelfall wird Sie mit 3 Monate Visa zufrieden sein müssen. .
Schwangerschaft und Kinderbetreuung, da ist auch der Vater gefragt, auch der darf (Du darfst Dich) sich um das kleine Brüderchen kümmern oder nachts der schwangeren Frau helfen, für das Kleine gibt es tagsüber Kinderkrippen und Tagesmütter.
Kinderbetreuung gilt als Arbeit, allgemein betrachtet würde Deine Schwiegermama eine Arbeitserlaubnis benötigen, Sie würde ja auch die Arbeit von anderen wie Tagesmutter machen.
Hoffnungen auf längeren Aufenthalt der Schwiegermama kannst Du Dir nur machen wenn
z.B. niemand betreuen kann, auch Du selbst nicht (selbständig dauernd auf Geschäftsreisen)
z.B. eine Zwilligungsgeburt ansteht, oder Schwangerschaft Komplikationen hat
oder das Kleinkind krank ist oder besonderer Betreuung bedarf.
Denke bitte daran ledige Mütter müssen das alleine schaffen, auch viele Eltern/Ehepaare andere haben keine Schwiegermama.
Auch Deine Mama, Schwiegermama väterlicherseits kann helfen.
Evtl. sollte Schwiegermama jetzt erstmal ausreisen und später zur Geburt mit neuen Visum:
--Schengenvisum für 3 Monate
oder
--wenn Ihr einen Härtefall begründen könnt
mit Visum zu zeitlich befristeter Familienzusammenführung zu familiärer Hilfeleistung, aber selbst dann sind max. 6 Monate bis 1 Jahr drin.
Allgemein würde ich mir nicht zu viel Hoffnungen auf längeren Besuch der Schwiegermama machen.
Mal zu Deinen Postings im allgemeinen:
Deine Argumentation besonders die Änderung des Fragesatzes, wohnt bei Dir, verursacht keine Kosten (Staat) nimmt keine Sozialleistungen in Anspruch, keine Hilfe des Staates, das trifft auf viele zu. Viele die noch nicht einmal ein Besuchsvisa erhalten.
Stimmt leider auch nicht ganz, evtl. müßtest Du Tagesmutter beschäftigen, dies wäre ein Arbeitsplatz oder besser eine Arbeitskraft die in Deutschland in das soziale System einzahlt und Steuern zahlt, positiver Einnahmeeffekt der verhindert wird.
Frage auch mal provokant:
Warum muß Schwiegermama Deinen unabwendbaren Bedarf stillen?
Niemand anderes (arbeitslos) in Deutschland zu finden?