Ich danke Ihnen für die Antwort.
Der volle Text, sah so aus:
Zitat:Begründung:Gemäß § 39 Abs. 2
AufenthG ist die Arbeitserlaubnis nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zu erteilen. Voraussetzung für die Erteilung ist unter anderem, dass die Beschäftigungsmöglichkeiten deutscher und ihnen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer, z. B. Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (bevorrechtigte Arbeitnehmer), nicht beeinträchtigt werden.
Zudem darf ein Ausländer nicht zu ungünstigeren Bedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Nach einer Überprüfung Ihres Antrages durch die Agentur für Arbeit liegt das vorgesehene Arbeitsentgelt mit 800,- € brutto/Monat unter den tariflichen bzw. ortsüblichen Bedingungen für vergleichbare deutsche oder andere bevorrechtigte Arbeitnehmer.
Eine Zustimmung zur Erteilung der beantragten Arbeitsgenehmigung ist damit ausgeschlossen.
Ihr Antrag war daher abzulehnen .
Gründe für die Erteilung einer Arbeitsgenehmigung nach Härtegesichtspunkten sind nicht erkennbar bzw. wurden nicht vorgetragen. Insbesondere liegen die Voraussetzungen für die Annahme eines Härtegrundes nach § 7 BeschVerfV nicht vor.Diese Vorschrift findet gemäß Mitteilung der Arbeitsagentur nur Anwendung auf Arbeitnehmer, die als Betriebsrat oder wegen Schwangerschaft besonderen Kündigungsschutz genießen; außerdem auf Personen im Zeugenschutz und auf jüdische Emigranten sowie traumatisierte Flüchtlinge,
nicht jedoch auf Staatenlose. Aus diesem Text folgt: Das ich nicht weniger Lohn bekommen darf als die Personen im oberen Text? Wie soll ich mehr verdienen bzw. gleich, wenn ich unter ungüstiegeren Bedienungen arbeiten soll?
Wenn ich nur unter schlechteren Bedienungen arbeiten darf, könnten Sie mir dann bitte sagen wie viel ich mindestens so verdienen soll?
Ich bedanke mich schon mal im voraus für Ihre Antwort
Netzwerktechniker