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Hilfe, Anschiebung droht! (Gelesen: 1.185 mal)
Crisu
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I love i4a


Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hilfe, Anschiebung droht!
25.02.2007 um 07:54:30
 
Hallo und Guten Tag, ich bin Neu hier und über Goggle auf diese Seite gekommen. Worüber ich mich sehr freue und dankbar bin.
Ich)wir sind ratlos. Mein Verlobter ist ausreisepflichtiger Ausländer, der jetzt vom KVR die Aufforderung zur Ausreise erhalten hat. Wir sind seit 2 Monaten am Standesamt gemeldet, seine Papiere liegen zur Überprüfung bei der Deutschen Botschaft in Kinshasa/Kongo vor, was uns bestätigt worden ist. Diese Bestätigung liegt dem KVR vor, und ich habe alle Voraussetzungen zur Eheschließung. Festes Einkommen, (Angestellte), genügend Wohnraum. Wir sind seit 2 Jahren zusammen, und kämpfen bereits 1 Jahr um die Papiere. Durch das Standesamt erhielten wir die Aufforderung beim KVR den Pass meines Verlobten vorzulegen, wir sprachen Beide vor und man zog den Pass meines Verlobten direkt ein, wegen Ausländerrechtliche Vollzugsangelegenheiten. Weiter sagt das KVR aus, meine Personalien nicht zu kennen, was lächerlich ist. bis spätestens 04.03. müssen wir nun  einen Nachweis erbringen, daß die Eheschließung möglich ist und unmittelbar bevorsteht. Wie, bitte können wir so einen Nachweis erbringen? Hat jemand einen Rat?
Danke für jede Antwort!
Liebe Grüße an Euch alle da draußen Chrisu
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 25.02.2007 um 11:39:29
 
Erst müssen die Papier vor Ort geprüft werden (das kann ziemlich lange dauern), dann muss das OLG noch über die Befreiung vom EFZ entscheiden (3-8 Wochen?).

Zitat:
daß die Eheschließung möglich ist und unmittelbar bevorsteht

Tut sie nicht und wird sie zu dem Zeitpunkt auch nicht!

IMHO: Wahrscheinlich wird er ausreisen müssen.
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.248

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 25.02.2007 um 13:52:03
 
Hallo,

nur das zuständige Standesamt kann bescheinigen, dass eine Trauung unmittelbar bevorsteht. Allerdings wird das Standeamt dies nur bescheinigen, wenn zumindest die ausländischen Urkunden überprüft wurden und der gesamte Vorgang dem OLG zur Befreiung vorgelegt wurde (wie Inge schon geschrieben hat).

Erst dann wird bescheinigt, dass die Eheschließung unmittelbar bevorsteht.

Blaise

P.S.: Die Dauer des Befreiungsverfahrens ist dann unerheblich. Nach meinen Erfahrungen dauert das Verfahren auch manchmal nur eine Woche ....
B.
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